Stromanbieter Flexstrom ist insolvent – 500.000 Kunden betroffen

FlexStrom Insolvenz - Stromanbieter FlexStrom AG ist insolventZwei Jahre nach der letzten großen Stromanbieter-Pleite ist nun das Berliner Unternehmen FlexStrom AG insolvent. Rechtsanwalt Christoph Schulte-Kaubrügger wurde vom Amtsgericht Charlottenburg (Insolvenzgericht) zum sog. vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er muss – unter der üblichen dreimonatigen Nutzung des Insolvenzgeldes und der Kostenentlastung des vorläufigen Insolvenzverfahrens – zunächst den Geschäftsbetrieb fortführen. Die Insolvenzmasse wird um die in diesem Zeitraum noch eingehenden Zahlungen der Kunden wachsen – hieraus wird freilich zunächst die Verwaltervergütung entnommen werden; Kunden mit Ansprüchen aus Gutschriften und andere Gläubiger wie Versorgungsunternehmen werden am Ende des Insolvenzverfahrens mit keiner nennenswerten Quote rechnen können.

Der weitere Verfahrensablauf: nach drei monatigem vorläufigem Insolvenzverfahren wird das Insolvenzverfahren eröffnet werden – mit einer Fortführung von Flexstrom AG rechne ich nicht; Kunden werden längst zu anderen (günstigen) Stromanbietern gewechselt haben.

Betroffene Kunden sollten prüfen, ob bei zu erwartenden Überzahlungen/Gutschriften weitere Zahlungen eingestellt werden; ansonsten können sie ein sich bei Endabrechnung ergebendes Guthaben in den Wind schreiben. Weiterhin sollte geprüft werden, ob Einzugs­ermächtigung widerrufen werden und für bereits abge­buchte Zahlungen Rücklastschriften erfolgen.

Wie auch die Erfahrungen bei der Teldafax-Insolvenz vor zwei Jahren gezeigt haben, bleibt es dabei: Von Vorauskasse ist immer abzuraten. Im Falle der FlexStrom wurden die Kunden vor allem mit günstigen Vorauskasse-Tarifen geködert. Die Kunden mussten hierbei ein Jahr im Voraus bezahlen – hierdurch riskieren die Betroffenen, nach Einstellung der Versorgung von den vorgeleisteten Zahlungen nichts wieder zu erhalten; außer einer voraussichtlich lächerlichen Quote nach Abschluss des Verfahrens.

Hinsichtlich der Stromversorgung gilt in diesen Fällen wirklich die Aussage: „Der Strom kommt aus der Steckdose…“: der Strom wird weiter fließen, sofern nicht mehr über Flexstrom AG durchgeleitet wird, fallen die Kunden in die sog. Ersatzversorgung und können kurzfristig zu anderen Stromanbietern wechseln.

Im übrigen empfehle ich den Artikel in der Welt am Sonntag: Insolvenz Flexstrom-Kunden sollten jetzt schnell kündigen (online unter: www.welt.de); die Journalistin Kathrin Gotthold hat mir für diesen Artikel einige Fragen dazu gestellt, was die Insolvenz von Flexstrom AG für die Kunden bedeutet.

Hier kann der Beschluss des Insolvenzgerichts eingesehen werden: (Beschluss Insolvenz FlexStrom AG).
Über Neuigkeiten im Insolvenzverfahren werde ich hier natürlich weiter berichten.

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    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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    2 Kommentare zu “Stromanbieter Flexstrom ist insolvent – 500.000 Kunden betroffen

    1. says:

      Guten Tag, um Ihre Frage zu beantworten, muss ausgehend von dem geschlossenen Vertrag und den Rechnungen/Zahlungen + Rückbuchung die rechtliche Situation bewertet werden. Mandatieren Sie am besten einen versierten Anwalt Ihrer Wahl.

    2. Winter
      says:

      Hallo Herr Oliver Gothe-Syren ,wir gehören leider auch zu den betrogenen Kunden von Flex Strom und haben für das Jahr 2013 1243 Euro vorbezahlt.Wir konnten jedoch 287 Euro zurückholen dies war die Nachzahlung für 2012 .Flexstrom schickte uns eine Mahnung über diesen Betrag worauf wir geschrieben haben das sie diese Geld von unserem Guthaben(1243) abziehen soll ,denn den Rest werden wir sowieso nicht bekommen.Wir werden auf keinen Fall bezahlen,da wir Anspruch auf unser Restgeld haben.Wie ist die Rechtslage. Gekündigt haben wir schon vor einiger Zeit und haben einen neuen Anbieter.Über eine Antwort würden wir uns freuen lg j. Winter

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