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	<title>Insolvenz-News und Insolvenzberatung – Rechtsanwalt Schuldnerberatung Fachanwalt Insolvenzrecht Hamburg</title>
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	<description>Insolvenzrecht Insolvenzberatung Geschäftsführer Haftung Hamburg</description>
	<lastBuildDate>Wed, 18 Apr 2012 11:09:59 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Unwirksamkeit einer &#8220;englischen Restschuldbefreiung&#8221;</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Apr 2012 11:07:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht &#38; Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Insolvenz in England]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz in Frankreich]]></category>
		<category><![CDATA[Restschuldbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[EU Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz England]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz Frankreich]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenztourismus]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Wege des Privat-Insolvenzverfahrens in Deutschland sind oft steinig und immer lang: Die sog. Wohlverhaltensperiode bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung dauert (immer noch) 6 Jahre. Die Verk&#252;rzung der Wohlverhaltensperiode auf 3 Jahre ist in Planung, wird aber an die Bedingung einer Mindestquote von 25% gekoppelt sein. Verbreitet werden von verschiedenen Dienstleistern daher schnelle EU-Insolvenzverfahren in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2012/04/England-Insolvenz-Frankreich-Insolvenz-EU-Insolvenz.gif"><img class="alignleft size-full wp-image-1860" title="England-Insolvenz Frankreich-Insolvenz EU-Insolvenz" src="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2012/04/England-Insolvenz-Frankreich-Insolvenz-EU-Insolvenz.gif" alt="" width="85" height="85" /></a>Die Wege des Privat-Insolvenzverfahrens in Deutschland sind oft steinig und immer lang: Die sog. Wohlverhaltensperiode bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung dauert (immer noch) 6 Jahre. Die <a href="http://www.insolvenz-news.de/verkuerzung-restschuldbefreiung-3-jahre-privatinsolvenz" target="_blank">Verk&#252;rzung der Wohlverhaltensperiode auf 3 Jahre ist in Planung</a>, wird aber an die Bedingung einer Mindestquote von 25% gekoppelt sein.<br />
Verbreitet werden von verschiedenen Dienstleistern daher schnelle EU-Insolvenzverfahren in England und Frankreich angepriesen. Es ist jedoch keineswegs sicher, dass s&#228;mtliche Verbindlichkeiten bei einem solchen Verfahren restschuldbefreit werden und die Insolvenzrichter in Frankreich oder England – angesichts des bl&#252;henden Insolvenztourismus – nicht die Anforderungen erh&#246;hen und damit dem Insolvenztourismus einen Riegel vorschieben.<br />
Selbst nach &#8220;erfolgreichem&#8221; Abschluss des Insolvenzverfahrens in England oder Frankreich ist es keineswegs gesichert, dass die Restschuldbefreiung in Deutschland anerkannt wird:</p>
<p>Zuletzt hat das Landgericht K&#246;ln dem Insolvenztourismus mit seinem Urteil vom 14. Oktober 2011 (Az.: 82 O 15/08) eine deutliche Absage erteilt: Im entschiedenen Fall hatte sich der beklagte Schuldner zusammen mit vier weiteren Deutschen eine Wohnung in London geteilt. Die Mitbewohner hielten sich ebenfalls in London auf, um das englische Insolvenzverfahren zu durchlaufen. Das Landgericht K&#246;ln bewertete die Wohngemeinschaft als „Insolvenznest“ und sah es als erwiesen an, dass der Beklagte seinen Wohnsitz unter Ausnutzung des &#8220;organisierten Insolvenztourismus&#8221; rechtsmissbr&#228;uchlich nach England verlegt hat, um sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen berechtigten Gl&#228;ubigerforderungen zu entziehen. Dieses Verhalten wurde als Versto&#223; gegen den sogenannten „Ordre public“ (&#246;ffentliche Ordnung) bewertet. Der in England erteilten Restschuldbefreiung wurde deshalb die Anerkennung in Deutschland versagt.</p>
<blockquote>
<div>
<div>
<p>Leits&#228;tze der Entscheidung des LG K&#246;ln in seinem Urteil vom 14. Oktober 2011 (Az.: 82 O 15/08):</p>
<p>Verlegt ein Schuldner seinen Wohnsitz nur zum Schein nach England, um sich (die M&#246;glichkeiten des organisierten Insolvenztourismus nutzend) durch das unkomplizierte englische Insolvenzverfahren innerhalb eines Jahres zu entschulden und sich dadurch berechtigten Gl&#228;ubigerforderungen zu entziehen, liegt ein Versto&#223; gegen den deutschen Ordre public vor, der dazu f&#252;hrt, dass von der englischen Restschuldbefreiung erfasste Forderungen in Deutschland gleichwohl durchsetzbar sind.</p>
</div>
</div>
</blockquote>
<div>
<div>
<p>Damit zeigt sich, dass ein derartiger (verbreitete) Insolvenztourismus mit einem hohen Risiko verbunden ist.</p>
<p>Statt auf den Insolvenztourismus zu setzen, lohnt es sich in vielen F&#228;llen, &#252;ber Wege zur au&#223;ergerichtlichen Schuldenregulierung (Gl&#228;ubigervergleich) nachzudenken. Das ist h&#228;ufig vorteilhaft f&#252;r alle Beteiligten – f&#252;r die Schuldner, weil sie schneller schuldenfrei sind und f&#252;r die Gl&#228;ubigern, weil im Insolvenzverfahren kaum eine Quote zu erwarten w&#228;re: Die Bereitschaft bei den Gl&#228;ubigern, einen Gl&#228;ubigervergleich zu akzeptieren, ist entsprechend gro&#223;. &#220;ber diesen unb&#252;rokratischen Weg lohnt es sich nachzudenken: <a href="http://www.insolvenz-news.de/insolvenz-rechtsanwalt-hamburg-fachbeitraege-insolvenz-fachanwalt-insolvenzrecht-insolvenzberatung-hamburg/schuldenvergleich-insolvenz-insolvenz-rechtsanwalt-insolvenzrecht-hamburg">au&#223;ergerichtlicher Regulierungsversuch (Gl&#228;ubigervergleich)</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
</div>
</div>
<p>Wenn Sie Fragen zu den M&#246;glichkeiten eines Gl&#228;ubigervergleichs zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens haben, k&#246;nnen Sie gerne f&#252;r erg&#228;nzende Informationen Kontakt aufnehmen.</p>
<blockquote>
<p style="padding: 0px; margin: 0px;"><strong><span style="color: #808080;">Haben Sie Fragen, Anregungen oder Kontaktanfragen?</span></strong></p>
<ul style="margin-top: 0px; margin-right: 0px; margin-bottom: 12px; margin-left: 0px; list-style-type: none; list-style-position: initial; list-style-image: initial; padding: 0px;">
<li style="margin-top: 12px; margin-right: 0px; margin-bottom: 5px; margin-left: 0px; padding-top: 0px; padding-right: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 32px; background-image: url('http://www.anwalt-friedrich.de/static/images/mail.png'); background-position: 0px 1px; background-repeat: no-repeat no-repeat;"><a href="http://www.legitas.de/index.php?id=256"><span style="font-family: Georgia; font-size: x-small;"><span style="font-family: Georgia; font-size: small;">Kontaktformular</span></span></a></li>
<li style="margin-top: 12px; margin-right: 0px; margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; padding-top: 0px; padding-right: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 32px; font-size: 1.2em; font-weight: bold; text-transform: uppercase; color: #7a644f; background-image: url('http://www.anwalt-friedrich.de/static/images/phone.png'); background-repeat: no-repeat no-repeat;"><span style="font-family: Georgia; font-size: x-small;"><span style="font-family: Georgia; font-size: small;"><strong>040 &#8211; 348 378-88</strong></span></span></li>
</ul>
</blockquote>
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		<title>Verk&#252;rzung der Wohlverhaltensperiode/Restschuldbefreiung</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 09:23:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht &#38; Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Privatinsolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Reform Insolvenzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Restschuldbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Verkürzung Wohlverhaltensphase]]></category>
		<category><![CDATA[Wohlverhaltensperiode]]></category>
		<category><![CDATA[Reform Privatinsolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[verkürzung wohlverhaltensphase]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem wie berichtet Anfang des Jahres 2012 ein erster Referenten-Entwurf zur Verk&#252;rzung des Verfahrens &#252;ber die Restschuldbefreiung vorgelegt wurde, trudeln die Stellungnahmen der verschiedenen Verb&#228;nde (von Inkasso bis Schuldnerberatungen) ein: Die Spannweite reicht von Ablehnung jeglicher Verk&#252;rzung von sechs Jahren auf drei Jahre Wohlverhaltensphase bis zur weiteren Verk&#252;rzung ohne die vorgesehene Mindestquote (25%) sowie Deckung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2012/04/Verk&#252;rzung-Restschuldbefreiung-drei-3-Jahre-Wohlverhaltensphase.gif"><img class="alignleft size-full wp-image-1856" title="Verk&#252;rzung Restschuldbefreiung drei 3 Jahre Wohlverhaltensphase" src="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2012/04/Verk&#252;rzung-Restschuldbefreiung-drei-3-Jahre-Wohlverhaltensphase.gif" alt="" width="85" height="85" /></a>Nachdem wie berichtet Anfang des Jahres 2012 ein erster Referenten-Entwurf zur Verk&#252;rzung des Verfahrens &#252;ber die Restschuldbefreiung vorgelegt wurde, trudeln die Stellungnahmen der verschiedenen Verb&#228;nde (von Inkasso bis Schuldnerberatungen) ein: Die Spannweite reicht von Ablehnung jeglicher Verk&#252;rzung von sechs Jahren auf drei Jahre Wohlverhaltensphase bis zur weiteren Verk&#252;rzung ohne die vorgesehene Mindestquote (25%) sowie Deckung der Verfahrenskosten.</p>
<p>Wesentlicher Dreh- und Angelpunkt dieser Diskussion ist, ob die Verk&#252;rzung zu einer Einschr&#228;nkung f&#252;r die Gl&#228;ubiger f&#252;hrt und ob der Anreiz verst&#228;rkt wird, dass noch mehr Schulden gemacht werden. Nach meinen Beobachtungen bei der Begleitung von Privat-/Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten die Gl&#228;ubiger in den seltensten F&#228;llen &#252;berhaupt eine Quote. Wenn Zahlungen aus den pf&#228;ndbaren Verm&#246;genswerten (etwa Lebensversicherung) eingehen, dann meist zu Beginn des Insolvenzverfahrens – ein nennenswertes pf&#228;ndbares Einkommen wird selten erzielt. Wenn Zahlungen eingehen, werden sie  zun&#228;chst f&#252;r die Verfahrenskosten, also vor allem die Verwalterverg&#252;tung verwendet. F&#252;r die Gl&#228;ubiger bleibt dann nichts oder kaum etwas &#252;brig, so dass viele Gl&#228;ubiger sogar oft auf die Aussch&#252;ttung der minimalen Betr&#228;ge und auf eine unsinnige Beteiligung im Insolvenzverfahren verzichten. Was bleibt ist unsinnige B&#252;rokratie und das Warten der betroffenen Schuldner auf die Restschuldbefreiung, damit der gesetzlich bezweckte wirtschaftliche Neuanfang er&#246;ffnet ist.<br />
Nach meiner Erfahrung in der Praxis n&#252;tzt also eine lange Wohlverhaltensphase nicht den Gl&#228;ubigern – eine Verk&#252;rzung schadet nicht. Es ist Zeit f&#252;r eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen an die Lebenswirklichkeit.</p>
<p>Auch die von verschiedenen Seiten genannte Abschreckungswirkung einer langen Dauer bis dann endlich die Restschuldbefreiung erteilt wird, kann ich nicht nachvollziehen: In der &#252;berwiegenden Zahl der Privatinsolvenzen sind gescheiterte Selbst&#228;ndigkeit, Arbeitsplatzverlust bzw. Scheidung die Ausl&#246;ser. F&#252;r die &#252;brigen F&#228;lle gilt jetzt schon, dass eine weitere Entschuldung erst nach zehn Jahren m&#246;glich ist.</p>
<p>Fazit der Betrachtung des Systems Privatinsolvenzverfahren ist letztlich in den &#252;berwiegenden F&#228;llen, dass allen Beteiligten damit gedient ist, einen Gl&#228;ubigervergleich in Erw&#228;gung zu ziehen. F&#252;r die Gl&#228;ubiger kann dann eine nennenswerte Quote erzielt werden und ein b&#252;rokratisches, meist sinnloses Insolvenzverfahren ist &#252;berfl&#252;ssig.<br />
Diese M&#246;glichkeit – etwa in Form eines bei Verbraucherinsolvenzen vorgeschriebenen au&#223;ergerichtlichen Einigungsversuches als Pflicht oder auch bei (ehemals) Selbst&#228;ndigen als K&#252;r – besteht auch jetzt schon und wird bei Verabschiedung/Inkrafttreten der Gesetzes&#228;nderung (voraussichtlich im Jahr 2013) noch erleichtert. Die Ablehnung einer sinnvollen au&#223;ergerichtlichen Einigung durch einzelne Gl&#228;ubiger ist nach meiner Erfahrung in der Praxis seltener geworden; die Fruchtlosigkeit der sich dann anschlie&#223;enden Insolvenzverfahren hat sich offenbar herumgesprochen. Diese kann nach der geplanten &#196;nderung zuk&#252;nftig ersetzt werden, so dass dann ein sinnvoller Gl&#228;ubigervergleich durch einzelne Gl&#228;ubiger nicht mehr verhindert werden kann.</p>
<p>&#220;ber die Umsetzung der Gesetzes&#228;nderung im Bereich der Privatinsolvenzverfahren werde ich hier weiter berichten.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gl&#228;ubigervergleich statt Insolvenzverfahren</title>
		<link>http://www.insolvenz-news.de/glaubigervergleich-statt-insolvenzverfahren-insolvenz</link>
		<comments>http://www.insolvenz-news.de/glaubigervergleich-statt-insolvenzverfahren-insolvenz#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 14:39:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht &#38; Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan]]></category>
		<category><![CDATA[Gläubigervergleich]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzvermeidung]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldenfrei]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldenvergleich]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich erlebe es immer wieder in ausf&#252;hrlichen Erstberatungsgespr&#228;chen, dass es zur Schuldenregulierung einen anderen – f&#252;r alle Beteiligten, auch den Gl&#228;ubigern besseren und schnelleren – Weg als das Insolvenzverfahren gibt. Sowohl bei Selbst&#228;ndigen (Einzelunternehmer, GbRs) und Freiberuflern (&#196;rzte, Architekten) als auch bei gescheiterter Selbst&#228;ndigkeit sind die Aussichten der Gl&#228;ubiger, in einem Insolvenzverfahren eine nennenswerte Zahlung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2012/03/Gl&#228;ubigervergleich-statt-Insolvenz-Insolvenzverfahren-Schuldenbereinigungsplan.gif"><img class="alignleft size-full wp-image-1840" title="Gl&#228;ubigervergleich statt Insolvenz Insolvenzverfahren Schuldenbereinigungsplan" src="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2012/03/Gl&#228;ubigervergleich-statt-Insolvenz-Insolvenzverfahren-Schuldenbereinigungsplan.gif" alt="" width="85" height="85" /></a>Ich erlebe es immer wieder in ausf&#252;hrlichen Erstberatungsgespr&#228;chen, dass es zur Schuldenregulierung einen anderen – f&#252;r alle Beteiligten, auch den Gl&#228;ubigern besseren und schnelleren – Weg als das Insolvenzverfahren gibt. Sowohl bei Selbst&#228;ndigen (Einzelunternehmer, GbRs) und Freiberuflern (&#196;rzte, Architekten) als auch bei gescheiterter Selbst&#228;ndigkeit sind die Aussichten der Gl&#228;ubiger, in einem Insolvenzverfahren eine nennenswerte Zahlung zu erhalten derma&#223;en schlecht, dass auch dort die Durchf&#252;hrung einer au&#223;ergerichtlichen Regulierung in vielen F&#228;llen auf gro&#223;e Akzeptanz st&#246;&#223;t.<br />
Bei GmbHs und Aktiengesellschaften bedarf es eines Runden Tischs und im Falle einer bereits eingetretenen Zahlungsunf&#228;higkeit oder &#220;berschuldung ist wegen der Insolvenzantragspflicht eine au&#223;ergerichtliche Einigung ausgeschlossen – es sei denn, die f&#228;lligen Zahlungsverpflichtungen k&#246;nnen &#252;ber kurzfristige Stundungen aufgeschoben werden.</p>
<p>Es hat sich bei den Gl&#228;ubigern herum gesprochen, dass die durchschnittlichen Quoten bei Insolvenzverfahren bei rund 3-5% liegen und in den allermeisten Insolvenzverfahren von Selbst&#228;ndigen und Privatinsolvenzverfahren gar keine Quote herauskommt. Bei Vortr&#228;gen &#252;ber Gl&#228;ubigerrechte in der Insolvenz h&#246;re ich jedes Mal von frustrierenden Erfahrungen bei dem Versuch, in der Insolvenz die eigenen Forderungen noch in Form einer Quote teilweise zu erhalten. Die Insolvenzverfahren dauern oft mehrere Jahre und am Ende wird zun&#228;chst die hohe Verg&#252;tung vom Verwalter entnommen: f&#252;r die Gl&#228;ubiger bleibt oft nichts &#252;brig.</p>
<p>Die &#252;blen Aussichten in einem Insolvenzverfahren f&#252;hren dazu, dass die Aussichten, einen vern&#252;nftigen Gl&#228;ubigervergleich (bei Verbraucherinsolvenzverfahren: Au&#223;ergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan) abschlie&#223;en zu k&#246;nnen, gro&#223; sind. Das best&#228;tigt meine praktische Erfahrung – je nach den Aussichten in einem Insolvenzverfahren k&#246;nnen Gl&#228;ubigervergleiche in Form von Teilzahlungsvergleichen &#252;ber eine Quote von teilweise 50% oder teilweise sogar 10-25% geschlossen werden. J&#252;ngst habe ich bei einem Inkassounternehmen – die als einzige Gl&#228;ubigervertreter einen wirtschaftlich sinnvollen Gl&#228;ubigervergleich abgelehnt hatten – erlebt, dass die weitere Darstellung der auch f&#252;r die Gl&#228;ubiger nachteiligen Folgen eines Insolvenzverfahrens und einer transparenten Dokumentation der Verm&#246;gensverh&#228;ltnisse dann doch zu einer sinnvollen L&#246;sung f&#252;hren kann: Hintergrund war eine allgemeine Richtlinie der vom Inkassounternehmen vertretenen Gl&#228;ubiger, dass kein Vergleich unter 75% akzeptiert werde; die Quote wurde dann nach ausf&#252;hrlicher Besprechung und Darstellung der Konsequenzen doch auf 30% reduziert.</p>
<p>In vielen F&#228;llen sind Gesch&#228;ftspartner, Familienangeh&#246;rige oder Freunde bereit, in die Zukunft eines schuldenfreien Lebens/einer schuldenfreien Bet&#228;tigung zu investieren.</p>
<p>Der Darstellungsaufwand (Analyse, Bewertung und Dokumentation des alternativen Insolvenz-Szenarios f&#252;r die Gl&#228;ubiger), Verhandlung und Koordination mit den verschiedenen Gl&#228;ubigern ist recht gro&#223;, lohnt sich aber f&#252;r alle Beteiligten, da meist ein viel besseres Ergebnis als bei dem Schritt in das Insolvenzverfahren herauskommt:</p>
<blockquote>
<ol>
<li>Die Quote eines Gl&#228;ubigervergleichs betr&#228;gt ein Vielfaches im Vergleich zu einer Insolvenzquote,</li>
<li>Es wird kein Insolvenzverwalter/Treuh&#228;nder bestellt, der bei Insolvenzverfahren als einziger gut verdient: Kostenersparnis,</li>
<li>Schnellere L&#246;schung bei Schufa und Schuldenregister sowie Auskunfteien,</li>
<li>Keine langwierige Einschr&#228;nkung (Jobsuche, K&#252;ndigung) wegen eines langwierigen Insolvenzverfahrens und  langj&#228;hrigen Wohlverhaltensperiode mit Risiken, dass die Restschuldbefreiung am Ende versagt wird,</li>
<li>kein langwieriges Warten der Gl&#228;ubiger bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens, bis dann entweder gar nichts oder eine l&#228;cherliche Quote nach Abzug der Kosten eines Insolvenzverfahrens ausgesch&#252;ttet wird.</li>
</ol>
</blockquote>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wenn Sie Fragen zu den M&#246;glichkeiten eines Gl&#228;ubigervergleichs zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens haben, k&#246;nnen Sie gerne f&#252;r erg&#228;nzende Informationen Kontakt aufnehmen.</p>
<blockquote>
<p style="padding: 0px; margin: 0px;"><strong><span style="color: #808080;">Haben Sie Fragen, Anregungen oder Kontaktanfragen?</span></strong></p>
<ul style="margin-top: 0px; margin-right: 0px; margin-bottom: 12px; margin-left: 0px; list-style-type: none; list-style-position: initial; list-style-image: initial; padding: 0px;">
<li style="margin-top: 12px; margin-right: 0px; margin-bottom: 5px; margin-left: 0px; padding-top: 0px; padding-right: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 32px; background-image: url('http://www.anwalt-friedrich.de/static/images/mail.png'); background-position: 0px 1px; background-repeat: no-repeat no-repeat;"><a href="http://www.legitas.de/index.php?id=256"><span style="font-family: Georgia; font-size: x-small;"><span style="font-family: Georgia; font-size: small;">Kontaktformular</span></span></a></li>
<li style="margin-top: 12px; margin-right: 0px; margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; padding-top: 0px; padding-right: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 32px; font-size: 1.2em; font-weight: bold; text-transform: uppercase; color: #7a644f; background-image: url('http://www.anwalt-friedrich.de/static/images/phone.png'); background-repeat: no-repeat no-repeat;"><span style="font-family: Georgia; font-size: x-small;"><span style="font-family: Georgia; font-size: small;"><strong>040 &#8211; 348 378-88</strong></span></span></li>
</ul>
</blockquote>
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		<title>Haftungsrisiken bei Firmenfortf&#252;hrung oder Erwerb insolventer Unternehmen</title>
		<link>http://www.insolvenz-news.de/haftung-geschaeftsfuehrer-erwerb-uebernahme-insolvenz</link>
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		<pubDate>Tue, 28 Feb 2012 12:05:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht &#38; Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geschäftsführerhaftung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensinsolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung Erwerber Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[§ 25 HGB]]></category>

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		<description><![CDATA[&#220;ber die Risiken der sog. insolvenzsspezifischen Anspr&#252;che gegen&#252;ber Gesch&#228;ftsf&#252;hrer und Gesellschafter habe ich an verschiedenen Stellen (siehe auch hier im Ratgeber) berichtet. In der Praxis erlebe ich es immer &#246;fter, dass Unternehmer sich mit neuen Firmen (unter Entledigung der &#8220;alten&#8221; &#252;ber ein Insolvenzverfahren) die Fortf&#252;hrung erhalten und dass hier Haftungsanspr&#252;che gegen den &#8220;&#220;bernehmer/Erwerber aus Firmenfortf&#252;hrung&#8221; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2012/02/Haftung-Erwerb-&#220;bernahme-Insolvenz-Gl&#228;ubiger.gif"><img class="alignleft size-full wp-image-1825" title="Haftung Erwerb &#220;bernahme Insolvenz Gl&#228;ubiger" src="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2012/02/Haftung-Erwerb-&#220;bernahme-Insolvenz-Gl&#228;ubiger.gif" alt="" width="85" height="85" /></a>&#220;ber die Risiken der sog. insolvenzsspezifischen Anspr&#252;che gegen&#252;ber Gesch&#228;ftsf&#252;hrer und Gesellschafter habe ich an <a href="http://www.insolvenz-news.de/index.php?s=Gesch&#228;ftsf&#252;hrer+haftung" target="_blank">verschiedenen Stellen</a> (siehe auch hier im <a href="http://www.insolvenz-news.de/insolvenzberatung-rechtsanwalt-insolvenzrecht-hamburg/geschaeftsfuehrerhaftung-insolvenzverschleppung-insolvenz" target="_blank">Ratgeber</a>) berichtet. In der Praxis erlebe ich es immer &#246;fter, dass Unternehmer sich mit neuen Firmen (unter Entledigung der &#8220;alten&#8221; &#252;ber ein Insolvenzverfahren) die Fortf&#252;hrung erhalten und dass hier Haftungsanspr&#252;che gegen den &#8220;&#220;bernehmer/Erwerber aus Firmenfortf&#252;hrung&#8221; aus § 25 HGB geltend gemacht werden k&#246;nnen. Gl&#228;ubiger, die im Insolvenzverfahren regelm&#228;&#223;ig komplett mit ihren Forderungen ausfallen oder nur einige Prozent Quote nach vielen Jahren erhalten, k&#246;nnen &#252;ber diese Haftungsnorm in vielen F&#228;llen sich an der &#8220;neuen Firma&#8221; schadlos halten. Im Rahmen der Beratung und Vertretung von Gl&#228;ubigern in Insolvenzverfahren ist mir aufgefallen, dass vielen diese M&#246;glichkeit zur Haftungsdurchsetzung gegen&#252;ber &#8220;Nachfolgefirmen&#8221; nicht bekannt ist.</p>
<p>Aus Sicht der betreffenden Unternehmer, die insolvenzbedingt die Gesch&#228;ftst&#228;tigkeit ihres Unternehmens einstellen und &#252;ber eine andere GmbH oder als Einzelunternehmer Bestandteile &#252;bernehmen wollen, m&#252;ssen hierbei die Haftungsgefahr aus <a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/25.html" target="_blank">§ 25 HGB</a> beachtet werden. Diese Haftung gilt – anders als es der Wortlaut vermittelt – nicht nur f&#252;r Erwerber, sondern auch bei der in der Praxis weit verbreiteten faktischen &#220;bernahme von wesentlichen Firmenbestandteilen. Problematisch ist hierbei der weite Bewertungsspielraum bei der Frage, was &#8220;wesentlich&#8221; ist.<br />
J&#252;ngst habe ich bei einem Prozess vor dem Landgericht Hamburg erlebt, wie weit teilweise von Richtern die Haftung bei &#220;bernahme nur eines Namensbestandteils, der B&#252;ror&#228;ume und weniger Mitarbeiter ausgelegt wird. Selbst f&#252;r den Fall, dass ein bei Insolvenz schon bestehendes und gesch&#228;ftst&#228;tiges Unternehmen Bestandteile der insolventen Firma &#252;bernimmt, besteht ein enormes Haftungsrisiko und zwar zun&#228;chst gegen&#252;ber dem die Haftung geltend machenden Einzelgl&#228;ubiger – letztlich jedoch gegen&#252;ber s&#228;mtlichen Gl&#228;ubigern (und ggf. dem Finanzamt) – sp&#228;testens wenn diese von einer erfolgreichen Haftungsdurchsetzung eines Gl&#228;ubigers erfahren.<br />
Ein Schreckens-Szenario f&#252;r betroffene Unternehmer und eine Chance f&#252;r Gl&#228;ubiger, die ansonsten im Insolvenzverfahren ihre Forderungen abschreiben k&#246;nnen.</p>
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		<title>Die erfolglose Schenkungsanfechtung des Insolvenzverwalters</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Feb 2012 13:48:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht &#38; Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Insolvenzanfechtung]]></category>
		<category><![CDATA[Schenkungsanfechtung]]></category>
		<category><![CDATA[Anfechtung Schenkung]]></category>
		<category><![CDATA[§ 134 InsO]]></category>

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		<description><![CDATA[Bekanntlich sind Insolvenzverwalter sehr prozessfreudig – nicht zuletzt auch, weil die Prozessrisiken sie nicht selbst treffen und in jedem Fall &#252;ber die Prozessabteilung zus&#228;tzlich zur Verwalterverg&#252;tung etwas hinzuverdient werden kann. Au&#223;erdem machen es die gesetzlichen Vorgaben der sog. Insolvenzspezifischen Anspr&#252;che den Insolvenzverwaltern eher leicht, Anspr&#252;che gegen Gesch&#228;ftsf&#252;hrer, Gesellschafter oder aus Insolvenzanfechtung durchzusetzen. Ein von Gesetzes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2012/02/Schenkungsanfechtung-Anfechtung-Schenkung-§-134-InsO.gif"><img class="alignleft size-full wp-image-1814" title="Schenkungsanfechtung Anfechtung Schenkung § 134 InsO" src="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2012/02/Schenkungsanfechtung-Anfechtung-Schenkung-§-134-InsO.gif" alt="" width="85" height="85" /></a>Bekanntlich sind Insolvenzverwalter sehr prozessfreudig – nicht zuletzt auch, weil die Prozessrisiken sie nicht selbst treffen und in jedem Fall &#252;ber die Prozessabteilung zus&#228;tzlich zur Verwalterverg&#252;tung etwas hinzuverdient werden kann. Au&#223;erdem machen es die gesetzlichen Vorgaben der sog. Insolvenzspezifischen Anspr&#252;che den Insolvenzverwaltern eher leicht, Anspr&#252;che gegen Gesch&#228;ftsf&#252;hrer, Gesellschafter oder aus Insolvenzanfechtung durchzusetzen.</p>
<p>Ein von Gesetzes wegen einfaches Instrument zur Insolvenzanfechtung ist die sog. Schenkungsanfechtung (<a href="http://dejure.org/gesetze/InsO/134.html" target="_blank">§ 134 InsO</a>), die bis zu vier Jahre vor Insolvenzantragstellung m&#246;glich ist und vor allem Angeh&#246;rige und (bei Unternehmensinsolvenzen) dem Gesellschafter nahestehende Personen/Unternehmen betrifft.<br />
In einem von mir auf Seiten des betroffenen Angeh&#246;rigen eines Insolvenzschuldners lange Zeit durchgefochtenen Fall hat jetzt erfreulicherweise ein Oberlandesgericht (OLG) das Urteil des Landgerichts, mit dem die Insolvenzanfechtung bejaht wurde, aufgehoben und die Anfechtung verneint.</p>
<p>Nachdem in erster Instanz meine ausf&#252;hrlichen Ausf&#252;hrungen, wieso kein Fall der Schenkung (&#8220;Unentgeltlichkeit&#8221; im Sinnes des § 134 InsO) vorliegt und auch (erg&#228;nzend) jedenfalls kein Fall einer Gl&#228;ubigerbenachteiligung vorliegt, zun&#228;chst schlichtweg ignoriert wurden, haben die Richter am Oberlandesgericht sich etwas kompetenter der insolvenzrechtlichen Fragen angenommen.<br />
Nun, zun&#228;chst schien es so, als wollte das OLG die klagende Insolvenzverwalterin juristisch auf die Spr&#252;nge helfen, indem sie auf eine alternative Anspruchsgrundlage aufmerksam gemacht wurde.</p>
<p>Letztlich gelang es jedoch durch umfassende Beleuchtung der Hintergr&#252;nde der vermeintlichen unentgeltlichen Leistung und detaillierte rechtliche Bewertung nach der h&#246;chstrichterlichen Rechtsprechung, die Richter davon zu &#252;berzeugen, dass in keinerlei Hinsicht ein Anspruch der Verwalterin gegeben ist. Es sind vor allem zwei rechtliche Wertungsgesichtpunkte, die f&#252;r die Praxis sehr relevant sind:</p>
<blockquote><p>1. Eine unentgeltliche Verf&#252;gung (i. S. d. § 134 InsO, Schenkung) liegt dann nicht vor, wenn zugleich eine eigene Verbindlichkeit des Schuldners getilgt wird und</p>
<p>2. F&#252;r jede Insolvenzanfechtung (auch der Schenkungsanfechtung) ist festzustellen, ob im wirtschaftlichen Ergebnis die Gl&#228;ubiger benachteiligt worden sind, also ob sie ohne die angefochtene Handlung Zugriff auf den Verm&#246;gensteil gehabt h&#228;tten.</p></blockquote>
<p>Nicht nur nach meiner rechtlichen Bewertung war die Insolvenzverwalterin hier einem Irrtum aufgesessen – auch das Ergebnis stimmt: Mein Mandant kann Haus und Hof behalten und die Insolvenzverwalterin geht leer aus; im Falle einer erfolgreichen Anfechtung h&#228;tte sie den &#252;berwiegenden Teil f&#252;r ihre Anwaltkosten im Prozess und f&#252;r die Verwalterverg&#252;tung kassiert und f&#252;r die Gl&#228;ubiger w&#228;re am Ende mal wieder (nahezu) nichts herausgesprungen.</p>
<p>Betroffene einer Insolvenzanfechtung k&#246;nnen gerne f&#252;r erg&#228;nzende Informationen Kontakt aufnehmen.</p>
<blockquote>
<p style="padding: 0px; margin: 0px;"><strong><span style="color: #808080;">Haben Sie Fragen, Anregungen oder Kontaktanfragen?</span></strong></p>
<ul style="margin-top: 0px; margin-right: 0px; margin-bottom: 12px; margin-left: 0px; list-style-type: none; list-style-position: initial; list-style-image: initial; padding: 0px;">
<li style="margin-top: 12px; margin-right: 0px; margin-bottom: 5px; margin-left: 0px; padding-top: 0px; padding-right: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 32px; background-image: url('http://www.anwalt-friedrich.de/static/images/mail.png'); background-position: 0px 1px; background-repeat: no-repeat no-repeat;"><a href="http://www.legitas.de/index.php?id=256"><span style="font-family: Georgia; font-size: x-small;"><span style="font-family: Georgia; font-size: small;">Kontaktformular</span></span></a></li>
<li style="margin-top: 12px; margin-right: 0px; margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; padding-top: 0px; padding-right: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 32px; font-size: 1.2em; font-weight: bold; text-transform: uppercase; color: #7a644f; background-image: url('http://www.anwalt-friedrich.de/static/images/phone.png'); background-repeat: no-repeat no-repeat;"><span style="font-family: Georgia; font-size: x-small;"><span style="font-family: Georgia; font-size: small;"><strong>040 &#8211; 348 378-88</strong></span></span></li>
</ul>
</blockquote>
]]></content:encoded>
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		<title>Schlecker Insolvenz: &#8220;Es ist nichts mehr da&#8221;</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 18:23:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht &#38; Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Insolvenzanfechtung]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Meike Schlecker]]></category>
		<category><![CDATA[Schlecker Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Schlecker Insolvenzverfahren]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Ich glaube, sie haben es nicht verstanden: Es ist nichts mehr da.&#8221; sagte die Tochter Meike Schlecker des Schlecker-Patriarchen Anton Schlecker anl&#228;sslich der heutigen Pressekonferenz. Wiederholt angesprochen auf das Verm&#246;gen von ihrem Vater, der selbst sich im Hintergrund h&#228;lt und im Jahr 2010 Tochter Meike und Sohn Lars in die Unternehmensleitung nachfolgen lie&#223;, steht die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2012/01/Schlecker-Insolvenz1.gif"><img class="alignleft size-full wp-image-1804" title="Schlecker Insolvenz" src="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2012/01/Schlecker-Insolvenz1.gif" alt="" width="85" height="85" /></a>&#8220;Ich glaube, sie haben es nicht verstanden: Es ist nichts mehr da.&#8221; sagte die Tochter Meike Schlecker des Schlecker-Patriarchen Anton Schlecker anl&#228;sslich der heutigen Pressekonferenz. Wiederholt angesprochen auf das Verm&#246;gen von ihrem Vater, der selbst sich im Hintergrund h&#228;lt und im Jahr 2010 Tochter Meike und Sohn Lars in die Unternehmensleitung nachfolgen lie&#223;, steht die Frage im Raum, wo das Verm&#246;gen von Anton Schlecker geblieben sei. Auf der sog. Reichen-Liste des Magazins Forbes jedenfalls ist er mit gesch&#228;tzten 3,1 Milliarden US-Dollar auf Platz 362 weltweit gef&#252;hrt worden.</p>
<p>Wie bereits erl&#228;utert – <a href="http://www.insolvenz-news.de/schlecker-insolvenz-insolvent">ist Anton Schlecker als sog. Eingetragener Kaufmann mit seinem Einzelunternehmen insolvent</a>, so dass das gesamte Privatverm&#246;gen betroffen ist. Der sp&#228;tere Insolvenzverwalter – voraussichtlich, soweit er nicht abgew&#228;hlt wird, der jetzige vorl&#228;ufige Insolvenzverwalter Arndt Gewitzt – wird genau pr&#252;fen m&#252;ssen, ob in den einschl&#228;gigen Anfechtungszeitr&#228;umen (Schenkungsanfechtung nach § 134 InsO immerhin bis zu vier Jahren, Insolvenzanfechtung bei vors&#228;tzlicher Gl&#228;ubigerbenachteiligung nach § 133 InsO sogar teilweise bis zu zehn Jahren vor dem Insolvenzantrag) Verm&#246;gen an Kinder oder Ehefrau (hier ist G&#252;tertrennung vereinbart worden) &#252;bertragen worden ist.<br />
Freilich wird dies in der Praxis bei Unternehmern h&#228;ufig so gehandhabt – sp&#228;testens wenn eine Unternehmenskrise sich abzeichnet; wenn Unternehmer gut beraten sind, auch fr&#252;her – gerade wegen der weitl&#228;ufigen Anfechtungszeitr&#228;ume. Ein weiterer Grund f&#252;r eine &#220;bertragung von Verm&#246;gen zu (fr&#252;hen) Lebzeiten eines Unternehmers ist die steuerlich g&#252;nstigere Handhabung einer sog. &#8220;Vorweggenommenen Erbfolge&#8221; – es werden idR weniger Steuern f&#228;llig als bei sp&#228;terer Vererbung des Verm&#246;gens.</p>
<p>Das Vorliegen der Anfechtungstatbest&#228;nde, wie etwa die Frage der Unentgeltlichkeit oder die Gl&#228;ubigerbenachteiligung ist eine in den Prozessen stark umk&#228;mpfte Tatsachen- und Rechtsfrage. Insolvenzverwalter sind prozessfreudig, da sie (auch wenn sie den Rechtsstreit verlieren) den Prozess nicht aus der eigenen Tasche bezahlen m&#252;ssen: &#220;ber die Prozessf&#252;hrung aus Mitteln der Insolvenzmasse l&#228;sst sich sogar gut zus&#228;tzlich &#252;ber die Prozessabteilung verdienen und h&#228;ufig werden dar&#252;ber hinaus am Ende des Insolvenzverfahrens bei der Verwalterverg&#252;tung auch noch Erh&#246;hungszuschl&#228;ge geltend gemacht.</p>
<p>Kurz: es darf damit gerechnet werden, dass das Insolvenzanfechtungskapitel im Laufe des Insolvenzverfahrens (in der Praxis meist erst nachdem der Verwalter erst einmal einvernehmlich mit den Unternehmern die Fortf&#252;hrung und ggf. &#220;bertragung unter Dach und Fach hat) aufgeschlagen wird.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Nur noch 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung</title>
		<link>http://www.insolvenz-news.de/verkuerzung-restschuldbefreiung-3-jahre-privatinsolvenz</link>
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		<pubDate>Sat, 28 Jan 2012 13:46:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht &#38; Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Privatinsolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Restschuldbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherinsolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verkürzung Restschuldbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Verkürzung Wohlverhaltensperiode]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie bereits hier und dort berichtet, ist seit l&#228;ngerem geplant, das Verfahren f&#252;r die Verbraucherinsolvenz bzw. Privatinsolvenz zu verschlanken und insbesondere die – gemessen an einigen anderen europ&#228;ischen Staaten – lange Wohlverhaltensperiode von aktuell sechs auf drei Jahre zu verk&#252;rzen. Nun liegt endlich ein Entwurf (sog. Referentenentwurf vom Bundesjustizministerium) f&#252;r diese &#196;nderung des Insolvenzrechts f&#252;r [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2012/01/Wohlverhaltensperiode-Verk&#252;rzung-Restschuldbefreiung-drei-3-Jahre2.gif"><img class="alignleft size-full wp-image-1797" title="" src="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2012/01/Wohlverhaltensperiode-Verk&#252;rzung-Restschuldbefreiung-drei-3-Jahre2.gif" alt="" width="85" height="85" /></a>Wie bereits <a href="http://www.insolvenz-news.de/verkuerzung-der-wohlverhaltensperiode-auf-drei-jahre" target="_blank">hier</a> und <a href="http://www.insolvenz-news.de/verkuerzung-der-wohlverhaltensperiode-drei-jahre-restschuldbefreiung" target="_blank">dort</a> berichtet, ist seit l&#228;ngerem geplant, das Verfahren f&#252;r die Verbraucherinsolvenz bzw. Privatinsolvenz zu verschlanken und insbesondere die – gemessen an einigen anderen europ&#228;ischen Staaten – lange Wohlverhaltensperiode von aktuell sechs auf drei Jahre zu verk&#252;rzen.<br />
Nun liegt endlich ein <a href="http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RefE_InsoII.pdf?__blob=publicationFile" target="_blank">Entwurf</a> (sog. Referentenentwurf vom Bundesjustizministerium) f&#252;r diese &#196;nderung des Insolvenzrechts f&#252;r betroffene Privatpersonen vor:</p>
<p>Die f&#252;r die Verschuldeten wesentlichen &#196;nderungen sind (wie bereits angek&#252;ndigt):</p>
<h4>1. Verk&#252;rzung der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre</h4>
<p>Verschuldete Privatpersonen k&#246;nnen statt erst in sechs Jahren bereits nach drei Jahren die Befreiung von ihren Schulden (Restschuldbefreiung) erlangen. Voraussetzungen sind: Begleichung von mindestens 25% der Schulden und der Verfahrenskosten.<br />
Eine vorzeitige Restschuldbefreiung erfolgt ansonsten nach f&#252;nf Jahren, wenn zumindest die Verfahrenskosten beglichen werden k&#246;nnen. Wenn auch diese nicht bezahlt werden k&#246;nnen, bleibt es bei sechs Jahren Wohlverhaltensperiode.</p>
<h4>2. Gro&#223;e Einigungschance im Au&#223;ergerichtlichen Einigungsversuch</h4>
<p>Die Aussicht f&#252;r &#220;berschuldete, sich ohne Insolvenzverfahren au&#223;ergerichtlich mit ihren Gl&#228;ubigern zu einigen steigt erheblich: Eingef&#252;hrt wird eine Zustimmungsersetzung f&#252;r  einzelne einem (sinnvollen) au&#223;ergerichtlichen Gl&#228;ubigervergleich nicht zustimmende Gl&#228;ubiger.</p>
<p>Nach meiner Erfahrung birgt die vom Justizministerium eingef&#252;hrte St&#228;rkung einer Au&#223;ergerichtlichen Einigung (Gl&#228;ubigervergleich) eine gro&#223;e Chance f&#252;r Verschuldete, ganz ohne Insolvenzverfahren schuldenfrei zu werden. Bereits ohne diese &#196;nderung (der geplanten Zustimmungsersetzung) ist nach meiner Erfahrung die Akzeptanz der Gl&#228;ubiger, eine sinnvolle Teilzahlung anzunehmen, gro&#223;: Statt in einem Insolvenzverfahren b&#252;rokratischen Aufwand zu betreiben, um dann nach langer Wartezeit mit einer l&#228;cherlichen Quote abgespeist zu werden, stehen die Gl&#228;ubiger mit einem Vergleichsbetrag eines Sponsors besser da.</p>
<p>Der Gesetzesentwurf muss noch vom Bundestag abgesegnet werden – ich rechne mit einem Inkrafttreten der sinnvollen &#196;nderungen noch in diesem Jahr (2012); nat&#252;rlich werde ich hier &#252;ber den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und etwaige noch erfolgende &#196;nderungen berichten. &#220;ber den Men&#252;punkt Sonstiges kann dieser lawblog als RSS-Feed abonniert werden, so dass neue Beitr&#228;ge automatisch als eMail zugestellt werden.</p>
<h4>3. Keine R&#252;ckwirkung auf bereits laufende Insolvenzverfahren</h4>
<p>Wie bereits von mir zuvor erl&#228;utert, wird die &#196;nderung/Verk&#252;rzung nicht f&#252;r bereits laufende Insolvenzverfahren gelten – eine R&#252;ckwirkung w&#228;re auch aus rechtlichen Gr&#252;nden nicht zul&#228;ssig.</p>
<p>F&#252;r alle, die den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens (voraussichtlich das ganze Jahr 2012) nicht abwarten wollen:</p>
<p>Der vorbeschriebene <a href="http://www.insolvenz-news.de/insolvenz-insolvenzrecht-rechtsanwalt-anwalt-hamburg-fachbeitraege-insolvenz-fachanwalt-insolvenzrecht-insolvenzberatung-hamburg/schuldenvergleich-insolvenz-insolvenz-rechtsanwalt-insolvenzrecht-hamburg" target="_blank">au&#223;ergerichtliche Einigungsversuch (Gl&#228;ubigervergleich)</a> ist auch bereits jetzt sinnvoll und in vielen F&#228;llen erfolgversprechend – Informationen finden Sie <a href="http://www.insolvenz-news.de/insolvenz-insolvenzrecht-rechtsanwalt-anwalt-hamburg-fachbeitraege-insolvenz-fachanwalt-insolvenzrecht-insolvenzberatung-hamburg/schuldenvergleich-insolvenz-insolvenz-rechtsanwalt-insolvenzrecht-hamburg" target="_blank">hier</a>.</p>
<blockquote>
<p style="padding: 0px; margin: 0px;"><strong><span style="color: #808080;">Haben Sie Fragen, Anregungen oder Kontaktanfragen?</span></strong></p>
<ul style="margin-top: 0px; margin-right: 0px; margin-bottom: 12px; margin-left: 0px; list-style-type: none; list-style-position: initial; list-style-image: initial; padding: 0px;">
<li style="margin-top: 12px; margin-right: 0px; margin-bottom: 5px; margin-left: 0px; padding-top: 0px; padding-right: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 32px; background-image: url('http://www.anwalt-friedrich.de/static/images/mail.png'); background-position: 0px 1px; background-repeat: no-repeat no-repeat;"><a href="http://www.legitas.de/index.php?id=256"><span style="font-family: Georgia; font-size: x-small;"><span style="font-family: Georgia; font-size: small;">Kontaktformular</span></span></a></li>
<li style="margin-top: 12px; margin-right: 0px; margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; padding-top: 0px; padding-right: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 32px; font-size: 1.2em; font-weight: bold; text-transform: uppercase; color: #7a644f; background-image: url('http://www.anwalt-friedrich.de/static/images/phone.png'); background-repeat: no-repeat no-repeat;"><span style="font-family: Georgia; font-size: x-small;"><span style="font-family: Georgia; font-size: small;"><strong>040 &#8211; 348 378-88</strong></span></span></li>
</ul>
</blockquote>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Schlecker ist insolvent</title>
		<link>http://www.insolvenz-news.de/schlecker-insolvenz-insolvent</link>
		<comments>http://www.insolvenz-news.de/schlecker-insolvenz-insolvent#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 21:29:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht &#38; Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Insolvenzverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Schlecker Insolvenz]]></category>

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		<description><![CDATA[Der als &#8220;Drogeriek&#246;nig&#8221; betitelte Anton Schlecker ist pleite: Am 23.01.2012 stellten die Anton Schlecker e.K. sowie die Tochtergesellschaften Schlecker XL GmbH und Schlecker Home Shopping GmbH beim Amtsgericht Ulm Antrag auf Er&#246;ffnung eines Insolvenzverfahrens. Betroffen von der Insolvenz ist also vor allem auch das Einzelunternehmen (Anton Schlecker e. K.), so dass das gesamte Privatverm&#246;gen von Anton Schlecker [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2012/01/Schlecker-Insolvenz.gif"><img class="alignleft size-full wp-image-1790" title="Schlecker Insolvenz" src="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2012/01/Schlecker-Insolvenz.gif" alt="" width="85" height="85" /></a>Der als &#8220;Drogeriek&#246;nig&#8221; betitelte Anton Schlecker ist pleite: Am 23.01.2012 stellten die Anton Schlecker e.K. sowie die Tochtergesellschaften Schlecker XL GmbH und Schlecker Home Shopping GmbH beim Amtsgericht Ulm Antrag auf Er&#246;ffnung eines Insolvenzverfahrens. Betroffen von der Insolvenz ist also vor allem auch das Einzelunternehmen (Anton Schlecker e. K.), so dass das gesamte Privatverm&#246;gen von Anton Schlecker – und nicht lediglich die Drogeriem&#228;rkte – Gegenstand des eingeleiteten Insolvenzantragsverfahrens ist.</p>
<p>Beantragt wurde die Durchf&#252;hrung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung und &#252;ber einen Insolvenzplan. Zum vorl&#228;ufigen Insolvenzverwalter wurde Wirtschaftspr&#252;fer Arndt Geiwitz aus Neu-Ulm bestellt. Ein bedeutender Gl&#228;ubiger, der Einkaufsverbund Markant, habe <a href="http://www.ftd.de/unternehmen/handel-dienstleister/:angeschlagene-drogeriekette-arndt-geiwitz-begleitet-schlecker-durch-die-insolvenz/60158569.html" target="_blank">nach Berichten der Financial Times Deutschland (ftd.de)</a> dem Insolvenzgericht schon Vorbehalte gegen das Insolvenz-Planverfahren in Eigenverwaltung signalisiert. In den meisten F&#228;llen scheitern Antr&#228;ge auf Eigenverwaltung (bei der die Gesch&#228;ftsleitung/der Unternehmer die Gesch&#228;fte weiter f&#252;hrt und nicht der Insolvenzverwalter das Ruder &#252;bernimmt, sondern als Sachwalter eher im Hintergrund bleibt) – auch hier ist mit einer Ablehnung zu rechnen. Dennoch bietet das Insolvenzverfahren hier Chancen f&#252;r eine Sanierung: &#220;ber Sonderk&#252;ndigungsrechte k&#246;nnen etwa Mietvertr&#228;ge f&#252;r unprofitable Filialen oder ung&#252;nstige Liefervertr&#228;ge beendet werden.<br />
Der Preis eines Insolvenzverfahrens bei einem Einzelunternehmen wie Anton Schlecker e. K.  ist allerdings hoch: Auch das gesamte Privatverm&#246;gen ist Bestandteil der Insolvenzmasse und wird verwertet sowie Berechnungsgrundlage f&#252;r die Verg&#252;tung des Insolvenzverwalters.</p>
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		<title>Selbst&#228;ndige in der Insolvenz: Schutz der Altersvorsorge</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 13:21:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht &#38; Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Insolvenzanfechtung]]></category>
		<category><![CDATA[Selbständige in der Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensversicherung Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Pfändungsschutz Lebensversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Seitdem vor einigen Jahren die Altersvorsorge f&#252;r Selbst&#228;ndige vor Zwangsvollstreckungen von Gl&#228;ubigern und dem Zugriff von Insolvenzverwaltern gesetzlich gesch&#252;tzt worden ist (Gesetz zum Pf&#228;ndungsschutz der Altersvorsorge &#8211; siehe diesen Beitrag), sind Betroffene vor Einleitung eines Insolvenzverfahrens gut beraten, ihre Lebensversicherungen pr&#252;fen und ggf. auf einen solchen Schutz umstellen zu lassen. Geschieht eine derartige Umstellung auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2012/01/Lebensversicherung-Altersvorsorge-Insolvenz.gif"><img class="alignleft size-full wp-image-1775" title="Lebensversicherung Altersvorsorge Insolvenz" src="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2012/01/Lebensversicherung-Altersvorsorge-Insolvenz.gif" alt="" width="85" height="85" /></a>Seitdem vor einigen Jahren die Altersvorsorge f&#252;r Selbst&#228;ndige vor Zwangsvollstreckungen von Gl&#228;ubigern und dem Zugriff von Insolvenzverwaltern gesetzlich gesch&#252;tzt worden ist (<a href="http://www.insolvenz-news.de/insolvenz-insolvenzrecht-rechtsanwalt-anwalt-hamburg-fachbeitraege-insolvenz-fachanwalt-insolvenzrecht-insolvenzberatung-hamburg/selbstaendige-praxis-insolvenz-insolvenzverfahren" target="_blank">Gesetz zum Pf&#228;ndungsschutz der Altersvorsorge &#8211; siehe diesen Beitrag</a>), sind Betroffene vor Einleitung eines Insolvenzverfahrens gut beraten, ihre Lebensversicherungen pr&#252;fen und ggf. auf einen solchen Schutz umstellen zu lassen.</p>
<p>Geschieht eine derartige Umstellung auf eine pf&#228;ndungsgesch&#252;tzte Altersvorsorge/Lebensversicherung unmittelbar vor dem Insolvenzverfahren, stellt sich die Frage, ob dies von dem Verwalter angefochten werden kann, um die angesparte Versicherungssumme/Altersvorsorge zur Insolvenzmasse zu ziehen.</p>
<p>Erfreulicherweise hat j&#252;ngst das Oberlandesgericht Stuttgart ganz eindeutig den Insolvenzverwaltern eine Absage erteilt:</p>
<blockquote><p>Die Umwandlung einer Lebensversicherung zur Erlangung des Pf&#228;ndungsschutzes nach § 851 c ZPO vor Er&#246;ffnung des Insolvenzverfahrens ist nicht nach den Vorschriften der Insolvenzordnung (§§ 129 ff InsO) anfechtbar.<br />
(<a href="http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&amp;nr=15167" target="_blank">OLG Stuttgart Urteil vom 15.12.2011, 7 U 184/11</a>)</p></blockquote>
<p>Mit diesem Urteil hat das OLG Stuttgart die Klage eines Verwalters aus Insolvenzanfechtung abgewiesen mit der Begr&#252;ndung, dass mit entsprechender Umstellung der Lebensversicherung ein vollst&#228;ndiger Pf&#228;ndungs- und Insolvenzschutz entstanden ist.<br />
Eine Insolvenzanfechtung der unmittelbar vor dem Insolvenzverfahren erfolgten Umstellung scheitert nach den weiteren Feststellung der Oberlandesgerichts daran, dass keine andere Person eine Verm&#246;genszuwendung erhalten hat – nur der Insolvenzschuldner hat (wie gesetzlich vorgesehen) den Pf&#228;ndungs- und Insolvenzschutz f&#252;r seine Altersvorsorge aktiviert.</p>
<p>Fazit: Ein Urteil, dass erfrischend deutlich die durch Selbst&#228;ndige aufgebaute Altersvorsorge auf der Sekund&#228;rebene des Ausschlusses einer Anfechtung durch Insolvenzverwalter sch&#252;tzt. Die Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde &#252;brigens nicht zugelassen.</p>
<p>Die Altersvorsorge in der Insolvenz ist eines der existenziell wichtigen Bausteine bei denen ich rate, sich durch einen erfahrenen Insolvenzanwalt vor Einleitung eines Insolvenzverfahrens beraten zu lassen.</p>
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		<title>Gl&#228;ubigervergleich: fr&#252;hzeitige Restschuldbefreiung aus dem Insolvenzverfahren heraus</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 13:44:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht &#38; Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gläubigervergleich]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Restschuldbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[schnelle Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verkürzung Wohlverhaltensperiode]]></category>
		<category><![CDATA[§ 213 InsO]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie sich noch nicht sehr weit herumgesprochen hat, gibt es &#252;ber die in der Insolvenzordnung versteckte Norm § 213 InsO einen Weg, aus einem Insolvenzverfahren vorzeitig &#8220;auszusteigen&#8221; und eine Restschuldbefreiung fr&#252;her/vorzeitig erteilt zu bekommen. Dieser K&#246;nigsweg eines abgek&#252;rzten Insolvenzverfahrens funktioniert in vielen F&#228;llen &#252;ber einen Familienkredit/Sponsor – also eines Teilzahlungsangebots und einem Gl&#228;ubigervergleich. Erfreulicherweise hat der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2012/01/Gl&#228;ubigervergleich-Insolvenzverfahren-und-Restschuldbefreiung-verk&#252;rzen.gif"><img class="alignleft size-full wp-image-1760" title="Gl&#228;ubigervergleich Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung verk&#252;rzen" src="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2012/01/Gl&#228;ubigervergleich-Insolvenzverfahren-und-Restschuldbefreiung-verk&#252;rzen.gif" alt="" width="85" height="85" /></a>Wie sich noch nicht sehr weit herumgesprochen hat, gibt es &#252;ber die in der Insolvenzordnung versteckte Norm <a href="http://dejure.org/gesetze/InsO/213.html" target="_blank">§ 213 InsO</a> einen Weg, aus einem Insolvenzverfahren vorzeitig &#8220;auszusteigen&#8221; und eine Restschuldbefreiung fr&#252;her/vorzeitig erteilt zu bekommen. Dieser K&#246;nigsweg eines abgek&#252;rzten Insolvenzverfahrens funktioniert in vielen F&#228;llen &#252;ber einen Familienkredit/Sponsor – also eines Teilzahlungsangebots und einem Gl&#228;ubigervergleich.</p>
<p>Erfreulicherweise hat der Bundesgerichtshof einen derartigen Gl&#228;ubigervergleich aus einem Insolvenzverfahren heraus auch f&#252;r die Wohlverhaltensperiode als zul&#228;ssig erachtet und damit den Weg geebnet – j&#252;ngst erging hierzu eine deutliche Entscheidung:</p>
<blockquote><p>Schlie&#223;t der Schuldner mit allen Insolvenzgl&#228;ubigern, die Forderungen zur Tabelle angemeldet haben, in der Wohlverhaltensperiode einen Vergleich und sind die Anspr&#252;che dieser Gl&#228;ubiger danach durch Teilzahlung und Teilerlass erloschen, ist auf seinen Antrag die Wohlverhaltensphase vorzeitig zu beenden und die Restschuldbefreiung auszusprechen, sofern er belegt, dass die Verfahrenskosten und die sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt sind.</p>
<p>(<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=9d4e639317b802c2bb77c24cf341b5fd&amp;nr=57962&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank">BGH, Beschluss vom 29. September 2011 AZ: IX ZB 219/10</a>)</p></blockquote>
<p>Damit ist jetzt h&#246;chstrichterlich best&#228;tigt, dass dieser fr&#252;he Exit aus dem Insolvenzverfahren auch f&#252;r die <em>Laufzeit der Wohlverhaltensperiode</em> gilt – also dann, wenn das eigentliche Insolvenzverfahren abgeschlossen wurde und die Restzeit der (noch) 6 Jahre dauernden Phase bis zur Restschuldbefreiung durch<del>litten</del>laufen wird. Dies war zuvor nicht klar, weil der Wortlaut von § 213 InsO nur von der fr&#252;hzeitigen Einstellung des Insolvenzverfahrens spricht.</p>
<p>Ein – durch den BGH best&#228;tigter – schnellerer Weg zur Restschuldbefreiung also f&#252;r all diejenigen, die aus den Zw&#228;ngen des Insolvenzverfahrens heraus wieder vorzeitig ins aktive wirtschaftliche Leben eintreten wollen.</p>
<p>Weitere Informationen zu diesem Weg finden Sie <a title="Insolvenzvergleich aus dem Insolvenzverfahren heraus" href="http://www.insolvenz-news.de/insolvenz-insolvenzrecht-rechtsanwalt-anwalt-hamburg-fachbeitraege-insolvenz-fachanwalt-insolvenzrecht-insolvenzberatung-hamburg/schnelle-restschuldbefreiung-im-insolvenzverfahren-schuldenfrei-privatinsolvenz-verbraucherinsolvenz" target="_blank">hier</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<blockquote><p><strong>Haben Sie Fragen, Anregungen oder Kontaktanfragen?</strong></p>
<ul>
<li><a href="http://www.legitas.de/index.php?id=256">Kontaktformular</a></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p></blockquote>
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