Insolvenz Statistik: Gläubiger gehen meist leer aus

Verkürzung der InsolvenzInsolvenzverfahren dienen dazu, in einem gebündelten Verfahren, anstelle einer Einzel-Zwangsvollstreckung von Gläubigern einheitlich die bestmögliche Befriedigung für die Gläubiger zu erzielen und wenn möglich, Unternehmen zu sanieren oder Bestandteile per asset-deal zumindest zu übertragen und unternehmerisch nutzbar zu halten.

In der Praxis lassen die vorläufigen Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb schlicht „weiter laufen“, es muss ja nichts bezahlt werden außer für weiteres Material (Zitat eines bekannten Insolvenzrichters: „das könnte meine Oma“). Punktgenau zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist dann entweder das Anlagevermögen verkauft (oft über dem Geschäftsführer Nahestehende) oder der Betrieb wird eingestellt, denn: nun müsste der Insolvenzverwalter wirklich wirtschaften bzw. sich auf den Unternehmer verlassen, was wegen der Haftungsgefahren natürlich ungern gemacht wird.

So sind die allermeisten Insolvenzverfahren reine „Abwicklungsverfahren“ mit einer schmalen Quote am Ende und das nach einigen Jahren.

Jüngst hat das Statistische Bundesamt eine Statistik über die Quoten in Insolvenzverfahren veröffentlicht:

Bei Insolvenzverfahren in Deutschland, die im Jahr 2011 eröffnet und bis Ende des Jahres 2015 beendet wurden, erhielten Gläubiger durchschnittlich 2,2 % ihrer Forderungen zurück.

Die näheren statistischen Informationen sind unter:

Pressemitteilung vom 17.05.2017 des Statistischen Bundesamtes

veröffentlicht.

Die Tatsache, dass Gläubiger in Insolvenzverfahren fast immer leer ausgehen und hierfür auch noch einige Jahre warten müssen, sowie Aufwand für die Anmeldung ihrer Insolvenzverfahren haben und sich noch oft Anfechtungsansprüchen ausgesetzt sehen (wenn zB vor dem Insolvenzantrag noch Zahlungen eingegangen sind oder man vollstreckt hat), hat sich sehr weit herumgesprochen. Ich stoße daher auf immer höhere Akzeptanz mit den alternativ angebotenen Vergleichsverfahren, um damit das langwierige Insolvenzverfahren zu vermeiden, das meist nur einem von Nutzen ist: Dem eingesetzten Insolvenzverwalter (und seinen verbundenen Kreisen wie Verwertungsunternehmen, Steuerberater und der eigenen Prozessabteilung).

„Statt die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen, versorgt die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens offenbar weitgehend und flächendeckend nur die Insolvenzverwalter und die mit ihnen verbundenen Strukturen.“

Zitat Prof. Dr. Haarmeyer in: Sueddeutsche Zeitung v. 14.09.2009 „Plattmachen statt Sanieren“

In manchen Fällen erlebe ich dennoch, wie verwundert Gläubiger sein können, wenn sie in einem Insolvenzverfahren feststellen, dass sie nichts bewirken können, nicht viel passiert und am Ende nichts für sie übrig bleibt.

Ich freue mich daher, wenn ich mit den Beteiligten das InsolvenzSzenario durchgehen kann (man mich also früh einbezieht) und dann der vernünftigste Weg gegangen werden kann – z. B. ein Vergleichsverfahren:

Lassen Sie sich als betroffener Unternehmer, Gläubiger oder auch als Privatmensch (der z. B. Schulden bei Banken oder dem Finanzamt hat), über den besten Weg informieren, nehmen Sie gerne Kontakt auf.

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    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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