Verkürzung der Insolvenz – wenige Verfahren
geschrieben von Oliver Gothe, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht), InsolvenzAnwalt - Schuldnerberatung Hamburg am 19. Januar 2018 um 11:01Nur wenige von einer Insolvenz Betroffene nutzen die im Jahr 2014 eingeführte Verkürzung auf drei Jahre. Über diese Änderung/Reform der Restschuldbefreiung bei Privatinsolvenzen habe ich in dem Artikel: Die wichtigsten Änderungen der Restschuldbefreiung: Verkürzung auf drei Jahre –Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren berichtet. Die praktische Bedeutung dieses praxisfernen, untauglichen Versuchs, die Privatinsolvenzen zu verkürzen ist […]