Insolvenzantrag stellen…

Insolvenz anmelden Insolvenzantrag hamburgIn vielen Fällen, in denen ich als Insolvenzanwalt in Hamburg (und inzwischen deutschlandweit) aufgesucht werde, möchten die Betroffenen Verschuldeten oder Geschäftsführer einer überschuldeten/zahlungsunfähigen GmbH die „Insolvenz anmelden“ und hierbei Unterstützung: Bei der Einleitung des Insolvenzverfahrens und zur Begleitung in der laufenden Insolvenz. Erste wichtige Frage ist: Insolvenzantrag stellen oder eine außergerichtliche Einigung versuchen.

Insolvenzantrag stellen oder vermeiden (Gläubigervergleich)

Oft fällt mir auf, dass sich die Betreffenden bisher wenig Gedanken gemacht haben, was ein Insolvenzverfahren genau bedeutet, was man beachten muss und was das für die Gläubiger bedeutet. Oder andersherum gefragt: gibt es noch andere Wege, die Insolvenz zu vermeiden – ein außergerichtliches Verfahren zur Einigung mit den Gläubigern, also eine Schuldenbereinigung?

 

Insolvenzvermeidung? SchuldenbereinigungsPlan oder Insolvenzverfahren

Hier kommt es auf die Vorgeschichte, die Schuldensituation, den aktuellen Status und das sich hieraus ergebende Insolvenz-Szenario an. Nach meiner Beobachtung in der Praxis kommt bei den allermeisten Privatinsolvenzverfahren kaum etwas für die Gläubiger heraus – die sog. Insolvenzquote beträgt statistisch bei Privatinsolvenzen/Verbraucherinsolvenzen 0-5%. Auch bei GmbH-Insolvenzverfahren ist die Quote sehr geringfügig – meistens unter 10%, oft wird das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet oder bleibt – nach der Entnahme der Vergütung des Insolvenzverwalters – nichts für die Insolvenzgläubiger übrig. Diese haben ihre Forderung längst abgeschrieben, melden sie zur Insolvenztabelle an und erhalten nach mehreren Jahren die Nachricht, dass keine oder nur eine geringe „Ausschüttung“ erfolgt.

Da ich als Insolvenzanwalt auch mit Insolvenzverwaltung zu tun habe und Gläubiger vertrete, kann ich aus meiner Erfahrung sagen, dass alle Beteiligten mit einem Vergleichsverfahren (außergerichtliche Schuldenbereinigung) in vielen Fällen besser bedient sind und man die hohen Kosten eines Insolvenzverwalters spart.

„Richtig“ Insolvenz beantragen

Es bleiben jedoch die Fälle, bei denen schnell klar wird, dass das Insolvenzverfahren doch der richtige/beste Weg ist. Es ist dennoch ratsam, in einer Vorprüfung nach anderen Lösungswegen zu schauen und ob ein vorheriger außergerichtliche Einigungsversuch nicht sogar gesetzlich vorgeschrieben ist; dies ist der Fall für sog. „VerbraucherInsolvenzverfahren“.

Fallbeispiel: In einem aktuellen Fall wusste eine Mandantin nicht, dass bei laufendem Geschäftsbetrieb (hier war es eine Freiberuflerin), ein sog. vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt wird, der sämtliche Forderungen einzieht: damit sind alle Einnahmen weg und die Kunden fallen „aus allen Wolken“. Lösung: sie hat die Selbständigkeit ausgesetzt und hat für den Übergang eine AngestelltenTätigkeit angenommen.

Die richtige „Anmeldung“ der Insolvenz fängt damit an, dass die richtigen Formulare verwendet und keine Fehler gemacht werden bei den Angaben, denn diese können sich später rächen: Spätestens wenn die Entscheidung über die Restschuldbefreiung ansteht, wird geprüft, ob die sog. Obliegenheiten erfüllt worden sind.

Leider sind die meisten Schuldnerberatungsstellen überlastet/überfordert – ich höre von Betroffenen, die mich als anwaltlichen Schuldnerberater/Insolvenzanwalt wählen, immer wieder, dass es sehr hohe Wartezeiten gibt oder man sich nicht gut beraten fühlt.

Formular Insolvenzantrag Hamburg und deutschlandweit:

Die Insolvenzgerichte stellen nach wie vor meist nur Vordrucke auf Papier zur Verfügung – zur Erleichterung folgt hier ein am PC ausfüllbares PDF:

Diese Formular können für Regel-Insolvenzverfahren – also für Unternehmen und ehemalige Unternehmer mit über 20 Gläubigern – benutzt werden (bitte im Einzelfall für die richtige Verfahrensart beraten lassen – nehmen Sie gerne mit meinem Büro Kontakt auf).

Für Verbraucher-Insolvenzen finden Sie hier weitere Informationen und ein Formular.

Insolvenz beantragen in Hamburg und Schleswig-Holstein: Insolvenzgerichte in Hamburg und Schleswig-Holstein

Wo ist der Insolvenzantrag zu stellen?

Gericht/Behörde Anschriften
Amtsgericht Hamburg
– Insolvenzgericht –
Telefon: 040 42828-0
Fax: 040 42843-4318
www.amtsgericht.hamburg.de
Gebäudeanschrift:
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Postanschrift:
20348 Hamburg
Amtsgericht Flensburg
– Insolvenzgericht –
Telefon: 0461 89-0
Fax: 0461 89-434
www.ag-flensburg.schleswig-holstein.de
Gebäudeanschrift:
Südergraben 22
24937 Flensburg
Postanschrift:
Postfach 11 51
24901 Flensburg
Amtsgericht Husum
– Insolvenzgericht –
Telefon: 04841 693-0
Fax: 04841 693-100
www.ag-husum.schleswig-holstein.de
Gebäudeanschrift:
Theodor-Storm-Straße 5
25813 Husum
Postanschrift:
Postfach 11 10
25801 Husum
Amtsgericht Niebüll
– Insolvenzgericht –
Telefon: 04661 609-0
Fax: 04661 609-251
www.ag-niebuell.schleswig-holstein.de
Gebäudeanschrift:
Sylter Bogen 1 a
25899 Niebüll
Postanschrift:
Postfach 11 40
25891 Niebüll
Amtsgericht Itzehoe
– Insolvenzgericht –
Telefon: 04821 66-0
Fax: 04821 662371
www.ag-itzehoe.schleswig-holstein.de
Gebäudeanschrift:
Bergstraße 5 – 7
25524 Itzehoe
Postanschrift:
Bergstraße 5 – 7
25524 Itzehoe
Amtsgericht Meldorf
– Insolvenzgericht –
Telefon: 04832 87-0
Fax: 04832 87-1111
www.ag-meldorf.schleswig-holstein.de
Gebäudeanschrift:
Domstraße 1
25704 Meldorf
Postanschrift:
Postfach 8 24
25697 Meldorf
Amtsgericht Pinneberg
– Insolvenzgericht –
Telefon: 04101 503-0
Fax: 04101 503-262
www.ag-pinneberg.schleswig-holstein.de
Gebäudeanschrift:
Bahnhofstraße 17
25421 Pinneberg
Postanschrift:
Postfach 11 49
25401 Pinneberg
Amtsgericht Kiel
– Insolvenzgericht –
Telefon: 0431 604-0
Fax: 0431 604-2850
www.ag-kiel.schleswig-holstein.de
Gebäudeanschrift:
Deliusstraße 22
24114 Kiel
Postanschrift:
Deliusstraße 22
24114 Kiel
Amtsgericht Neumünster
– Insolvenzgericht –
Telefon: 04321 940-0
Fax: 04321 940299
www.ag-neumuenster.schleswig-holstein.de
Gebäudeanschrift:
Boostedter Straße 26
24534 Neumünster
Postanschrift:
24531 Neumünster
Amtsgericht Norderstedt
– Insolvenzgericht –
Telefon: 040 52606-0
Fax: 040 52606222
www.ag-norderstedt.schleswig-holstein.de
Gebäudeanschrift:
Rathausallee 80
22846 Norderstedt
Postanschrift:
Rathausallee 80
22846 Norderstedt
Amtsgericht Eutin
 – Insolvenzgericht –
Telefon: 04521 705-6
Fax: 04521 705-700
www.ag-eutin.schleswig-holstein.de
Gebäudeanschrift:
Jungfernstieg 3
23701 Eutin
Postanschrift:
Postfach 4 12
23694 Eutin
Amtsgericht Lübeck
 – Insolvenzgericht –
Telefon: 0451 371-0
Fax: 0451 371-1523
www.ag-luebeck.schleswig-holstein.de
Gebäudeanschrift:
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
Postanschrift:
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
Amtsgericht Reinbek
– Insolvenzgericht –
Telefon: 040 72759-0
Fax: 040 72759115
www.ag-reinbek.schleswig-holstein.de
Gebäudeanschrift:
Parkallee 6
21465 Reinbek
Postanschrift:
Postfach 11 29
21462 Reinbek
Amtsgericht Schwarzenbek
 – Insolvenzgericht –
Telefon: 04151 802-0
Fax: 04151 802299
www.ag-schwarzenbek.schleswig-holstein.d…
Gebäudeanschrift:
Möllner Straße 20
21493 Schwarzenbek
Postanschrift:
Postfach 11 20
21484 Schwarzenbek

 

Das zuständige Insolvenzgericht können Sie auch über das Orts- und Gerichtsverzeichnis anhand Ihrer Postleitzahl oder den Ortsnamen ermitteln -> Orts-/Gerichtsverzeichnis Insolvenzgerichte

 

 

Wichtig: zuerst Insolvenzberatung

Ich rate allen Betroffenen dazu, sich im ersten Schritt ausführlich zu informieren – wie an dieser Stelle über INSOLVENZ-NEWS – und dann sich individuell beraten zu lassen.

Nehmen Sie dazu gerne unverbindlich Kontakt auf:

 

 

    Haben Sie Fragen?
    Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt auf.

    Unser auf Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt Oliver Gothe berät Sie gerne.





    Rechtsanwalt Oliver Gothe

    *Die Daten benötigen wir, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwenden wir die Kommunikationswege, die Sie uns in dem Kontaktformular zur Verfügung stellen. Wenn Sie wissen möchten, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen, können Sie dies in der Datenschutzerklärung nachlesen.

    12 Kommentare zu “Insolvenzantrag stellen…

    1. says:

      Gerne unterstütze ich Sie dabei, in Hamburg Insolvenzantrag zu stellen. Davor berate ich Sie, damit das Insolvenzverfahren auch korrekt eingeleitet wird und keine Fehler entstehen. Übermitteln Sie mir gerne schon einmal das Formular, das ich hier bereitgestellt habe und wir machen einen ersten Termin oder Telefontermin ab.

    2. NN
      says:

      Leider muss ich Insolvenzantrag stellen (in Hamburg). Ich habe über Ihre Seite das passende Formular gefunden, danke. Aber ich möchte keine Fehler beim Antrag machen.
      Wenn ich es richtig verstehe, helfen Sie vor Insolvenzverwaltung/Insolvenzverwalter bei der Antragstellung und Begleitung in Insolvenz. Können Sie als Insolvenzanwalt mich beraten und mich vertreten und den Antrag stellen?

    3. says:

      Für eilige Anliegen (hier GmbH – Insolvenzantrag, drohende Insolvenzverschleppung) biete ich einen zeitnahe Besprechung/Klärung innerhalb von 3 Tagen an. Senden Sie mir hierzu Ihre Kontaktdaten und passende Zeiten einfach über das Kontaktformular oder per eMail.
      Sie erhalten nach Abstimmung dann die korrekten Formulare für den Insolvenzantrag (Anmeldung Insolvenz für GmbH). Ich biete die – zur Vermeidung von Fehlern, Problemen – nötige Vorbereitung und Begleitung in die Insolvenz an.
      Ich übernehme auch die Begleitung und Vertretung für Geschäftsführer persönlich – Vermeidung von Geschäftsführerhaftung, wegen Erstattung von Gesellschafterdarlehen usw. an.

    4. Frank Bieber (B.GmbH)
      says:

      Ich muss (GmbH) leider Insolvenz anmelden. Ich kann Krankenkassen Beiträge nicht mehr zahlen und das Finanzamt sitzt mir im Nacken.
      Können Sie diese Woche noch ein beruhigendes Beratungsgespräch mit mir führen – ich bin besorgt. Ich habe mich bereits informiert und der Steuerberater meinte, ich muss Antrag stellen da sonst Insolvenzverschleppung als Geschäftsführer.

      Bitte senden Sie mir auch die passenden Formulare für GmbH-Insolvenzantrag und begleiten Sie auch ins Verfahren/Insolvenzverwaltung und vertreten mich, wenn der Insolvenzverwalter mich als Geschäftsführer oder Gesellschafter in Haftung nehmen will?

    5. says:

      Ich begleite als Insolvenzanwalt auch für Insolvenzanträge bei Verbraucherinsolvenzen und Privatinsolvenzen (zB Selbständige) und rate auch in diesen Fällen, sich zumindest vorher beraten zu lassen, damit keine Fehler passieren, die sich hinterher bei der Entscheidung über die Restschuldbefreiung rächen können.

      In vielen Fällen kann wie beschrieben auch ein Schuldenbereinigungsplan/Gläubigervergleich der bessere Weg sein mit dem Vorteil der Insolvenzvermeidung.

    6. Wilhelm
      says:

      Insolvenzantrag Hamburg: können sie mir helfen,ich muß auch Insolvenzantrag stellen, es ist glaube ich Privatinsolvenz-machen sie das auch?

    7. says:

      Ich berate und begleite auch GmbHs in das Insolvenzverfahren und halte es für sehr wichtig, gut vorbereitet zu sein über die weiteren Schritte und was Unternehmer/Geschäftsführer und in vielen Fällen auch Gesellschafter einer GmbH in Insolvenz erwartet.
      In vielen Fällen halte ich es für wichtig, einen Eindruck von dem Unternehmen zu bekommen – ich biete daher auch Außentermin im norddeutschen Raum, je nach Terminlage auch deutschlandweit an.
      Stimmen Sie am besten telefonisch oder per eMail (bzw. Kontaktformular) über meine Kanzlei einen Termin ab.

    8. Jule C.
      says:

      GmbH-Insolvenz anmelden

      Ich muß mit meiner Gmbh wohl in Insolvenz und möchte bei den nächsten Schritten nichts falsch machen! Ich will mich auch gleich wegen Insolvenzverschleppung beraten.
      Beraten Sie auch Gmbhs so wie sie schreiben und kommen sie auch ins Unternehmen (nahe Hamburg) damit sie mich beraten können bevor ein INsolvenzverwalter kommt?

    9. says:

      Die Frage und Klärung einer Insolvenzantrags-Pflicht/Insolvenzverschleppung für den Geschäftsführer persönlich ist ein ganz zentraler, wichtiger Punkt. In 80% aller GmbH-Insolvenzen wird die Geschäftsführerhaftung später relevant und bedeutet neben den Bürgschaften als Gesellschafter einer GmbH eine Klärung ganz persönlicher Belange. Nach meiner Erfahrung aus der Insolvenz- und Beratungspraxis sollten die Unternehmer vorbereitet sein.
      Es kann dann auch gleich geklärt werden, ob ein Vergleich mit den Gläubigern möglich ist.
      Bitte mailen Sie mir oder rufen unter meiner Büronummer an, um einen Beratungstermin abzustimmen.

    10. Frank
      says:

      Für meine GmbH (in Hamburg) muß ich wahrscheinlich Insolvenz anmelden. Ich möchte als Geschäftsführer nichts falsch machen und nicht haften für Insolvenzverschleppung.hierüber möchte ich zuerst mich informieren um dann die richtige Entscheidung zu treffen.Vielleicht ist es ja auch ein Vergleich mit den Gläubigern.Die Bank meinte schon,sie möchte nicht die Insolvenz.
      Meine Frage: beraten sie auch Geschäftsführer zur Insolvenz einer GMBH also wegen haftung und Verschleppung?

    11. says:

      Danke für Ihre Nachfrage – ich übernehme als Insolvenzanwalt in Hamburg die Anmeldung (also Insolvenz-Antragstellung) für Privatpersonen (also Selbständiger, Einzelunternehmen oder Verbraucherinsolvenz) oder Ihr Unternehmen (z. B. GmbH).

      In allen Fällen begutachte ich, ob ein Vergleichsverfahren für alle Beteiligten nicht der bessere Weg wäre (nach meiner Erfahrung ist das oft der Fall) und ob dies möglich ist.

      Für die Ersteinschätzung und Erarbeitung des Konzepts biete ich als Auftakt ein Erstberatungsgespräch (persönlich oder bundesweit auch telefonisch oder per Skype) an. Telefonisch kann das Erstgespräch binnen einer Woche erfolgen – persönlich je nach Terminlage in einer bis zwei Wochen.

      Mailen Sie mir gerne für eine Terminvereinbarung oder rufen Sie unter der Büronummer an.

    12. Johann W
      says:

      Betr.: Insolvenz in Hamburg anmelden

      Danke für ihre Informationen. Ich muß für mich (Privatinsolvenz/ehemals Selbständiger) Insolvenz in Hamburg anmelden glaube ich. Ich bin überschuldet und die Banken haben die Kredite/Bürgschaften bereits fälliggestellt bzw. gekündigt.
      Mich interessiert eine Vergleichslösung also die Insolvenz zu vermeiden.Sie nennen das Schuldenbereinigungs Plan. Schuldnerberatungs-STellen in Hamburg haben mir gesagt sie können selbständigen oder ehemaligen Selbständigen nicht helfen udn haben Wartezeiten von mindest 1/2 Jahr!
      Machen Sie nur eine erste Beratung oder übernehmen sie den gesamten Ablauf eines Vergleichs Verfahrens oder auch Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz)? Wie zeitnah erhalte ich einen Termin bei ihnen?

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