Insolvenz & Insolvenzvermeidung 2015

Privat-Verbraucher-Insolvenzverfahren 2015-ReformstandDas Neue Jahr 2015 verspricht ein Jahr zu werden, in dem die Anzahl regulärer Insolvenzverfahren weiter sinkt. Diese Entwicklung ist für alle Beteiligten – nicht nur der betroffenen Unternehmen, Unternehmer und insolventen Privatmenschen, sondern auch für Gläubiger mit den hohen Verlusten bei Insolvenzverfahren – sehr positiv.

Vergleiche/außergerichtliche Regulierungen statt Insolvenz nehmen zu

In meiner Beratungspraxis beobachte ich selbst eine Zunahme der Bereitschaft aller Beteiligten – statt eines aussichtslosen Insolvenzverfahrens – Vergleichsverfahren durchzuführen. Hier kommen in vielen Fällen statt der üblichen 0-7% Quoten bei Insolvenzverfahren deutlich höhere Regulierungsquoten heraus; die Einigung am runden Tisch lohnt sich also.

Gläubigervergleich zur Insolvenzvermeidung: 2014 stark steigende Anfragen und positive Erfahrungen

Nicht nur bei Unternehmen in der Krise, sondern auch bei (ehemals) Selbständigen und auch bei Privatmenschen mit Bankschulden blicke ich zurück auf erfreuliche Regulierungen, Vergleichsverfahren in Moderation mit den betroffenen Gläubigern und stelle fest, dass es sich herumgesprochen hat, dass eine aktive Moderation hin zu einer außergerichtlichen Lösung zielführend ist. Ich gehe davon aus, dass im Jahr 2015 die Vergleichsverfahren als Alternative zu Insolvenzverfahren weiter zunehmen werden.

Privatinsolvenz: Verkürzung auf drei Jahre und Insolvenzplan

Für Privatinsolvenzverfahren/Verbraucherinsolvenzen sind im Juli 2014 zwei wesentliche Änderungen in Kraft getreten: Die Möglichkeit der Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre und einer noch stärkeren Verkürzung mithilfe eines Insolvenzplanes für Verbraucher.

Hierzu haben sich mit der Einführung viele Anfragen ergeben und im Jahr 2015 werden die verkürzten Insolvenzverfahren, die ich begleite,  nach meiner Einschätzung weiter zunehmen.

Es hat sich aber offenbar auch herumgesprochen, dass eine außergerichtliche Regulierung ohne Insolvenz Kosten spart und zu viel höheren Zahlungen/Quoten an die Gläubiger führt als der Weg zu Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter/Treuhänder.

Meine Leser und Mandanten werde ich hier bei INSOLVENZ-NEWS weiterhin mit Berichten aus der Beratungspraxis und Neuigkeiten aus dem Insolvenzrecht und Rechtsprechung informieren und freue mich weiterhin über Feedback per Kommentare und Anfragen: inzwischen biete ich bundesweit Beratung an für Unternehmer, Private und Gläubiger, um den individuell optimalsten Weg zu finden von der Vorsorge, über Vergleichsverfahren (zur Insolvenzvermeidung)  und Begleitung in Insolvenzverfahren.

Wenn Sie Fragen zum Insolvenzverfahren oder den Möglichkeiten eines Gläubigervergleichs zur Schuldenregulierung und Vermeidung eines Insolvenzverfahrens haben, können Sie gerne für ergänzende Informationen Kontakt aufnehmen:

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    Unser auf Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt Oliver Gothe berät Sie gerne.





    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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    4 Kommentare zu “Insolvenz & Insolvenzvermeidung 2015

    1. says:

      Es ist ratsam, gleich ein formales Vergleichsverfahren (mit Schuldenbereinigungsplan und Begutachtung, was bei einem Insolvenzverfahren für die Gläubiger rauskäme) durchführen zu lassen.
      Ich übernehme das (inzwischen mit bundesweiten, steigenden Anfragen) und moderiere, damit eine außergerichtliche Lösung/Gläubigervergleich gefunden werden kann.

      Es ist wie Sie schreiben, dass nach meiner Erfahrung in Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenz oder Privatinsolvenz) bei den allermeisten Insolvenzschuldner „kaum etwas zu holen ist“. Am Ende eines 6-jährigen Insolvenzverfahrens kommt dann für die Gläubiger (ich vertrete auch Gläubiger) nicht bei raus – Quoten sind durchschnittlich 0-5%. Wenn ein pfändbarer Anteil des Gehalts zu erzielen ist, werden die oft über die Vergütung des Treuhänders/Insolvenzverwalters abgerechnet.

      Eine vernünftige (und vernünftig, transparent aufbereitete) Vergleichslösung, ein Schuldenbereinigungsplan oder Insolvenzplan ist fast immer die bessere Lösung für alle Beteiligten, wenn hierzu von dritter Seite ein Betrag angeboten werden kann.

      Ich bin zuversichtlich – machen Sie einfach per eMail oder telefonisch einen ersten Beratungstermin ab, wir besprechen dann alles und gehen es an.

    2. Victoria B.
      says:

      Privatinsolvenz oder Gläubigervergleich:
      Ich weiß noch nicht, was besser für mich ist  – eine Verbraucherinsolvenz bzw. reguläre Privatinsolvenz als ehemalige Unternehmerin oder eine Schuldenbereinigung.
      Ich habe insgesamt über 10 Gläubiger (Bank, Sparkasse, Vermieter, Finanzamt Krankenkasse usw) und wollte erst selbst versuchen, eine Vergleichslösung zu finden.

      Aus meiner Familie würde es Unterstützung geben! Ich habe das jetzt hier gelesen und möchte lieber ein richtiges Vergleichsverfahren durchführen lassen. Ich kann Drittmittel von bis zu 50.000 Euro bekommen, Schulden sind ca. 150.000 Euro, genug für Quote Gläubiger und RA-Gebühren es damit funktionieren? Möchte lieber diese Unterstützung aus der Familie annehmen, einen Teil bezahlen und Schulden damit lossein als 6 Jahre Insolvenz, die nichts einbringt auch nicht für Gläubiger denn dann würde ich wie all die anderen natürlich nicht viel verdienen, sondern die Füße still halten.

      Gläubigervergleich erscheint mir da die beste Lösung für alle.

    3. says:

      Danke für die Nachfrage – ja, ich biete in meiner Kanzlei die Erstellung von Schuldenbereinigungsplänen an und für die Vergleichsverfahren mit erfreulichen Ergebnissen für die Beteiligten (Schuldner = verkürztes Verfahren und Gläubiger = besseres Ergebnis als bei Insolvenzverfahren) an.
      Ich biete Erstberatungsgespräche an, in denen wir ausführlich den Fall/die Ausgangslage und den besten Weg zur Regulierung besprechen – ich stelle dann auch den genauen Ablauf des Vergleichsverfahrens/der Schuldenregulierung vor. Nehmen Sie gerne Kontakt mit meinem Büro für die Vereinbarung eines Termins/Telefontermins auf.

    4. Jörg
      says:

      Danke für den Hinweis auf Alternativen zum Insolvenzverfahren/Privatinsolvenz. Ich habe keine Lust, 6 Jahre bis zur Restschuldbefreiung zu warten und die „Füße still zu halten“. Am Ende lohnt es sich dann für keinen, keine Quote für die Gläubiger, denn das Geld, was reinkommt geht erstmal an den Insolvenzverwalter.

      Ich möchte das Vergleichsverfahren gerne von Ihnen durchführen lassen, da es glaubwürdig ist, was Sie schreiben und die Gläubiger sicher mehr Vertrauen haben. Erstellen Sie selbst die Schuldenbereinigungspläne und können wir „meinen Fall“ besprechen? Ich komme aus Süddeutschland, wäre also gut, wenn wir alles telefonisch und per eMail abstimmen können.

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