Entwicklung/Stand Privatinsolvenzen & Verbraucherinsolvenzen nach Reform 2014

EPrivat-Verbraucher-Insolvenzverfahren 2015-Reformstandin erstes Zwischenfazit zum Stand der Insolvenzrechts-Reform (2014): Trotz der Verkürzung der Verbraucherinsolvenzverfahren von 6 auf 3 Jahre (bei Erreichen einer Mindestquote von 35%) sind laut dem Bundesamt für Statistik die Anmeldezahlen rückläufig. Demgegenüber hat die Creditreform in ihrem Schuldneratlas 2014 veröffentlicht, dass die Überschuldung der Privaten Haushalte in Deutschland zunimmt.

Der Infodienst Schuldnerberatung fragt sich, woran die „unspektukaläre Annahme“ der Reform 2014 liegt und nennt folgende Punkte:

  • Überlastung der Schuldnerberatungsstellen, die – auch wegen ständig neuer Aufgaben – nicht „nachliefern“ können
  • die Schuldner fürchten die im Insolvenzverfahren höhere Kontrolldichte (Verschärfung der Versagungsgründe für eine Restschuldbefreiung) oder
  • Zunahme der Anzahl der außergerichtlichen Einigungen.

Nach meiner Erfahrung in der Beratungspraxis sind alle vom Infodienst Schuldnerberatung genannten Gründe zutreffend. Immer mehr Verschuldete melden sich in meiner Kanzlei und klagen über die langen Wartezeiten bei Schuldnerberatungsstellen (dies gilt für Hamburg – aber auch bundesweit habe ich ich hohe Zuläufe).

Es hat sich aber auch herumgesprochen, dass es Alternativen zu einem Verbraucherinsolvenzverfahren oder zum Privatinsolvenzverfahren (also sog. Regelinsolvenz) bei Selbständigen/Unternehmern gibt: Erfreulicherweise erkennen immer mehr Betroffene die in vielen Fällen bessere außergerichtliche Regulierungsmöglichkeit. Der hohe Abschluss von außergerichtlichen Einigungen/Vergleichsverfahren führt natürlich dazu, dass Insolvenzverfahren dann nicht mehr notwendig sind.

Eine positive Tendenz: Die Anzahl der Privatinsolvenz-Verfahren ist rückläufig und die Zahl der erfolgreichen Vergleichsverfahren (außergerichtliche Einigungen) nimmt zu.

Insofern ist nach meiner Bewertung der Rückgang der Anzahl der Privatinsolvenz-/Verbraucherinsolvenz-Verfahren erfreulich und spricht dafür, dass zwar nicht die Reform des Gesetzgebers zur Privatinsolvenz erfolgreich war, letztlich jedoch aber die Wege zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung erfolgversprechend sind.

Weitere Informationen über die Alternativen zur Insolvenz und auch Insolvenzberatung können meine Leser über eine Nachricht oder das Kontaktformular erhalten:

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    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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    4 Kommentare zu “Entwicklung/Stand Privatinsolvenzen & Verbraucherinsolvenzen nach Reform 2014

    1. says:

      Ich höre von meinen Mandanten oft, dass sie es vergeblich bei Schuldnerberatungsstellen (in Hamburg, aber auch Schleswig-Holstein usw.) versucht haben. Die Wartezeit ist wirklich lang – das ist ärgerlich für die Betroffenen, da die Schuldnerberatungsstellen durch staatliche Förderung finanziell unterstützt werden und so die Beratung eigentlich günstiger anbieten können.

      Ich habe allerdings auch gehört, dass die Qualität von Schuldnerberatern – nun, stark schwankt, um das mal vorsichtig auszudrücken. Oft wird offenbar schematisch ein Standard-Insolvenzantrag für Verbraucherinsolvenz ausgefüllt, auf Besonderheiten, Tipps und Fallen wird wohl eher nicht so oft eingegangen.
      Auch die nach meiner Erfahrung klasse Möglichkeit, einen Gläubigervergleich abzuschließen (außergerichtliche Einigung ohne Insolvenzverfahren) oder einen Insolvenzplan für Verbraucher/Selbständige zu erstellen, wird kaum hingewiesen.

      Kurz: melden Sie sich gerne in meinem Büro (telefonisch, Kontaktformular oder per eMail) für einen Termin (persönlich innerhalb von ein paar Tagen oder telefonisch für den nächsten Tag). Wir gehen alles durch – auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung (Gläubigervergleich) – mit Vergleichsverfahren mache ich gute Erfahrungen.

    2. Michele
      says:

      Die Schuldnerberatungsstelle in Hamburg gibt mir einen Termin erst in einigen Monaten.Das dauert mir zu lange – warum haben die so lange Wartezeiten?

      Kann ich bei Ihnen früher einen Termin zur Beratung über Privatinsolvenz und außergerichtlicher Einigungsversuch erhalten. Machen Sie das als Anwalt auch und wie ist ihre Erfahrung mit Gläubigervergleichen bei Privatpersonen,was muss ich für eine Quote für einen Vergleich mit verschiedenen Gläubigern (Bank, Finanzamt, Krankenkasse…) anbieten. Ich kann zu Ihnen ins Büro nach Hamburg kommen.

    3. says:

      Von der Überlastung und offenbar teilweise unengagierter Beratung durch Schuldnerberatungsstellen (auch in Hamburg) höre ich von Mandanten auch des öfteren. Daher fragen auch immer mehr Menschen wegen Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz bzw. Schuldnerberatung in meiner Kanzlei an.

      Sie können gerne wegen Vergleichsverfahren bzw. außergerichtlichen Einigungsversuch einen Termin mit meinem Büro abstimmen oder mir eine eMail senden. In den von mir angebotenen Vergleichsverfahren setzt ich mich im Wege einer Moderation und in persönlichen Gesprächen für die jeweils machbare, vernünftige Lösung ein und erörtere die Alternative eines Insolvenzverfahrens, bei denen nach meiner Erfahrung (aus Insolvenzverwaltung, auf Gläubigerseite und auf Schuldnerseite) so mickrige Quoten (im Schnitt zwischen 0-5%) herauskommen, dass in den meisten Fällen ein Vergleichsverfahren auch für die Gläubiger von großem Vorteil ist. Das hat sich inzwischen auch herumgesprochen…

    4. Frank Z.
      says:

      Ich war bei versch. Schuldnerberatungsstellen in hamburg und Umgebung. Lange Wartezeiten und eher das Gefühl von Behörde als dass ich gut beraten werden könnte. Meine Existenzgründung ist leider gescheitert,jetzt wollen Krankenkasse Finanzamt verschiedene Inkassos und natürlich die Bank (Kredit) Geld von mir haben.
      Ich hatte eigentlich auf die Verkürzung der Privatinsolvenz von 6 auf 3 Jahre gehofft, ist ja wie Sie auch schreiben eher eine Mogelpackung. Statt einer Quote von 35 % in drei Jahren kann ich ja den Gläubigern gleich eine vernünftige Quote anbieten, denn im Insolvenzverfahren kommen 0-5% Quote raus schätze ich.
      Machen Sie die Gespräche mit den Gläubigern oder nur son ein 08/15 Anschreiben per Serienbrief als vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuch um dann bei Scheitern das zu bestätigen und dann das Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz) einzuleiten?

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