RA Oliver Gothe
LEGITAS GOTHE-SYREN
Eulenstr. 26
22765 Hamburg
Tel. 040-348 378 88
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[contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]Insolvenzanwalt Hamburg
Die Kanzlei LEGITAS GOTHE-SYREN berät deutschlandweit in wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen und schwerpunktmäßig im Insolvenzrecht. Hier folgt eine Themenauswahl:
- Wirtschaftsrecht
- Insolvenzberatung, Insolvenzrecht und Insolvenzvermeidung
- Privatinsolvenzen: Gläubigervergleiche zur schnelleren Schuldenbereinigung
- Beratung in der Insolvenzverwaltung/im Insolvenzverfahren
- Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Gesellschaftern
- Beratung von betroffenen Gläubigern/Kunden
- Restrukturierung und Liquidationsverfahren
Rechtsanwalt Oliver Gothe-Syren hat nach langjähriger Anwaltstätigkeit in einer großen wirtschafts- und insolvenzrechtlich ausgerichteten Sozietät die Kanzlei LEGITAS GOTHE-SYREN gegründet. LEGITAS ist ein Netzwerk von spezialisierten Rechtsanwälten, durch die eine fachübergreifende Beratung und Präsenz an verschiedenen Standorten gewährleistet ist. Ein besonderer Schwerpunkt von Herrn Gothe-Syren ist die Beratung von Unternehmen in Liquidationsverfahren und in der Krise – von der Schuldenregulierung über Insolvenzverfahren und Haftung von Vorständen (AG) und Geschäftsführern (GmbH). Nach dem Grundprinzip „Vorbeugen ist besser als Heilen“ werden Unternehmen bereits ab Gründung beraten. Eine wichtige Ausrichtung der Beratungstätigkeit ist die Insolvenzvermeidung. Sowohl bei Unternehmen in der Krise, als auch für Selbständige/Freiberufler und Verbraucher. In vielen Fällen kann – im Interesse aller Beteiligten – auf diese Weise ein Insolvenzverfahren vermieden werden und ein außergerichtlicher Vergleich erzielt werden. Herr Gothe-Syren hat als Autor an einem bekannten Kommentar zum Insolvenzrecht mitgeschrieben und viele Jahre als Dozent an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Berlin gelehrt. Informieren Sie sich über die Beratungsfelder und Leistungen der Kanzlei LEGITAS GOTHE-SYREN unter www.legitas.de/syren
Aufgabenschwerpunkte in der Insolvenzberatung
Sanierung und Restrukturierung |
- Umfassende und frühzeitige Sanierungs- und Restrukturierungsberatung (gesellschaftsrechtlich, arbeitsrechtlich und insolvenzrechtlich)
- Enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit Ihrem Steuerberater bei Planungsrechnungen
Beratung der Gläubiger von insolventen Unternehmen
- Beratung zum Umgang mit insolventen oder in der Krise befindlichen Unternehmen auf der Lieferantenseite
- Insolvenzoptimierte Gestaltung von Lieferverträgen, AGB, Rahmenvereinbarungen etc.
- Schnelle und effektive Hilfe bei Eintritt der Insolvenz eines Geschäftspartners
- Beratung im Insolvenzverfahren und Vertretung im Gläubigerausschuss
Insolvenznahe Beratung und vorbeugende Insolvenzberatung
- Wege zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens (Insolvenzvermeidung) – etwa durch Regulierung der Verbindlichkeiten, Stundungsvereinbarungen und Rangrücktrittvereinbarungen
- Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung der Insolvenz und Insolvenzantragstellung
- Umfassende Beratung hinsichtlich der Risiken für Geschäftsführer und/oder Gesellschafter
- Beratung zur Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters gegen Geschäftsführer und/oder Gesellschafter
Übertragende Sanierung
- Beratung von Unternehmen bei der optimalen Durchführung eines Sanierungsverfahrens („Übertragende Sanierung“) im Hinblick auf die Fortführung des Unternehmens oder von Unternehmensteilen
Beratung und Vertretung in der Insolvenzanfechtung
- Beratung von Gläubigern bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters
- Beratung von Verwaltern bei der Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen
Insolvenzplanverfahren
- Sanierung von Unternehmen durch einen Insolvenzplan