Gläubigervergleich trotz hohem Gehalt

Haftung bürgende GesellschafterEiner meiner wirklich anspruchsvolleren Fälle dieses Jahr hat einen gut verdienenden Geschäftsführer betroffen, der aus einer alten Firmenbeteiligung mit Bürgschaft noch hohe Bankschulden hatte. Die von der Bank eingeschaltete Inkasso-Firma hatte nicht so genau hingeschaut und erfreulicherweise nicht sein Gehalt gepfändet und trotz dieser Möglichkeit nur geringe Raten erhalten. Nach mehreren Jahren ohne Tilgung dieser Schulden bei der Bank sollte nun dennoch eine Lösung her – das Problem: wenn ein solcher Fall bei einem Sachbearbeiter zum Zweck der Regulierung auf dem Tisch landet, wacht dieser auf und kann nun richtig hohe Raten verlangen und mit Gehaltspfändung drohen.

Es war also ein sensibler und mit einer offenen Verhandlung verbundener Dialog mit meinem Ansprechpartner bei dieser Inkasso-Firma (Bad Homburger) notwendig. Erfreulicherweise konnte ich glaubhaft vermitteln, dass im Falle einer Gehaltspfändung der Arbeitsplatz gefährdet gewesen wäre. Im Zuge einer offenen Kommunikation und Verhandlung konnte ich eine auf eine kurze Zeitspanne angelegte Ratenzahlung mit erheblicher Reduzierung der offenen Forderung und zusätzlichem Verzicht auf die (hohen) Zinsen erreichen.

Dieser Fall hat mir wieder einmal deutlich gemacht, dass selbst bei großen Angriffsflächen (hohes Gehalt = großes Risiko einer Gehaltspfändung) eine vernünftige Verhandlungsführung zu guten Gläubigervergleichen unter Vermeidung einer Vollstreckung/Pfändung und Ausschluss einer Privatinsolvenz (die auch für Gläubiger oft nicht einträglich ist) führen kann.

Weitere Beispiele und Informationen zu Vergleichsverfahren:

 

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    4 Kommentare zu “Gläubigervergleich trotz hohem Gehalt

    1. says:

      In nahezu allen meinen Fällen ist das Vergleichsverfahren mit den Gläubigern einer Privatinsolvenz vorzuziehen.
      Privatinsolvenzverfahren bedeuten fast immer eine geringe Quote von rund 2-5% oder gar keine Quote. Immer mehr Gläubiger bevorzugen daher selbst den Gläubigervergleich. Wichtig ist eine gute Vorbereitung und Kommunikation mit einem vernünftigen SchuldenbereinigungsPlan/Insolvenzplan.

      Mailen Sie mir Ihre Telefonnummer oder rufen Sie mich in meiner Kanzlei an – wir gehen Ihren Fall durch und gehen das Vergleichsverfahren durch.

    2. Dobro I. G.
      says:

      Anfrage wegen Gläubigervergleich statt Insolvenz

      Nach jahrelanger erfolgreicher Tätigkeit als freiberuflicher Schriftsteller habe ich mich in den vergangenen Monaten in eine heikle finanzielle Situation manövriert und sehe mich nicht mehr in der Lage, meine Bankverbindlichkeiten zu begleichen. Meine Konto bei der Deutschen Kreditbank wird zum 3. Dezemeber aufgrund einer Überziehung von 2.000€ geschlossen, allerdings drängt die Bank auf die sofortige Zahlung der Verbindlichkeiten, was in einem derart kleinen Zeitfenster unmöglich für mich ist. Zudem nahm ich vor ungefähr vier Jahren einen Kredit bei Barclaycard auf und es wird zunehmend schwieriger, die monatlichen Raten zu bezahlen.

      Mein derzeitiger Schuldenberater stellte mich vor zwei Optionen: Privatinsolvenz und selbstständig bleiben oder Privatinsolvenz und mir ein gewöhnliches Beschäftigungsverhältnis suchen. Über Ihre Internetpräsenz bin ich auf die dritte Möglichkeit eines Gläubigervergleichs gestoßen. Da ich keine nennenswerten Vermögenswerte habe (weder Immobilien, noch Fahrzeuge etc.), würden die Banken in jedem Fall mit leeren Händen ausgehen. Ich würde gerne in einem persönlichen Telefonat mit Ihnen die Angelegenheit besprechen.

      Mit freundlichen Grüßen
      D. G.

    3. says:

      Die Verhandlung zur außergerichtlichen vergleichsweisen Schuldenregulierung bei Ihrer Bank übernehme ich gerne – ich mache da wie beschrieben – gute Erfahrungen.
      Im Vorfeld schaue ich mir Ihren Fall genau an und entwickle ein Konzept für das Vergleichsverfahren. Den Gläubigern, vor allem Banken, ist nach meiner Erfahrung nicht daran gelegen, dass über Gehaltspfändungen am Ende noch der Jobverlust und damit Zahlungsausfall droht.
      Daher besteht ein gemeinsames Interesse an einer gütlichen Lösung, das kann ich wie gesagt gerne vermitteln. Ich bin deutschlandweit in solchen Vergleichsverfahren aktiv und ich biete an, über die Einigungs-/Vergleichsgebühr nach Zustandekommen des Vergleichsverfahrens abzurechnen – das ist dann also erfolgsabhängig, wofür ich ganz bewusst stehe.

      Rufen Sie mich einfach an – wir gehen das genaue Vorgehen im einzelnen durch.

    4. Lesslicher H.
      says:

      Schuldenvergleich bei hohem Gehalt:

      der in Ihrem Artikel beschriebene Fall passt für meine Situation genau: ich habe recht hohes Gehalt und das Problem ist, dass viel pfändbar ist bei Vollstreckung und auch im Insolvenzverfahren.

      Ich denke aber, dass der Gläubigerin (eine Bank mit hohen Darlehensforderungen und Bürgschaft) nicht daran gelegen sein kann, über eine Gehaltspfändung über Jahre zu brauchen bis die Hauptforderungen bezahlt sind. Auch eine Ratenzahlung wäre da unbefriedigend. Daher möchte ich aus von dritter Seite bereitgestellten Vergleichsmitteln mit Ihrer Vertretung/Moderation die Vorteile eines „Herauskaufens“ aus der Insolvenz bzw. einer Vollstreckung den Gläubigern vermitteln.

      Vertreten Sie bundesweit – ich komme nämlich nicht aus Hamburg und wie hoch sind Ihre Kosten/Gebühren?

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