Insolvenz/Insolvenzverfahren
Die Insolvenzen im Unternehmens- und auch im Privatbereich steigen nach zwischenzeitlichem Abflauen im Jahr 2009 dramatisch an.
Von der Krise betroffen sind nicht nur wirtschaftlich schwache Unternehmen oder Haushalte: Es nehmen die Fälle zu, in denen auch umsatzstarke Unternehmen oder Selbständige wie auch Freiberufler in Liquiditätsschwierigkeiten gelangen und sich in einer insolvenznahen Zone bewegen. Auf der einen Seite ist es daher wichtig, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens zu ergreifen. Auf der anderen Seite kann je nach Situation ein Insolvenzverfahren auch die richtige Wahl oder der unabwendbare Weg sein.
In der Krise einer GmbH/AG oder einer anderen Gesellschaft sind die Geschäftsführer/Vorstände und inzwischen auch unter gewissen Voraussetzungen die Gesellschafter verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Es droht dann die persönliche Haftung der Organe bzw. Gesellschafter und strafrechtliche Konsequenzen.
Auf Seiten der Gläubiger geht es um Sicherheiten, weil in vielen Fällen nach Begleichung der Vergütung des Verwalters für diese keine (nennenswerte) Quote verbleibt. Es kann sich auch eine Information/Beteiligung im Insolvenzverfahren auszahlen, denn die Verwalter verfolgen nicht (allein) Gläubigerinteressen. Die Gläubiger sehen sich auch in vielen Fällen unverhofft mit insolvenzrechtlichen Fragen konfrontiert, wenn Verwalter das Instrument der Insolvenzanfechtung nutzen. Auf diesem Weg können selbst Zahlungen an Gläubiger auf welche diese Anspruch hatten, vom Verwalter für die Insolvenzmasse (vorab die Verwalter-Vergütung, ggf. Rest als Quote für alle Gläubiger) geltend gemacht werden.

Wirtschafts- und Insolvenzanwalt Oliver Syren (Hamburg)
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