Insolvenzvermeidung
Wenn rechtzeitig Umsatzrückgänge, Kostensteigungen oder zugrundeliegende Ursachen erkannt werden, können Unternehmer in vielen Fällen gegensteuern. Sind in vorübergehenden Krisen Verbindlichkeiten entstanden, können diese im Dialog mit den betroffenen Banken/Gläubigern reguliert werden. Gerade weil sich ein Insolvenzszenario wegen der entstehenden Kosten in der Praxis häufig negativ gestaltet und die Verhandlung mit dem Unternehmer wegen des Überganges der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf einen vom Insolvenzgericht bestellten Verwalter dann ausscheidet, ist eine außergerichtliche Regulierung eine wichtige Option.
Für Unternehmen können – wenn frühzeitig Maßnahmen zur Insolvenzvermeidung und Regulierung getroffen werden – die in der Praxis bei vielen Verwaltern verbreiteten Abwicklungsverfahren vermieden werden und für alle Beteiligten bessere Lösungen gefunden werden (runder Tisch).
Auch für Privatpersonen (Verbraucher und Selbständige) ist die außergerichtliche Schuldenregulierung meistens vorteilhafter als ein Insolvenzverfahren. Ein für alle Beteiligten bürokratisches und langes Insolvenzverfahren kann dann vermieden werden, wenn den betroffenen Gläubigern ein qualifizierter Schuldenvergleich präsentiert und das häufig für die Beteiligten nachteiligere Insolvenszenario dargestellt wird.
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Wirtschafts- und Insolvenzanwalt (Hamburg)