Für die GmbH folgt als Preis für deren Haftungsbeschränkung ein strenges Insolvenzrecht, das ständigen Veränderungen unterliegt: Zuletzt ist dieses durch das MoMiG und das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen v. 7.12.2011 (ESUG) reformiert worden.
Erfreulich ist die neue Rechtslage für Gesellschafter, die (etwa bei sog. Betriebsspaltung) eine Gewerbeimmobilie an ein in Insolvenz geratenes Unternehmen vermietet haben und nun im Insolvenzverfahren vom Insolvenzverwalter die Miete beanspruchen: Nach früherem Recht, also vor Inkrafttreten des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008,
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