Schuldenvergleich oder Insolvenz? Besser: das Vergleichsverfahren
In meinen Erstberatungsgesprächen stelle ich fast immer fest, dass es für die betroffenen Überschuldeten einen besseren und schnelleren Weg als das Insolvenzverfahren gibt: die außergerichtliche Schuldenbereinigung über das Vergleichsverfahren.
Sowohl bei Selbständigen (Einzelunternehmer, GbRs) und Freiberuflern (Ärzte, Architekten) als auch bei gescheiterter Selbständigkeit sind die Aussichten der Gläubiger, in einem Insolvenzverfahren eine nennenswerte Zahlung zu erhalten dermaßen schlecht, dass auch dort die Durchführung einer außergerichtlichen Regulierung in vielen Fällen auf große Akzeptanz stößt.
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