Bundesjuzstizministerin plant Änderung im Insolvenzrecht: Stärkung der Unternehmen gegenüber Insolvenzverwalter

Insolvenzrechtstag Änderung Insolvenzrecht InsO EigenverwaltungIn ihrer heutigen Eröffnungsrede beim Deutschen Insolvenzrechtstag in Berlin kündigte die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine Stärkung der Position von Unternehmen im Insolvenzverfahren an.
Es ist offenbar im Ministerium erkannt worden, dass viele Unternehmen in der Krise deshalb sehr spät Insolvenzantrag stellen, weil damit ein absoluter Kontrollverlust durch die Bestellung eines Insolvenzverwalters einhergeht: Je nach Qualität und Überforderung der Person des Verwalters ist das aktuelle System mangelhaft und es wird in der Praxis immer wieder der Eindruck bestärkt, dass viele Verwalter die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens an ihren Vergütungsinteressen und nicht an der Sanierung der Unternehmen und die höchstmögliche Befriedigung der Gläubiger ausrichten.

Die Instrumente für die geplanten Änderungen soll die stark verbesserte sog. Eigenverwaltung sein, bei der das Management unter Aufsicht eines Verwalters am Ruder bleibt; weiterhin soll das Insolvenzplanverfahren vereinfacht und effektiver umsetzbar werden.
In der Praxis werden sowohl Eigenverwaltung also auch Insolvenzplanverfahren absolut unzureichend genutzt.  Das liegt zum einen daran, dass die Insolvenzgerichte (im Zusammenspiel mit Verwaltern) meist die Eigenverwaltung ablehnen. Die Möglichkeiten eines Insolvenzplanverfahrens – dort wo es Sinn macht – werden von vielen Insolvenzverwaltern nicht genutzt: Einfacher und angesichts der Massenverfahren und Vergütungsaussichten naheliegender ist für viele die Betriebsfortführung im vorläufigen Insolvenzverfahren (unter Entlastung von den Lohnkosten dank Insolvenzgeld und von vielen weiteren Kosten, für die der „schwache vorläufige Insolvenzverwalter“ nicht haftet) und sodann die Veräußerung der Assets nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Die vorbeschriebenen Änderungen sind nur ein Teil der bereits im Koalitionsvertrag teilweise festgeschriebenen Reformvorhaben im Insolvenzrecht; die Regierung hat sich die Reform in drei Stufen vorgenommen:

1. Stufe

  • Die Schaffung eines sog. Reorganisationsverfahrens für „systemrelevante“ Kreditinstitute (Stichwort Hypo Real Estate/Finanzkrise)
  • Abschaffung der jüngst eingeführten Privilegien der Krankenkassen bei der Insolvenzanfechtung

2. Stufe

  • Reform der Verbraucherinsolvenz
  • Abkürzung der langen Wohlverhaltensperiode bei der Restschuldbefreiung – abgekürzt werden soll von sechs auf drei Jahre
  • Zum Schutz der Gläubiger ist die Erfüllung einer Mindestbefriedigungsquote oder die Deckung der Verfahrenskosten als Bedingung in Planung
  • Einführung eines eigenständigen Sanierungsverfahrens – offenbar einer Art Schutzschirm nach Vorbild des Chapter 11 in den USA

3. Stufe

  • Optimierung bei Konzerninsolvenzen – bessere Koordination zur Verhinderung, dass Konzerne auseinanderfallen
  • Auswahl der Insolvenzverwalter – hier sollen Einfluss der Gläubiger bei der Wahl und ein klares gesetzliches Anforderungsprofil geregelt werden

Update:
Die Rede der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kann jetzt hier nachgelesenen werden

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    8 Kommentare zu “Bundesjuzstizministerin plant Änderung im Insolvenzrecht: Stärkung der Unternehmen gegenüber Insolvenzverwalter

    1. says:

      Es liegt inzwischen – nach mir zugetragenen Informationen aus dem Justizministerium – ein Referentenentwurf vor, nach dem unter anderem Gläubiger stärker Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters nehmen können und einzelne Gläubiger das Insolvenzverfahren bei Insolvenzplanverfahren nicht mehr so leicht blockieren können wie bisher.
      Wenn ergiebige weitere Informationen vorliegen, berichte ich auf Insolvenz-News.

    2. Jörg Lorenzen
      says:

      Hallo,
      mich würde interessieren, wie der aktuelle Stand in dieser Sache ist. Kann man eine Aussage über die Zeitschiene trteffen?
      Vielen Dank und schöne Grüße

    3. says:

      Aus den Ministerien ist noch nichts zu hören hinsichtlich der tatsächlichen Einführung der Verkürzung auf drei Jahre, wann und unter welchen Bedingungen – auch hinsichtlich der Übergangsregelungen ist noch nichts entschieden.
      Interessierte werden hier auf den Seiten weiter informiert.

    4. samanha
      says:

      Hallo

      eine Frage hätte ich zu Privaten Insolvenz, was ist wenn ich das Verfahren schon eröffnet habe, kann ich dann auch darauf hoffen, bei Deckung der Verfahrenskosten nach drei Jahren REstschuldbefreit zu werden?

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