Teldafax Insolvenz: Finanzamt hat möglicherweise seit 2009 von drohender Insolvenz gewusst

Teldafax Insolvenz - wusste das Finanzamt schon früh von der Insolvenz?Wie bereits hier berichtet, gab es bereits im Oktober 2010 einen Bericht des Handelsblatt über finanzielle Schwierigkeiten bei Teldafax. Nach Recherchen in einem Artikel der aktuellen Ausgabe der Süddeutsche Zeitung (online unter www.sueddeutsche.de) sei den zuständigen Finanzbehörden bereits im September 2009 bekannt gewesen, dass Teldafax „damals schon so gut wie pleite“ war. Die Süddeutsche Zeitung nimmt Bezug auf einen Entwurf eines internen Prüfberichts im Hauptzollamt Düsseldorf vom 25. September 2009, woraus sich alarmierende Ergebnisse ergeben hätten, wonach Teldafax so gut wie kein Vermögen und keine Perspektive hatte und bereits bilanziell überschuldet gewesen sei.

Die Journalisten der SZ fragen sich, wieso bei derart alarmierenden Feststellungen nicht die Verbraucher etwa durch Einschalten der Staatsanwaltschaft wegen eines Verdachts auf Insolvenzverschleppung alarmiert worden sind und ob es den Steuerbehörden wichtiger sei, eigene Außenstände noch einzutreiben, statt „die Bürger aufzuklären“, also zu warnen. Bekanntlich haben in der Zeit bis zur Insolvenzantragstellung im Juni 2011 viele Menschen durch Vorauszahlungen – mit denen möglicherweise wie in einem Schneeballsystem die Liquiditätslücken zeitweise geschlossen wurden – ihr Geld verloren: Auf eine halbe Milliarde Euro wird dieser Schaden der betroffenen Bürger geschätzt.

Die Feststellungen der SZ-Journalisten sind nicht nur bedenklich im Hinblick darauf, dass viele der wechselnden Stromkunden möglicherweise nicht nur ihr Geld nicht verloren hätten, wenn staatsanwaltliche Maßnahmen gegen Teldafax angeregt worden wären oder vom Finanzamt selbst Insolvenzantrag gestellt worden wäre. Die Kenntnis einer Zahlungsunfähigkeit bereits im September 2009 kann sogar dazu führen, dass der Insolvenzverwalter gegenüber dem zuständigen Finanzamt die dort erlangten Zahlungen anfechten wird. Eine Anfechtung ist nämlich nach § 133 InsO bis zu zehn Jahre vor dem Insolvenzantrag unter der Voraussetzung möglich, dass aus dem Unternehmen heraus mit Vorsatz, die übrigen Gläubiger zu benachteiligen, Zahlungen geleistet worden sind und der Empfänger (hier das zuständige Finanzamt) Kenntnis hiervon hatte (siehe zu diesem Thema auch den Bericht über die mögliche Anfechtung gegenüber Bayer Leverkusen wegen der noch geflossenen Sponsorengelder).

Letztlich würde dies bedeuten, dass eine nachvollziehbare Hoffnung der Sachbearbeiter der handelnden Finanzbehörden darauf, die Steuerschulden zurückzufahren, von Beginn an mit dem in derartigen Situationen offenkundigen Anfechtungsrisiko behaftet war. Wenn aber ein Anfechtungsanspruch durchgesetzt werden sollte, wäre ein doppelter Schaden zu beklagen: die verlorenen Vorauszahlungen der Stromkunden und der Ausfall für die Bürger. Sollten Steuergelder im Wege der Insolvenzanfechtung an den Verwalter zurückgezahlt werden müssen, wird hiervon zunächst die Verwaltervergütung bedient. Mit einer maßgeblichen Quote für die geschädigten Stromkunden ist dennoch nicht zu rechnen.
Und die Finanzämter zahlen im Falle einer Anfechtung nicht „ihr“ Geld zurück, sondern das Geld der Steuerzahler. Deshalb müssen die Behörden frühzeitig im Falle von Steuerrückständen die Reißleine ziehen – und das ist nach meinen Erfahrungen eigentlich auch die Devise der Finanzämter. Ob im Falle von Teldafax hiervon – und positivenfalls aus welchen Gründen – abgewichen worden sein sollte, wird sich zeigen.

Nach Andeutungen im zitierten Artikel der Süddeutschen Zeitung soll jedenfalls vom Teldafax-Vorstand im Herbst 2009 versucht worden sein, über einen Bundestagsabgeordneten Einfluss auf den Fiskus zu nehmen.

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    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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