Sparpaket: Vorrang für Finanzämter bei Insolvenzen geplant

Sparpaket Finanzamt Fiskus Privileg Insolvenz InsolvenzverfahrenNachdem viele notwendig Reformen zur Reform der Unternehmensinsolvenzen viele Jahre nicht zustande gebracht wurden und jüngst die Regierung zumindest einen Stufenplan wichtiger geplanter Änderungen vorgelegt hat, wird jetzt durch das Sparpaket alles durchkreuzt:
In der Insolvenz sollen nach aktuellen Planungen die Finanzämter Vorrang vor allen übrigen Gläubigern haben.  Damit würde die erst 1999 mit Ablösung der Konkursordnung durch die Insolvenzordnung geschaffene Gleichbehandlung aller Gläubiger/Forderungen wieder abgeschafft werden: Der Staat verschafft sich selbst zum Nachteil der übrigen Gläubiger ein erhebliches Privileg.

Auch jetzt schon sind die in Insolvenzverfahren erzielten Quoten mit durchschnittlich rund 3 % unsäglich niedrig und Gläubiger in Insolvenzverfahren von Geschäftspartnern derartig wirtschaftlich betroffen, dass viele selbst in Schieflage geraten. Hintergrund ist das System der Insolvenzordnung, das wenig Anreize bietet, frühzeitig Insolvenz zu beantragen und die Vergütungsregelungen, durch deren großzügige Auslegung vieler Verwalter und Rechtspfleger beim Insolvenzgericht in der Praxis rund 2/3 der Insolvenzmasse vorab entnommen wird; für die (ungesicherten) Gläubiger bleibt in vielen Fällen nichts übrig nach vielen Jahren Verfahrensdauer.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur plump, den eigenen Fiskus zu privilegieren, statt das Vergütungssystem auf ein angemessenes Maß zu reformieren und einen Anreiz für frühere (und damit massereichere) Insolvenzanträge zu schaffen. Das im Sparpaket vorgesehene Privileg greift auch systemweit in die organischen Abläufe von Insolvenzverfahren ein:
Viele Insolvenzverfahren werden dann erst gar nicht eröffnet – so wie es zu den Zeiten der Konkursordnung von 1999 der Fall war. Die Unternehmen werden dann still bestattet, ohne, dass die Gläubiger noch Geld sehen.
Die Finanzämter, die bereits jetzt sich eher bei Regulierungen oder Insolvenzplänen eher unnachgiebig gerieren, werden zukünftig keinen Anlass sehen, eine Sanierungslösung – außerhalb eines standardmäßigen Insolvenzverfahrens mit reiner Abwicklung und keiner Aussicht der Gläubiger – mit zu tragen.

Bleibt die Hoffnung, dass die Kritik einiger Rechtspolitiker (also aus den eigenen Reihen der am Sparpaket mitwirkenden Politiker) das kurzsichtige und unprofessionelle Vorgehen stoppen können. Ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor und wie die Erfahrung zeigt, mahlen die Mühlen der Ministerien gerade im Insolvenzrecht langsam. Auf diesem Weg hin zur Gesetzesänderung ist zu befürchten, dass dann auch die Sozialkassen die Finger heben und mit Vorrechten versehen werden wollen. Im Anbetracht der Lage der Krankenkassen nachvollziehbar aber nicht gerechtfertigt gegenüber den weiteren Gläubigern, hinter denen sich unzählige Unternehmen verbergen, die um das eigene Überleben kämpfen müssen und die das erwirtschaften, wovon Finanzämter und Sozialkassen Einnahmen erzielen.

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    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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