Wohlverhaltensperiode soll auf 3 Jahre verkürzt werden
Eine gute Nachricht der neu amtierenden Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Anlässlich einer Rede vor dem Deutschen Bundestag (Haushaltsdebatte) erwähnte sie die Absicht, die Wohlverhaltensperiode für die Restschuldbefreiung zu verkürzen:
“Außerdem werden wir die Regelung zur Restschuldbefreiung ändern und die Wohlverhaltenszeit auf drei Jahre halbieren.”
Die gesamte Rede der Liberalen kann hier nachgelesenen werden.
Details und Timing dieser absolut sinnvollen Kürzung des aktuell sechsjährigen Zeitraums der Wohlverhaltensperiode sind offen. Ich werde die Entwicklung der ja seit einiger Zeit geplanten Änderungen im Bereich der Privatinsolvenzverfahren natürlich – auch im politischen Lager – beobachten und hier berichten.
März 18th, 2010 at 15:16
[...] Abkürzung der langen Wohlverhaltensperiode bei der Restschuldbefreiung – abgekürzt werden soll von sechs auf drei Jahre [...]
März 22nd, 2010 at 12:48
Guten Tag,
erst einmal dank dafür, das Sie hier die Darstellung abgeben, und zwar in einer für Nichtjuristen gut zu verstehenden Erläuterung.
Nun zu meiner Frage: Ist denn schon ein geplanter Zeitrahmen zu den Veränderungen bekannt? In welchem Zeitfenster ist mit so einer Gestzesänderung zu rechnen?
mfg
S. Kersting
März 22nd, 2010 at 19:52
Guten Tag, nein – es gibt keinerlei Informationen über die Dauer, bis die Regelung Gesetzeskraft erlangt. Ich werde hier aber alle Leser informiert halten, Gruß OS
Juni 30th, 2010 at 10:44
Guten Tag, bitte so nett sein und sobald sich in dieser Richtung etwas tut Bescheid geben, dankeschön.
MfG
Lange
Juni 30th, 2010 at 11:36
…stay tuned – oder einfach Feed/RSS einrichten (im Menu unter Sonstiges): Ich werde hier weiter über Neuigkeiten informieren.
August 13th, 2010 at 13:18
[...] zweite Stufe ist eine Reform der Verbraucherinsolvenzen geplant: Insbesondere soll die Wohlverhaltensperiode (der zeitliche Abschnitt bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung) abgekürzt werden – von [...]