Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz?

Privatinsolvenz Regelinsolvenz VerbraucherinsolvenzIn der Begleitung von Unternehmern, Selbständigen oder ehemals Selbständigen stellt sich häufig die auf erstem Blick nicht zu beantwortende Frage, ob Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz die richtige Verfahrensart ist.

Aus der richtigen Bewertung und Einleitung des Insolvenzverfahren ergeben sich wichtige Konsequenzen.

Richtige Verfahrensart: Privatinsolvenz oder Unternehmensinsolvenz

Zunächst: Wenn es sich nicht um eine GmbH, AG, UG, e. V. handelt, sondern um ein Einzelunternehmen, einen Freiberufler (zB Arzt) oder um eine OHG, KG oder GbR, dann ist stets auch das „private Vermögen“ von der Insolvenz betroffen. Auch wenn die Insolvenz das Unternehmen betrifft, ist es gleichzeitig eine Privatinsolvenz – rechtlich, also auch insolvenzrechtlich ist dann nicht allein das Unternehmen betroffen.

Aktuell selbständig oder Geschäftsbetrieb stillgelegt?

Wenn der Einzelunternehmer noch zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages selbständig tätig ist, der Geschäftsbetrieb also noch läuft (Aufträge werden bearbeitet, ein Restaurant ist noch geöffnet, die Werkstatt wird noch betrieben o. ä.) dann ist stets das Regelinsolvenzverfahren zu wählen.

Ehemals Selbständige: 20 Gläubiger oder mehr?

Bei ehemals Selbständigen (kein Geschäftsbetrieb mehr, sondern eingestellt), kommt es zunächst auf die Gläubigerzahl an: ab 20 Gläubigern wird das Insolvenzgericht die Regelinsolvenz als die „richtige“ Verfahrensart entscheiden.

Bei Forderungen aus (ehem.) Arbeitsverhältnissen: Regelinsolvenz

Bei Forderungen aus Arbeitsverhältnissen und auch offenen Sozialversicherungs-/Krankenkassenbeiträgen ehemaliger Arbeitnehmer hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dann auch die Regelinsolvenz zu beantragen ist.

Antrag auf Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz: Konsequenzen

Diese Entscheidung und richtige Wahl hat nicht nur Konsequenzen für die richtigen Formulare, die auszufüllen sind:

Der Schuldner muss nämlich den für ihn „richtigen“ Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht stellen, stellt er einen falschen Antrag, so läuft er Gefahr, dass dieser Antrag – nach richterlichen Hinweis – als unzulässig zurückgewiesen wird.

Die richtige InsolvenzVerfahrensart ist auch wichtig für die Frage, ob ein außergerichtlicher Einigungsversuch durchzuführen ist, welche Befugnisse der einzusetzende Insolvenzverwalter (bei Regelinsolvenz) oder Treuhänder (bei Verbraucherinsolvenz) hat und wie hoch die Vergütung des Verwalters/Treuhänders wird.

Diese Frage ist also eine Kernfrage und sollte in einem gründlichen Beratungsgespräch neben dem eigentlichen Ablauf des Insolvenzverfahrens und den Voraussetzungen der Restschuldbefreiung und den sog. Obliegenheiten (was muss ich dafür tun, dass die Restschuldbefreiung nicht versagt wird) besprochen werden.

Hier ein Schaubild der Entscheidung, ob Regel- oder Verbraucherinsolvenz:

 

Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz

Bei meinen Vorbereitungen von Unternehmern aber auch Privatleuten für das Insolvenzverfahren ergeben sich immer weitere Fragen und Lösungswege. In manchen Fällen ergibt sich auch die Möglichkeit eines Vergleichsverfahrens und damit eine Insolvenzvermeidung und Schuldenbefreiung innerhalb weniger Monate.

 

Ich rate allen Betroffenen, sich gut vorzubereiten und sich ins Insolvenzverfahren begleiten zu lassen – zumindest sich vorher für ein Beratungsgespräch zu entscheiden.

Wenn Sie Fragen zur richtigen Wahl des Insolvenzverfahrens haben, können Sie gerne unverbindlich für ergänzende Informationen Kontakt aufnehmen:

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    Unser auf Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt Oliver Gothe berät Sie gerne.





    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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    6 Kommentare zu “Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz?

    1. says:

      Schuldenvergleich bei Verbraucherinsolvenz

      Ich vertrete auch Überschuldete bei Verbraucherinsolvenz – genau aus dem Grund, den Sie nennen: Die Schuldnerberatungsstellen sind entweder überlastet oder haben zu wenig Zeit, um sich um ein aufwändigeres Vergleichsverfahren (ohne Insolvenz) zu kümmern bzw. dieses durchzuführen.

      Nach meiner Erfahrung in der Praxis der Schuldenregulierung ist auch bei VerbraucherinsolvenzVerfahren ein Gläubigervergleich für Schuldner und Gläubiger der bessere Weg als ein meist aussichtsloses PrivatInsolvenzverfahren. Sie können gerne meinem Büro Ihre Kontaktdaten mailen oder anrufen – ich kann Ihnen dann über die Möglichkeiten der Schuldenregulierung ohne Insolvenz aus der Praxis berichten und wir können Ihren Fall und die weiteren Schritte besprechen.

    2. Victoria.
      says:

      Betr.: Verbraucherinsolvenz

      Kann ich bei Ihnen auch mir beraten lassen oder vertreten lassene für Verbraucherinsolvenz Verfahren?
      Die Schuldnerberatung Hamburg hat lange Wartezeit und kann mir nicht richtig helfen,sie bieten auchkein richtiges Vergleichsverfahren an,es erscheint mir eher wie in der Behörde.
      Kurz:ich möchte ohne Insolvenz versuchen raus aus den Schulden.

    3. says:

      Bei laufender Selbständigkeit (aktuell Selbständiger mit laufenden Aufträgen) ist die Regelinsolvenz die richtige Verfahrensart – das bespreche ich mit meinen Mandanten/Schuldnern aber im Einzelfall.

      Ich führe auch für Regelinsolvenzen in vielen Fällen einen außergerichtlichen Regulierungsversuch durch und mache dabei gute Erfahrungen (keine Insolvenz mehr notwendig, weil ein Gläubigervergleich geschlossen wird).
      Da die Insolvenz-Quoten so niedrig sind (im Schnitt bei Privatinsolvenzen/Selbständige 0-4%, bei Verbraucherinsolvenzen meist 0% je nachdem, ob Gehalt pfändbar ist), wollen auch die Gläubiger meist lieber einen Vergleich als ein Insolvenzverfahren über viele Jahre mit Null Quote am Ende.

      Nehmen Sie für ein erstes Gespräch und Abschätzung der Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung ohne Insolvenz gerne mit meinem Büro Kontakt auf.

    4. Hermann S
      says:

      Ich stelle mir auch gerade die Frage: Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz was ist besser? Und ich habe die Möglichkeit wege eine laufende Selbständigkeit in die Regelinsolvenz zu gehen.Ich möchte aber auf jeden fall das von ihnen angebotene Vergleichsverfahren bzw einen außergerichtlichen Einigungsversuch machen lassen.Habe ich es richtigverstanden das es bei Regelinsolvenz (als Selbständiger) auch möglich ist diesen Einigungsversuch durchzuführen?

    5. says:

      Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz / richtige Formulare Insolenzantrag

      Die Schuldnerberatungsstellen sind – so wie ich ständig von Mandanten höre – ständig überlaufen, zB gibt es bei Schuldnerberatungsstellen in Hamburg oft eine Wartezeit von mehreren Monaten oder über einem halben Jahr. Mit Selbständigen, ehemals Selbständigen und Unternehmern ist man dort oft überfordert. Ich erhalte daher viele Anfragen von Unternehmern aber auch Privatmenschen, sog. Verbrauchern, die nicht warten können oder wollen.
      Ich begleite Betroffene in die Privatinsolvenz mit den „richtigen“ Formularen und halte es für wichtig, über Fallstricke zu informieren, die in der Praxis immer wieder relevant werden – von korrekten, vollständige Angaben in den Formularen, vollständige Gläubiger-Recherche bis hin zu Obliegenheiten um keine Versagung der Restschuldbefreiung zu riskieren.

      Melden Sie sich gerne mit Ihren Kontaktdaten über das Kontaktformular, per eMail oder telefonisch (s. MenüPunkt Insolvenzberatung) für eine persönliche Beratung.

    6. Vincent F
      says:

      Ich habe ein halbes Jahr auf einen Termin bei der Schuldnerberatung Hamburg gewartet um dann zu hören,dass ich als ehemals Selbständiger dort nicht bedient werde.Danke für die Information für die Frage Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz.

      Erhalte ich bei Ihnen auch die Formulare für Regelinsolvenz und helfen Sie wie SChuldnerberatung bei dem Insolvenzantrag? Damit der richtig gestellt wird,ich nichts falsch mache und ich Restschuldbefreiung nicht riskiere.Vielen Dank auch für die Informationen und ich wusste bisher nicht,dass ich einiges beachten muss und eine Unterstützung zur Information über den richtigen Insolvenzantrag und Voraussetzungen zur Restschuldbefreiung brauche.Können Sie mich auch persönlich beraten?

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