Qimonda AG-Insolvenzverfahren und die Transfergesellschaft…

qimonda-insolvenzDas Amtsgericht München hat am 1. April das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Chipherstellers Qimonda eröffnet; Rechtsanwalt Michael Jaffé ist zum Verwalter bestellt worden. Ziel ist jetzt die Suche nach einem Investor – bis dahin werden die 2450 Mitarbeiter in einer Transfergesellschaft „geparkt“; ein Kern von knapp 1000 Mitarbeitern sollen den Geschäftsbetrieb auf Sparflamme laufen lassen. Die Transfergesellschaft soll maximal viereinhalb Monate aufrechterhalten bleiben.

Was vor allem die betroffenen Arbeitnehmer nicht wissen ist, dass Transfergesellschaften ein beliebtes Instrument für Insolvenzverwalter sind, die Sozialauswahl einer betriebsbedingten Kündigung zu umgehen: Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner (teils stark kritisierten) Rechtsprechung wiederholt geurteilt, dass ein späterer Übernehmer des Betriebs oder eines Betriebsteils (sog. Betriebsübernahme) dann nicht die gesamte Mannschaft übernehmen muss, sondern sich die leistungsfähigen herauspicken kann. Das ist ansonsten nach § 613 a BGB gerade nicht möglich, da hiernach bei einem Betriebsübergang alle Arbeitsverhältnisse übergehen.

Insolvenzverwalter machen mit Transfergesellschaften also kurz gesagt „Die Braut schön“ in dem ältere, leistungsschwächere, häufig arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer ohne Sozialauswahl aus dem Unternehmen ausgelotst werden: Der Käufer kann dann (nur) die genehmen Arbeitskräfte übernehmen.

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    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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