Keine Versagung der Restschuldbefreiung bei Bagatellverstößen

Versagung Restschuldbefreiung Gläubiger vergessenEin ganz wichtiger Punkt aber oft nicht genügend beachtet und informiert sind die sog. Obliegenheiten, bei deren Verletzung die Versagung der Restschuldbefreiung droht.

In der Praxis kann das bedeuten, dass das ganze Insolvenzverfahren – mit Wohlverhaltensperiode über einen Zeitraum von 6 Jahren – für den Schuldner sinnlos war. Denn aus Sicht des betroffenen Schuldners ist die Befreiung von den Schulden das Ziel.

Versagungsanträge nehmen zu

Nach meiner Erfahrung als Insolvenzanwalt gibt es oft Gläubiger, die sich mit den geringen Quoten verständlicherweise nicht abfinden wollen und versuchen, die Restschuldbefreiung zu verhindern. Über die Voraussetzungen für einen Versagungsantrag und meiner Erfahrung aus der Praxis habe ich hier schon viel geschrieben. Oft ist es so, dass Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder die Insolvenzgläubiger hierbei oft unterstützen und auch die Richter tendenziell eher nicht auf Seiten des Insolvenzschuldners sind. Es heißt dann: Die Restschuldbefreiung gibt es nicht zum Nulltarif und es werden kaum Fehler, unvollständige Angaben usw. toleriert.

Vor diesem Hintergrund überrascht ein jüngst veröffentlichtes Urteil eines Insolvenzgerichts. Nach dieser Entscheidung sind Bagatellverstöße nicht ausreichend, um insgesamt die Restschuldbefreiung zu versagen.

Es wird also die Verhältnismäßigkeit (z. B. wenn ein Gläubiger bei Insolvenzantragstellung vergessen wird) in Bezug zur erheblichen Folge für den Schuldner hinterfragt – hier die Leitsätzes des BGH:

  • 1. Gibt ein Schuldner im Gläubigerverzeichnis im Wesentlichen sämtliche später zur Tabelle angemeldeten Forderungen an, spricht dies bei Nichtangabe weiterer Gläubiger gegen eine zumindest grob fahrlässige Falschangabe i.S.d. § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO.
  • 2. Beläuft sich die nicht angegebene Hauptforderung auf 44,07 €, ist eine Versagung der Restschuldbefreiung jedenfalls unverhältnismäßig.

AG Göttingen, Beschl. v. 23. 12. 2015 – Entscheidung zu § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO

Auch wenn Aussichten bestehen, dass trotz fehlender Angaben im Insolvenzantrag gegen ein Versagungsantrag nicht begründet ist: Der Insolvenzantrag und die Gläubigeraufstellung sollten gründlich vorbereitet werden – es sind nach meiner Erfahrung immer wieder die gleichen Punkte, die bei Antragstellung nicht sorgsam vorbereitet und beachtet werden.

Nehmen Sie für Unterstützung einfach Kontakt zu meinem Büro auf:

[contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]

    Haben Sie Fragen?
    Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt auf.

    Unser auf Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt Oliver Gothe berät Sie gerne.





    Rechtsanwalt Oliver Gothe

    *Die Daten benötigen wir, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwenden wir die Kommunikationswege, die Sie uns in dem Kontaktformular zur Verfügung stellen. Wenn Sie wissen möchten, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen, können Sie dies in der Datenschutzerklärung nachlesen.

    2 Kommentare zu “Keine Versagung der Restschuldbefreiung bei Bagatellverstößen

    1. says:

      Bei einem Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung sind die Insolvenzgerichte teilweise sehr hart gegenüber den Insolvenzschuldnern. Es ist wichtig, die Umstände zu beschreiben und vielen Fällen ist es möglich, den Insolvenzrichter davon zu überzeugen, dass keine Absicht bestand, Gläubiger zu benachteiligen.
      Rufen Sie mich einfach an, ich vertrete Betroffene.

    2. FelixF.
      says:

      Ein Gläubiger vergessen = Versagung Restschuldbefreiung?

      Ich bin auch betroffen.Ich habe nur einen Gläubiger vergessen,24 Gläubiger habe ich angegeben. Nun macht dieser eine Gläubiger im Verbraucherinsolvenzverfahren Ärger und droht die Restschuldbefreiung zu versagen. Der Treuhänder ist mir gegenüber sehr negativ.Ich hoffe,dank Ihrer Information eine Chance zu haben. Lieber ist ist mir, sie können mich vertreten? Ich komme aus Berlin und die Schuldnerberatung in berlin meint, sie macht sowas nicht. Nun hoffe ich auf Sie als Insolvenzanwalt

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.