Keine Anfechtung durch Insolvenzverwalter, wenn Betrag zurück gezahlt wird

Keine Anfechtung durch InsolvenzverwalterDie Anfechtung in Insolvenzverfahren ist ein beliebtes und weitreichendes Mittel der Insolvenzverwalter, um die Insolvenzmasse und die eigene Vergütung anzureichern.

Zahlung vor Insolvenz anfechtbar?

In vielen Fällen werden Gläubiger, die selbst durch die Insolvenz ihres Kunden Zahlungsausfälle haben, durch zusätzliche Forderung eines Verwalters, erhaltene Zahlungen zurück zu zahlen, selbst zum Opfer. Nach meiner eigenen Erfahrung als Insolvenzanwalt führ dies in vielen Fällen dazu, dass die Anfechtungsgegner (Unternehmen oder Menschen, die nur das ihnen zustehende Geld oder Raten erhalten und trotzdem zurückzahlen sollen) selbst vor der Insolvenz stehen.

Die Folgen der ausufernden Insolvenzanfechtung entsprechen nach meinen Feststellungen oft nicht ihrem Zweck, den gesetzliche Voraussetzungen der Insolvenzordnung und bringen den Wirtschaftsverkehr und damit Unternehmer und Unternehmen insgesamt in Schwierigkeiten.

Grenzen der Anfechtung: BGH

Erfreulicherweise stelle ich die Tendenz des Gesetzgebers und der (auch höchstrichterlichen) Rechtsprechung fest, die Anfechtungsfreude der Insolvenzverwalter einzudämmen. Hierzu habe ich an verschiedenen Stellen bei INSOLVENZ-NEWS bereits berichtet:

In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde jüngst entschieden:

Tilgt der Schuldner eine gegen ihn gerichtete Darlehensforderung durch Barzahlung, wird die darin liegende Gläubigerbenachteiligung beseitigt, wenn der Darlehensgeber dem Schuldner erneut Barmittel zu gleichen Bedingungen wieder zur Verfügung stellt. Eine zunächst eingetretene Gläubigerbenachteiligung kann nachträglich dadurch wieder behoben werden, dass der Anfechtungsgegner den anfechtbar erhaltenen Gegenstand oder dessen vollen Wert in das Vermögen des Schuldners zurückführt.

(BGH, 25.01.2018, IX ZR 299/16)

In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein Gläubiger einen zuvor erhaltenen Geldbetrag zurückgezahlt. Nach wirtschaftlichen/unternehmerischen Maßstäben ist es eine Selbstverständlichkeit, dass bei Rückzahlung keine Anfechtung mehr möglich sein darf. Leider erlebe ich es (auch als Prozessanwalt) in vielen insolvenzrechtlichen Fällen immer wieder, dass sowohl Insolvenzverwalter als auch Richter wirtschaftliche Erwägungen außer Acht lassen. Daher ist die Klarstellung des BGH für Fälle, in denen eine durch unzulässige Zahlung eingetretene Gläubigerbenachteiligung später ausgeglichen wird, sehr willkommen für die Anfechtungspraxis.

Ich vertrete und berate deutschlandweit Unternehmer/Unternehmen bei Anfechtungen durch Insolvenzverwalter – nehmen Sie für eine erste Besprechung und Einschätzung gerne Kontakt auf.

 

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    Unser auf Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt Oliver Gothe berät Sie gerne.





    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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    Ein Kommentar zu “Keine Anfechtung durch Insolvenzverwalter, wenn Betrag zurück gezahlt wird

    1. Leser an.
      says:

      Betr. Insolvenz – Anfechtung nur bei Gläubigerbenachteiligung

      Wie Sie schreiben ist es eine Selbstverständlichkeit, dass bei Rückzahlungen gerade keine Gläubiger benachteiligt worden sein können. Dass man das überhaupt juristisch diskutiert und durch das höchste Gericht entschieden werden muss, zeigt, wie weitreichend Insolvenzanfechtung durch Verwalter ausgenutzt und durch Gerichte gestützt werden.
      Weite Beispiele sind sog. Absichtsanfechtung. Durch all die Anfechtungen wird Geld erstmal in die Kasse der Insolvenzverwalter gespült, die zusätzlich in den Prozessen Geld verdienen durch dort untergebrachte Anwälte.

      Die Insolvenzen werden dadurch in der Realität zu Risiken für die Gläubiger für die ein Insolvenzverfahren eigentlich Geld bringen soll – gut, dass Sie sich als einer der wenigen Insolvenzanwälte einsetzen.

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