Gläubigervergleich statt Insolvenzverfahren
Schuldenvergleich oder Insolvenz?
besser: das Vergleichsverfahren
In meinen Erstberatungsgesprächen stelle ich fast immer fest, dass es für die betroffenen Überschuldeten einen besseren und schnelleren Weg als das Insolvenzverfahren gibt: die außergerichtliche Schuldenbereinigung über das Vergleichsverfahren.
Sowohl bei Selbständigen (Einzelunternehmer, GbRs) und Freiberuflern (Ärzte, Architekten) als auch bei gescheiterter Selbständigkeit sind die Aussichten der Gläubiger, in einem Insolvenzverfahren eine nennenswerte Zahlung zu erhalten dermaßen schlecht, dass auch dort die Durchführung einer außergerichtlichen Regulierung in vielen Fällen auf große Akzeptanz stößt.
Bei GmbHs und Aktiengesellschaften bedarf es eines Runden Tischs und im Falle einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist wegen der Insolvenzantragspflicht eine außergerichtliche Einigung ausgeschlossen – es sei denn, die fälligen Zahlungsverpflichtungen können über kurzfristige Stundungen aufgeschoben werden.
Insolvenzverfahren – schlechte Aussichten für Gläubiger: nur rd. 3-5% Quote
Es hat sich bei den Gläubigern herum gesprochen, dass die durchschnittlichen Quoten bei Insolvenzverfahren bei rund 3-5% liegen und in den allermeisten Insolvenzverfahren von Selbständigen und Privatinsolvenzverfahren gar keine Quote herauskommt. Bei Vorträgen über Gläubigerrechte in der Insolvenz höre ich jedes Mal von frustrierenden Erfahrungen bei dem Versuch, in der Insolvenz die eigenen Forderungen noch in Form einer Quote teilweise zu erhalten. Die Insolvenzverfahren dauern oft mehrere Jahre und am Ende wird zunächst die hohe Vergütung vom Verwalter entnommen: für die Gläubiger bleibt oft nichts übrig.
Vergleichsverfahren statt Insolvenz – höhere Quote für die Gläubiger am „Runden Tisch“
Die üblen Aussichten in einem Insolvenzverfahren führen dazu, dass die Aussichten, einen vernünftigen Gläubigervergleich (bei Verbraucherinsolvenzverfahren: Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan) abschließen zu können, groß sind. Das bestätigt meine praktische Erfahrung – je nach den Aussichten in einem Insolvenzverfahren können Gläubigervergleiche in Form von Teilzahlungsvergleichen über eine Quote von teilweise 30% oder teilweise sogar 10-25% geschlossen werden.
Gläubigervergleich mit Inkasso, Banken, Finanzämtern – auch Gläubiger wollen Insolvenz vermeiden
Jüngst habe ich bei einem Inkassounternehmen – die als einzige Gläubigervertreter einen wirtschaftlich sinnvollen Gläubigervergleich abgelehnt hatten – erlebt, dass die weitere Darstellung der auch für die Gläubiger nachteiligen Folgen eines Insolvenzverfahrens und einer transparenten Dokumentation der Vermögensverhältnisse dann doch zu einer sinnvollen Lösung führen kann: Hintergrund war eine allgemeine Richtlinie der vom Inkassounternehmen vertretenen Gläubiger, dass kein Vergleich unter 75% akzeptiert werde; die Quote wurde dann nach ausführlicher Besprechung und Darstellung der Konsequenzen doch auf 30% reduziert.
In vielen Fällen sind Geschäftspartner, Familienangehörige oder Freunde bereit, in die Zukunft eines schuldenfreien Lebens/einer schuldenfreien Betätigung zu investieren.
Offene Karten für die Gläubiger: Darstellung eines Insolvenz-Szenarios und des vorteilhaften Vergleichsverfahrens
Der Darstellungsaufwand (Analyse, Bewertung und Dokumentation des alternativen Insolvenz-Szenarios für die Gläubiger), Verhandlung und Koordination mit den verschiedenen Gläubigern ist recht groß, lohnt sich aber für alle Beteiligten, da meist ein viel besseres Ergebnis als bei dem Schritt in das Insolvenzverfahren herauskommt:
- Die Quote eines Gläubigervergleichs beträgt ein Vielfaches im Vergleich zu einer Insolvenzquote,
- Es wird kein Insolvenzverwalter/Treuhänder bestellt, der bei Insolvenzverfahren als einziger gut verdient: Kostenersparnis,
- Schnellere Löschung bei Schufa und Schuldenregister sowie Auskunfteien,
- Keine langwierige Einschränkung (Jobsuche, Kündigung) wegen eines langwierigen Insolvenzverfahrens und langjährigen Wohlverhaltensperiode mit Risiken, dass die Restschuldbefreiung am Ende versagt wird,
- kein langwieriges Warten der Gläubiger bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens, bis dann entweder gar nichts oder eine lächerliche Quote nach Abzug der Kosten eines Insolvenzverfahrens ausgeschüttet wird.
Nach meiner Erfahrung bei Durchführung von Vergleichsverfahren steigt die Bereitschaft der Gläubiger, statt Insolvenz einer außergerichtlichen Regulierung zuzustimmen. Die auch für Gläubiger schlechtere Aussicht bei Insolvenzverfahren spricht sich immer mehr herum. Sehen Sie hierzu auch aktuelle Fälle von erfolgreichen Vergleichsverfahren an:
- Gläubigervergleich bei überschuldeter Immobilie
- Gläubigervergleich mit Krankenkassen
- Schulden bei der Bank: Gläubigervergleich ohne Insolvenz
- Gläubigervergleich mit Insolvenzverwalter
- Insolvenzvermeidung: Vergleiche mit Banken
- Gläubigervergleiche mit Inkasso-Büros…
(Für weitere Fälle einfach „Vergleich“ oben im Suchfeld eingeben)
Wenden Sie sich gerne mit nachfolgendem Kontaktformular bei mir, um abzusprechen, ob in Ihrem Fall ein Vergleichsverfahren zur außergerichtlichen Einigung/Regulierung ohne Insolvenz möglich ist:
Dezember 1st, 2013 at 10:39
Ich hatte schon vor in Insolvenz zu gehen (Schulden aus Selbständigkeit).Jetze lese ich Ihren Artikel und hoffe,dass die Gläubiger (DID-Inkasso,Sparkasse,Kreissparkasse,Krankenkasse und Finanzamt) einen Insolvenzvergleich oder Schuldenvergleich mitmachen.Empfehlen Sie einen Insolvenzanwalt und führen Sie solchen Verfahren (Schuldenregulierung)durch? Gruss Werner H.
Dezember 5th, 2013 at 14:44
Ich habe durchweg mit Gläubigern wie Inkasso, Banken zu tun und berate auch Gläubiger als Beteiligte in Insolvenzverfahren. Da ich auch auf Seiten der Insolvenzverwaltung tätig war, kenne ich alle Seiten und die Vorteile, ein für alle Beteiligten (bis auf den Insolvenzverwalter) negatives Insolvenzverfahren (idR mickrige Quoten, lange Dauer) zu vermeiden und ein Vergleichsverfahren durchzuführen. Vielen betroffenen Schuldnern ist die Aussicht einer außergerichtlichen Regulierung nicht bewusst oder sind nicht gut beraten durch Schuldnerberatungsstellen. Kontaktieren Sie mich gerne für weitere Infos.
November 4th, 2014 at 06:21
Hohe Schulden Bank: Privatsinsolvenz oder Schuldenvergleich?
aus einer gescheiterten Existenzgründung habe ich hohe Schulden und vor allem den Bankkredit kann ich nicht zurückzahlen. Da ich Unternehmer bin und natürlich wieder ein anderes Unternehmen aufbauen will, möchte ich mein Dasein nicht in einem Privatinsolvenzverfahren fristen.Ich bin sehr interessiert an dem von ihnen im Artikel beschriebenen Vergleichsverfahren.
Ich kann Unterstützung von Partnern bekommen und wenn ich Sie verstehe kann mit Geld von Sponsoren ein Gläubigervergleich erzielt werden.
aber: was wenn ein Gläubiger (zB nur einer) nicht mitspielt?
November 4th, 2014 at 10:40
Ich berate bei Existenzgründung von Unternehmern und beim Scheitern eines Unternehmens/einer Existenzgründung ist in vielen Fällen ein langwieriges für keinen der Beteiligten fruchtbares Insolvenzverfahren nicht der beste Weg. Da Insolvenzverfahren in der Regel zu geringen Quoten führen (im Schnitt 0-10%), wollen auch die Gläubiger kein Insolvenzverfahren (Ausnahme: Krankenkassen und manchmal Finanzämter wollen „die Akte schließen“, sie sind ja durch geringe Insolvenzquoten nicht wirtschaftlich selbst betroffen…).
Es ist wichtig, im konkreten Fall nach der Ausgangssituation und dem besten Weg zu schauen. Auch die Verhandlungen dürfen nicht nach einem Schema F laufen. Ich höre zB von vielen Mandanten (also betroffene Unternehmer aber auch von Gläubigern), dass Schuldnerberatungen aber auch manche Anwälte einfach Serienbriefe an die Gläubiger rausschicken und sich nicht persönlich einsetzen.
So funktioniert es in der Praxis oft nicht – man muss die genaue Situation exakt darstellen und den Gläubigern die Alternativen (Beschreibung eines Insolvenzszenarios) schon genau beschrieben und persönlich mit den richtigen Ansprechpartnern verhandeln. Der Aufwand lohnt sich aber für alle Beteiligten und es können viel bessere und schnellere Ergebnisse erzielt werden als in Insolvenzverfahren.
Senden Sie gerne Ihre Kontaktdaten – wir können in einem ersten Beratungsgespräch uns Ihren Fall genau ansehen und ich kann Ihnen zum genauen Vergleichsverfahren etwas sagen und dieses durchführen.
Dezember 10th, 2015 at 12:51
Gläubigervergleich – Muster?
Ich habe eine menge Schulden, bei Bank, Finanzamt, Krankenkasse und wegen Auto-Finanzierung.
Ich kann aus meiner Familie einen Geldbetrag erhalten, für einen Vergleich mit Einmalzahlung. Die möchten aber, daß das ein Profi, also Insolvenzanwalt macht oder haben sie ein Muster, eine Art Vorlage für einen Vergleichsvorschlag.
Bei 6 Gläubigern-wie teuer wird das und was für eine Quote muß ich denn so nach ihrer Erfahrung anbieten?
Dezember 10th, 2015 at 14:24
Ein Vergleich mit Einmalzahlung lässt sich nach meiner Erfahrung gut erzielen, wenn Unterstützer/“Sponsoren“ einen Geldbetrag/Vergleichsbetrag zur Verfügung stellen. Die Gläubiger stehen meist sehr viel besser da als in einem Privatinsolvenzverfahren mit den dort verbreitet so niedrigen Quoten von 0-4%.
Ich halte es so wie von Ihrer Familie angedeutet: es sollte ein seriöser Moderator mit den Gläubigern die Vergleichsgespräche führen und das auf Grundlage eines Konzepts: Ich biete hierzu an, das alternative Insolvenz-Szenario zu dokumentieren (aus meiner Erfahrung in der Insolvenzverwaltung heraus); damit wird den Gläubigern klar, dass der Vergleich (fast immer) die beste Lösung ist.
Ich berechne die Kosten so, dass sie in den Drittmitteln, also den zur Verfügung stehenden Mitteln enthalten sind und (so wie die Vergleichssumme auch) erst dann vollständig berechnet werden, wenn der Vergleich zustande gekommen ist. Die im Vergleichsverfahren anzubietende Quote richtet sich danach, was in einem Vollstreckungs-/InsolvenzSzenario für die Gläubiger zu erwarten wäre.
Rufen Sie mich einfach an, dann besprechen wir das genaue Vorgehen.
Januar 28th, 2016 at 02:58
Gläubigervergleich statt Insolvenz/Insolvenzverfahren
Ich kann Ihrem Artikel nur zustimmen. Davon abgesehen sind Sie einer der wenigen, seriösen Berater.
Zu mir:
Altlasten privat von 30.000 Euro inkl. Zinsen, Zuschläge ect. pp, ohne etwa die Hälfte. Habe mich im Januar als Fachberaterin im Außendienst selbständig gemacht, noch keine nennenswerten Ergebnisse erzielt aber ich erhalte Förderung von AG für Arbeit. Seit Herbst 2015 (!) schließt eine Schuldnerberatung für mich Vergleiche aber ich bin sehr unzufrieden. Ich möchte gerne jemanden mit mehr Ausdrucksstärke, der alles zügiger abwickelt und vor allem selbst mehr Information zum Werdegang.
Was kann ich am Besten tun ?
Januar 28th, 2016 at 09:13
Ich höre oft von meinen Mandanten, dass einige Schuldnerberatungen eher nach dem Motto „Masse statt Klasse“ arbeiten und die Fälle eher verwalten als zielgerichtet ein Konzept zu verfolgen oder eines zu haben…
Was ich Ihnen anbieten kann: Wir sprechen über Ihre Schulden und die aktuelle Situation und auf welchem Wege mit welchem Konzept die Gläubiger überzeugt werden können.
Als Gesprächsgrundlage wäre eine Übersicht über die Gläubiger gut – Ich maile Ihnen dazu eine Gläubigerliste (Vorlage).
Mailen Sie mir doch einfach passende Telefonzeiten (eher morgens, mittags oder abends?) und ich melde mich mit passenden (Telefonen-)TerminOptionen.