Vergleich statt Insolvenz

Aus meinem langjährigen Einsatz in Insolvenzverwaltung und Vergleichsverfahren zur Insolvenzvermeidung verwende ich als wichtigstes Grundprinzip:

Allen Beteiligten ist am besten gedient, wenn eine Insolvenz vermieden wird.

SchuldenbereinigungsPlan statt Privatinsolvenz?

Für Verbraucher und auch selbständige Unternehmer ist immer unser erste Schritt, nach außergerichtlichen Regulierungslösungen zu suchen und entsprechende Pläne zu entwickeln.

Nach meiner Erfahrung machen sich vor allem Schuldnerberatungsstellen, aber auch viele Insolvenzanwälte nicht die Mühe, Alternativen zu einem schnell gestellten Insolvenzantrag oder einem schlecht durchgeführten Einigungsversuch zu suchen. Dabei erzielen wir mit Schuldenvergleichen gute und schnelle Ergebnisse, mit denen jahrelange Insolvenzverfahren mit langjährig negativer Schufa vermieden werden können.

Außergerichtliche Lösungen mit Sanierung auch für Unternehmen

Wenn rechtzeitig Umsatzrückgänge, Kostensteigungen oder zugrundeliegende Ursachen erkannt werden, können auch Unternehmer in vielen Fällen gegensteuern. Sind in vorübergehenden Krisen Verbindlichkeiten entstanden, können diese im Dialog mit den betroffenen Banken/Gläubigern reguliert werden.

Gerade weil sich ein Insolvenzszenario wegen der entstehenden Kosten in der Praxis häufig negativ gestaltet und die Verhandlung mit dem Unternehmer wegen des Überganges der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf einen vom Insolvenzgericht bestellten Verwalter dann ausscheidet, ist eine außergerichtliche Regulierung eine wichtige Option.

Vorteile der außergerichtlichen Regulierung

Für Unternehmen können – wenn frühzeitig Maßnahmen zur Insolvenzvermeidung und Regulierung getroffen werden – die in der Praxis bei vielen Verwaltern verbreiteten Abwicklungsverfahren vermieden werden und für alle Beteiligten bessere Lösungen gefunden werden (‚runder Tisch‘, Schutzschirmverfahren).

Außergerichtliche Lösungen sind nach meinen vielen Gesprächen mit Gläubigern – vor allem mit Banken, Krankenkassen, Inkassobüros und anderen institutionellen Gläubigern – auch dort gegenüber einer Insolvenzverwaltung bevorzugt. Das ergibt sich aus den schlechten Erfahrungen in vielen Insolvenzverfahren.

Es besteht also insoweit eine Übereinstimmung zwischen Unternehmern und Gläubigern.

Insolvenzcheck GmbH: Insolvenzgrund -Antragspflicht?

Bei einer GmbH und AG muss der Geschäftsführer/Vorstand zunächst prüfen (lassen), ob nicht bereits Insolvenzreife eingetreten ist (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung).

Gegebenenfalls können und müssen mit den Gläubigern Stundungsvereinbarungen getroffen werden. Hier ist eine enge Abstimmung mit der Steuerberatung notwendig und die Einschätzung, ob noch Handlungsspielraum für einen Plan B besteht.

Wichtigstes Ziel bei GmbHs und Aktiengesellschaften ist es, die persönliche Haftung bei Insolvenzverschleppung wegen bereits eingetretener Antragspflicht zu vermeiden und auch die persönlichen Konsequenzen zu begutachten.

Die Möglichkeiten der Schuldenregulierung für Verbraucher

Auch für Privatpersonen (Verbraucher und Selbständige) ist die außergerichtliche Schuldenregulierung meistens vorteilhafter als ein Insolvenzverfahren. Ein für alle Beteiligten bürokratisches und langes Insolvenzverfahren kann dann vermieden werden, wenn den betroffenen Gläubigern ein qualifizierter Schuldenvergleich präsentiert und als alternativer Plan für die Gläubiger aufgestellt wird.

Hierzu begutachten wir das – häufig für alle Beteiligten, auch die Gläubiger nachteiligere – Insolvenszenario und zeigen/entwickeln außergerichtliche Lösungsmöglichkeiten mit Planentwicklung.

Ziel meiner Beratung und Verfahren ist es, Insolvenzen zu vermeiden und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden.

Ich führe seit 15 Jahren für Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen (Verbraucher) erfolgreich Vergleichsverfahren und Schuldenbereinigungsverfahren und Wirtschaftsmediationen durch. Aus meiner Erfahrung aus der Insolvenzverwaltung heraus weiß ich, dass es wichtig ist, andere Wege und Auswege zu finden.

Nehmen Sie für Gläubigervergleiche, Insolvenzpläne oder Vergleichsverfahren einfach unverbindlich Kontakt auf.

 

 

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    Unser auf Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt Oliver Gothe berät Sie gerne.





    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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