Nachdem die Beschwerden von insgesamt drei Gläubigern gegen den zuvor bestätigten Insolvenzplan zurück genommen worden sind, hat jetzt das zuständige Insolvenzgericht (Amtsgericht Essen) das Insolvenzverfahren aufgehoben.
Die Quote ist – trotz Insolvenzplan (hier werden oft höhere Quoten erzielt) – mager: Die über 40.000 Gläubiger erhalten auf ihre Forderungen lediglich eine Quoten von rund 3 % – mit mehr als 2 Milliarden Euro fallen die Gläubiger insgesamt aus.
Der Verwalter Klaus Hubert Görg selbst hat – wie Welt Online www.welt.de berichtet – eine Vergütung von 25 Millionen Euro beantragt – die Vergütung ist auch bereits vom Insolvenzgericht beschlossen worden.
Damit ist zwar das Insolvenzverfahren mit erheblichen Verlusten der Lieferanten, Vertragspartner und anderen Gläubigern beendet – gerettet ist Karstadt jedoch nicht. Den Lieferanten und Vertragspartnern kann nur geraten werden, sich zukünftig abzusichern.