Wohlverhaltensperiode soll auf 3 Jahre verkürzt werden

Wohlverhaltenszeit Restschuldbefreiung 3 Jahre Insolvenzrecht InsOEine gute Nachricht der neu amtierenden Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Anlässlich einer Rede vor dem Deutschen Bundestag (Haushaltsdebatte) erwähnte sie die Absicht, die Wohlverhaltensperiode für die Restschuldbefreiung zu verkürzen:

“Außerdem werden wir die Regelung zur Restschuldbefreiung ändern und die Wohlverhaltenszeit auf drei Jahre halbieren.”

Die gesamte Rede der Liberalen kann hier nachgelesenen werden.

Details und Timing dieser absolut sinnvollen Kürzung des aktuell sechsjährigen Zeitraums der Wohlverhaltensperiode sind offen. Ich werde die Entwicklung der ja seit einiger Zeit geplanten Änderungen im Bereich der Privatinsolvenzverfahren natürlich – auch im politischen Lager – beobachten und hier berichten.

6 Kommentare to “Wohlverhaltensperiode soll auf 3 Jahre verkürzt werden”

  1. Rede der Justizministerin auf dem Deutschen Insolvenzrechtstag: Rechte der Unternehmen im Insolvenzverfahren sollen verstärkt werden – im Verhältnis zum Insolvenzverwalter | Insolvenz-News und Insolvenzberatung – Rechtsanwalt Insolvenzrecht Hamburg says:

    [...] Abkürzung der langen Wohlverhaltensperiode bei der Restschuldbefreiung – abgekürzt werden soll von sechs auf drei Jahre [...]

  2. Sabine Kersting says:

    Guten Tag,
    erst einmal dank dafür, das Sie hier die Darstellung abgeben, und zwar in einer für Nichtjuristen gut zu verstehenden Erläuterung.
    Nun zu meiner Frage: Ist denn schon ein geplanter Zeitrahmen zu den Veränderungen bekannt? In welchem Zeitfenster ist mit so einer Gestzesänderung zu rechnen?

    mfg
    S. Kersting

  3. Oliver Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht), Hamburg says:

    Guten Tag, nein – es gibt keinerlei Informationen über die Dauer, bis die Regelung Gesetzeskraft erlangt. Ich werde hier aber alle Leser informiert halten, Gruß OS

  4. Marlen Lange says:

    Guten Tag, bitte so nett sein und sobald sich in dieser Richtung etwas tut Bescheid geben, dankeschön.
    MfG
    Lange

  5. Oliver Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht), Hamburg says:

    …stay tuned – oder einfach Feed/RSS einrichten (im Menu unter Sonstiges): Ich werde hier weiter über Neuigkeiten informieren.

  6. Reform Insolvenzrecht, InsO, Insolvenzrecht | Insolvenz-News und Insolvenzberatung – Rechtsanwalt Insolvenzrecht Hamburg says:

    [...] zweite Stufe ist eine Reform der Verbraucherinsolvenzen  geplant: Insbesondere soll die Wohlverhaltensperiode (der zeitliche Abschnitt bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung) abgekürzt werden – von [...]

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