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	<title>Insolvenz-News und Insolvenzberatung – Rechtsanwalt Schuldnerberatung Insolvenzrecht Hamburg &#187; Allgemein</title>
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	<description>Rechtslage und aktuelle Fälle zum Insolvenzrecht</description>
	<lastBuildDate>Sat, 04 Feb 2012 10:19:17 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Hamburger Sietas Werft ist insolvent</title>
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		<pubDate>Fri, 18 Nov 2011 12:31:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht &#38; Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Gläubiger]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzquote]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzverwalter Berthold Brinkmann]]></category>
		<category><![CDATA[Rüdiger Fuchs]]></category>
		<category><![CDATA[Sietas Werft Insolvenz]]></category>

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		<description><![CDATA[Die im Jahre 1635 gegr&#252;ndete traditionsreiche Sietas-Wert (Fa. J. J. Sietas KG Schiffswerft GmbH u. Co.) ist insolvent; am heutigen Freitag ist Rechtsanwalt Berthold Brinkmann als vorl&#228;ufiger Insolvenzverwalter eingesetzt worden. Es sind rund 700 Arbeitnehmer betroffen – weitere 250 Arbeitspl&#228;tze bei einem Tochterunternehmen (Neuenfelder Maschinenfabrik – ein Schiffsausr&#252;ster) sind ebenso gef&#228;hrdet. Die Krise war bereits 2009 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-1700" title="Hamburger Sietas Werft Insolvenz" src="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2011/11/Hamburger-Sietas-Werft-Insolvenz.gif" alt="Hamburger Sietas Werft Insolvenz" width="85" height="85" />Die im Jahre 1635 gegr&#252;ndete traditionsreiche Sietas-Wert (Fa. J. J. Sietas KG Schiffswerft GmbH u. Co.) ist insolvent; am heutigen Freitag ist Rechtsanwalt Berthold Brinkmann als vorl&#228;ufiger Insolvenzverwalter eingesetzt worden. Es sind rund 700 Arbeitnehmer betroffen – weitere 250 Arbeitspl&#228;tze bei einem Tochterunternehmen (Neuenfelder Maschinenfabrik – ein Schiffsausr&#252;ster) sind ebenso gef&#228;hrdet.</p>
<p>Die Krise war bereits 2009 absehbar – w&#228;hrend der Wirtschaftskrise im Jahr 2008 gingen die Auftr&#228;ge im Bereich Containerschiffe erheblich zur&#252;ck. Anfang M&#228;rz 2009 wurde vom gr&#246;&#223;ten Gl&#228;ubiger der Werft – der HSH Nordbank – ein neues Management eingesetzt: Der ehemalige Airbus-Manager R&#252;diger Fuchs hat die F&#252;hrung von Sietas Anfang 2009 vom Alleineigner Hinrich Sietas &#252;bernommen. Damit wird die Werft erstmals seit 1635 vom Familienfremden gef&#252;hrt.</p>
<div id="_mcePaste" style="position: absolute; left: -10000px; top: 0px; width: 1px; height: 1px; overflow-x: hidden; overflow-y: hidden;">wurde vom gr&#246;&#223;ten Gl&#228;ubiger der Werft, der HSH Nordbank, Anfang M&#228;rz 2009 ein neues Management eingesetzt. Damit wird die Werft erstmals seit 1635 von Familienfremden gef&#252;hrt.</div>
<p>Die Werft wurde dann auf Spezialschiffe ausgerichtet und erhielt Ende 2010 den Auftrag f&#252;r das erste in Deutschland zu bauende Offshore-Windkraft-Transport- und Installationsschiff – eigentlich ein neues Gesch&#228;ftsfeld mit Potential im Offshore-Windpark-Markt.</p>
<p>Offenbar sind die Altlasten aus der Zeit vor der Umstellung des Gesch&#228;ftsfeldes zu hoch.</p>
<p>Die &#228;lteste noch bestehende Werft in Hamburg muss jetzt vom vorl&#228;ufigen Insolvenzverwalter bis zur Er&#246;ffnung des Insolvenzverfahrens fortgef&#252;hrt werden – die L&#246;hne der Mitarbeiter sind &#252;ber die &#252;blichen drei Monate (bis einschlie&#223;lich Januar 2012) durch Zahlung von Insolvenzgeld abgesichert. Die Er&#246;ffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens ist daher f&#252;r Februar 2012 zu erwarten.</p>
<p>Bis dahin besteht Zeit, die laufenden Auftr&#228;ge (Bau von F&#228;hren, Saugbagger und dem besagten Offshore-Installations-Schiff) abzuarbeiten, wozu ein Massekredit ben&#246;tigt wird. Angesichts der Neuausrichtung auf den Offshore-Windpark-Wachstumsmarkt wird branchenintern damit gerechnet, dass ein Investor leicht zu finden sein wird, bzw. bereits auf &#220;bernahme lauert und nur die Entlastung vom Schuldenberg durch das Insolvenzverfahren abwartete. Die Arbeitspl&#228;tze sind durch die Verpflichtung eines &#220;bernehmers, die Arbeitnehmer mit zu &#252;bernehmen (§ 613a BGB) weitestgehend gesch&#252;tzt.<br />
Das Nachsehen haben die Gl&#228;ubiger, da in Anbetracht der hohen Insolvenzmasse und der Betriebsfortf&#252;hrung die Verwalterverg&#252;tung sehr hoch ausfallen wird und entsprechend weniger Insolvenzquote verbleibt. Eine Beteiligung im Insolvenzverfahren &#252;ber den einzurichtenden Gl&#228;ubigerausschuss und Gl&#228;ubigerversammlung ist daher anzuraten – auch um die entsprechende Mitwirkungs- und Kontrollfunktion aus&#252;ben zu k&#246;nnen.</p>
<p><span style="color: #808080;"><span style="text-decoration: underline;">UPDATE &#8211; 22. Nov. 2011</span></span><br />
Teuer wird es &#252;brigens auch f&#252;r die Steuerzahler: sowohl der Bund als auch die Stadt Hamburg hatten der Werft noch im Jahr 2009 erhebliche B&#252;rgschaften gew&#228;hrt in H&#246;he von € 34 Mio. (Stadt Hamburg) bzw. € 26 Mio. (Bund); diese B&#252;rgschaften werden jetzt im Insolvenzverfahren f&#228;llig. Ein hoher Preis f&#252;r die Steuerzahler, der nun daf&#252;r gezahlt werden muss, dass im Jahr 2009 auf politischer Ebene die Hoffnung bestand, die Werft und die Arbeitspl&#228;tze trotz der Auftragseinbr&#252;che zu erhalten. Es fragt sich, wie risikobereit man hierbei war in Anbetracht der Altlasten und ob eine Beteiligung nach einer Bereinigung der Krise durch ein bereits 2009 schon durchf&#252;hrbares Insolvenzverfahren nicht gelinde gesagt geschickter gewesen w&#228;re – eine Frage des Timings.</p>
<p>Die Tatsache jedenfalls, dass <a href="http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article2098992/Der-Insolvenzantrag-bietet-auch-eine-Chance.html">Wirtschaftssenator Frank Horch in einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt (www.abendblatt.de)</a> feststellt, in der f&#252;r die Werftbranche kurzen Zeit seit dem Jahr 2009 habe sich Sietas am Offshore-Markt sehr gut entwickeln k&#246;nnen, l&#228;sst die Schlussfolgerung zu, dass es offenbar eine Fehlentscheidung war, seinerzeit die Steuerzahler b&#252;rgen zu lassen: Denn eine bessere Fortf&#252;hrungsprognose als eine positive Entwicklung in der Neupositionierung im Offshore-Sektor h&#228;tte man der Entscheidung &#252;ber die B&#252;rgschaft nicht zugrunde legen k&#246;nnen. Wenn also selbst bei der positiven Neuausrichtung seit der Krise 2009 bei der Werft die &#8220;Altlasten&#8221; nicht bew&#228;ltigt werden konnten, h&#228;tte ausgehend von einer solchen Best-Case-Prognose dies 2009 dem Vorsichtsgebot folgend ber&#252;cksichtigt werden m&#252;ssen und bereits zu diesem Zeitpunkt &#252;ber die Einleitung eines Insolvenz-/Insolvenzplanverfahrens ein fresh start mit dann zu gew&#228;hrenden B&#252;rgschaften eingeleitet werden m&#252;ssen.</p>
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		<title>Vollstreckung trotz Restschuldbefreiung</title>
		<link>http://www.insolvenz-news.de/vollstreckung-zwangsvollstreckung-trotz-restschuldbefreiung</link>
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		<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 11:08:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht &#38; Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Restschuldbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Vollstreckung nach Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Vollstreckung nach Restschuldbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Vollstreckung Restschuldbefreiung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich habe hier vor einiger Zeit bereits von einem Fall berichtet, in dem nach bzw. trotz erteilter Restschuldbefreiung eine Gl&#228;ubigerin noch versuchte zu vollstrecken. Dort war die Besonderheit, dass die Forderung als &#8220;deliktisch&#8221; und damit eine Ausnahme von der Restschuldbefreiung nach § 302 InsO geltend gemacht wurde. Dennoch kann die zwangsweise Durchsetzung einer solchen Forderung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-1696" title="vollstreckung nach Restschuldbefreiung Insolvenz" src="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2011/11/vollstreckung-nach-Restschuldbefreiung-Insolvenz.gif" alt="vollstreckung nach Restschuldbefreiung Insolvenz" width="85" height="85" />Ich habe <a href="http://www.insolvenz-news.de/vollstreckung-nach-restschuldbefreiung">hier vor einiger Zeit bereits von einem Fall berichtet</a>, in dem nach bzw. trotz erteilter Restschuldbefreiung eine Gl&#228;ubigerin noch versuchte zu vollstrecken. Dort war die Besonderheit, dass die Forderung als &#8220;deliktisch&#8221; und damit eine Ausnahme von der Restschuldbefreiung nach § 302 InsO geltend gemacht wurde. Dennoch kann die zwangsweise Durchsetzung einer solchen Forderung (bei Widerspruch zur Insolvenztabelle durch den Schuldner) unzul&#228;ssig sein – die Details sind kompliziert und im Zweifel die anwaltliche Vertretung (auch wegen der existenziellen Folgen) ratsam.</p>
<p>Nun h&#228;ufen sich die F&#228;lle, in denen die Ausgangslage gar nicht so kompliziert ist, aber um so vehementer trotz Restschuldbefreiung Gl&#228;ubiger die Vollstreckung androhen. Mein Eindruck ist, dass es offenbar System hat, dass vor allem die &#8220;&#252;blichen Verd&#228;chtigen&#8221;, n&#228;mlich Inkassofirmen und die dahinter geschalteten Inkasso-Anw&#228;lte mit Vollstreckungsandrohungen Schuldner einsch&#252;chtern wollen.<br />
Die f&#252;r die Betroffenen so bedeutende und langj&#228;hrig (nach wie vor 6 Jahre Wohlverhaltensperiode die beabsichtigte Verk&#252;rzung auf 3 Jahre l&#228;sst auf sich warten) erarbeitete Restschuldbefreiung wird schlicht ignoriert.</p>
<p>Eine derartige Vollstreckung ist unzul&#228;ssig und – nach deutlichem au&#223;ergerichtlichen Hinweis – durch eine sog. &#8220;Vollstreckungsgegenklage&#8221; abzuwenden; ich halte ein solches Vorgehen seitens der Inkasso-Firmen und -Anw&#228;lte dar&#252;ber hinaus f&#252;r rechtsmissbr&#228;uchlich. Es gibt <a href="http://www.insolvenz-news.de/forderungsanmeldung-im-insolvenzverfahren">(andere) geeignete Wege, einen insolvenzbedingten Ausfall von Forderungen vor und in einem Insolvenzverfahren zu vermeiden</a> – es gibt jedoch Grenzen, die ich hier &#252;berschritten sehe und weitere rechtliche Schritte wie Aufsichtsma&#223;nahmen gegen die Inkassounternehmen (Inkassoregistrierung laut Rechtsdienstleistungsgesetz) k&#246;nnten ratsam sein, um einen Riegel vorzuschieben.</p>
<p><span style="color: #808080;">UPDATE:</span></p>
<p><span style="color: #808080;">Wie erwartet hat das Inkasso-B&#252;ro in einem aktuellen Fall der Vollstreckungsma&#223;nahmen trotz Restschuldbefreiung  auf meine Ank&#252;ndigung einer Vollstreckungsgegenklage und von Aufsichtsma&#223;nahmen prompt die Einstellung jeglicher weiterer Rechtsverfolgung erkl&#228;rt.</span></p>
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		<title>Aufhebungsvertr&#228;ge &#8220;platzen&#8221; in der Insolvenz</title>
		<link>http://www.insolvenz-news.de/aufhebungsvertraege-in-der-insolvenz</link>
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		<pubDate>Fri, 11 Nov 2011 10:53:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht &#38; Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Abfindung in der Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Aufhebungsvertrag Insolvenz]]></category>

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		<description><![CDATA[In der Insolvenz l&#228;uft alles anders als sonst in &#8220;normalen&#8221; Rechtsverh&#228;ltnissen – vor allem lassen sich als sicher geglaubte Rechtsanspr&#252;che nicht mehr durchsetzen bzw. finden nach durchschnittlich 4-6 Jahren eine mickrige quotale Ber&#252;cksichtigung von 1-5 %. In vielen F&#228;llen gibt es keinerlei Zahlung auf die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung. Zu den Gesch&#228;digten einer Insolvenz geh&#246;ren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-1691" title="Bundesarbeitsgericht Insolvenz Abfindung Aufhebungsvereinbarung" src="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2011/11/Bundesarbeitsgericht-Insolvenz-Abfindung-Aufhebungsvereinbarung.gif" alt="Bundesarbeitsgericht Insolvenz Abfindung Aufhebungsvereinbarung" width="85" height="85" />In der Insolvenz l&#228;uft alles anders als sonst in &#8220;normalen&#8221; Rechtsverh&#228;ltnissen – vor allem lassen sich als sicher geglaubte Rechtsanspr&#252;che nicht mehr durchsetzen bzw. finden nach durchschnittlich 4-6 Jahren eine mickrige quotale Ber&#252;cksichtigung von 1-5 %. In vielen F&#228;llen gibt es keinerlei Zahlung auf die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung.</p>
<p>Zu den Gesch&#228;digten einer Insolvenz geh&#246;ren vor allem auch die Arbeitnehmer – als Mitarbeiter, die in vielen F&#228;llen ihren Arbeitsplatz verlieren und: als Gl&#228;ubiger. Ausstehende Geh&#228;lter (bis zu drei Monatsgeh&#228;lter) sind &#252;ber das <a href="http://www.insolvenz-news.de/insolvenzberatung-rechtsanwalt-insolvenzrecht-hamburg/insolvenzgeld-fuer-arbeitnehmer">Insolvenzgeld</a> abgesichert. Aber was ist mit kurz vor der Insolvenz abgeschlossenen Aufhebungsvertr&#228;gen, die &#252;blicherweise eine Abfindung vorsehen?<br />
Ich hatte bereits &#252;ber den konkreten Fall der <a href="http://www.insolvenz-news.de/quelle-arbeitnehmer-abfindung-aufhebungsvertrag-aufhebungsvereinbarungarcandor-insolvenz">gesch&#228;digten Arbeitnehmer bei der Quelle-Insolvenz</a> berichtet. In der Krise bei Quelle/Arcandor sind viele Arbeitnehmer mit Abfindungsversprechungen ausgeschieden und standen am Ende ohne Job und ohne Abfindungszahlung da: Nach Angaben der S&#252;ddeutschen Zeitung handelte es sich um ein &#8220;Zukunfspaket&#8221; genannte Ausd&#252;nnung der Belegschaft mit versprochenen Abfindungen wenn &#8220;auf den Job verzichtet&#8221; wurde. 160 Mitarbeiter waren betroffen und keiner erhielt die versprochene Abfindung vom Insolvenzverwalter, der auf die Quotenaussicht aller Gl&#228;ubiger (von &#8220;Null&#8221; bei Quelle) verwies. Nicht einmal der Betriebsrat – der ja ma&#223;geblich am &#8220;Zukunfstpaket&#8221; mitgewirkt und die (letztlich wertlosen) Abfindungspakete geschn&#252;rt hatte, hat offenbar auf Risiken im Falle einer Insolvenz hingewiesen.</p>
<p>Einen &#228;hnlich gelagerten Fall hat nun das Bundesarbeitsgericht (BAG – Aktenzeichen: 6 AZR 357/10) entschieden: Geklagt hatte ein Mann, der ebenfalls insolvenzbedingt die per Aufhebungsvertrag zugesagte Abfindung erhielt und nun andersherum versuchte, von dem Aufhebungsvertrag zur&#252;ck zu treten und seine Weiterbesch&#228;ftigung (bei einem Chemie-Unternehmen) durchzusetzen. In diesem und zwei weiteren F&#228;llen aus Nordrhein-Westfalen entschied das BAG, es bleibt bei der (mickrigen) Insolvenzforderung und es best&#252;nde auch im Falle einer nach Abschluss der Vereinbarung eintretenden Insolvenz des Arbeitgebers kein Anspruch mehr auf den Arbeitsplatz.<br />
Leider erlebe ich es in der Beratungspraxis immer wieder, dass Betroffene, aber auch die zur Rat gezogenen Rechtsanw&#228;lte (z. B. Arbeitsrechtler) die insolvenzspezifischen Risiken nicht sehen oder ausblenden. Ein vermeintlich (etwa arbeitsrechtlich) justiziabler Anspruch kann in einem Insolvenzverfahren dann nicht einmal 4 % (durchschnittliche Quote bei Unternehmens-Insolvenzen) Wert sein.</p>
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		<title>Insolvenzreform: Schutzschirmverfahren vom Bundestag beschlossen</title>
		<link>http://www.insolvenz-news.de/insolvenzreform-schutzschirm-schutzschirmverfahren-reform-insolvenzrecht</link>
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		<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 10:13:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht &#38; Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Reform Insolvenzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[ESUG]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzreform]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzschirm]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzschirmverfahren]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundestag hat das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) abgesegnet. Damit ist das sog. Schutzschirmverfahren beschlossen und muss nur noch den Bundesrat passieren, bevor es – voraussichtlich Anfang kommenden Jahres (meine Prognose: 03-2012) – in Kraft treten kann. Wie bereits berichtet, ist der Ansatz der Reform nach dem Vorbild des Gl&#228;ubigerschutzes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-1678" title="Reform Insolvenzrecht, Schutzschirm-Verfahren, Schutzschirm" src="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2011/10/Reform-Insolvenzrecht-Schutzschirm-Verfahren-Schutzschirm.gif" alt="Reform Insolvenzrecht, Schutzschirm-Verfahren, Schutzschirm" width="85" height="85" />Der Bundestag hat das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) abgesegnet. Damit ist das sog. Schutzschirmverfahren beschlossen und muss nur noch den Bundesrat passieren, bevor es – voraussichtlich Anfang kommenden Jahres (meine Prognose: 03-2012) – in Kraft treten kann.<br />
Wie bereits <a href="http://www.insolvenz-news.de/insolvenzreform-reform-insolvenzrecht-sanierung-schutzschirm-schutzschirmverfahren">berichtet</a>, ist der Ansatz der Reform nach dem Vorbild des Gl&#228;ubigerschutzes in den USA (Chapter 11) positiv und das Insolvenzverfahren, wie es gegenw&#228;rtig l&#228;uft, aus Sicht der betroffenen Unternehmer und Gl&#228;ubiger sehr verbesserungsbed&#252;rftig: Einher geht ein Kontrollverlust der Unternehmer mit Einsetzung der Figur (vorl&#228;ufiger) Insolvenzverwalter – diese sind in vielen F&#228;llen an die f&#252;r sie selbst einfachste und verg&#252;tungsoptimierte Abwicklung des Insolvenzverfahrens interessiert. F&#252;r die betroffenen Gl&#228;ubiger ergeben sich in der Praxis Quoten von nur durchschnittlich 3-5 %. Bei Veranstaltungen und der Beratung von Gl&#228;ubigern insolventer Gesch&#228;ftspartner erlebe ich regelm&#228;&#223;ig tiefe Frustration &#252;ber die Art und Weise, wie Insolvenzverfahren durchgef&#252;hrt werden und welche l&#228;cherlichen Quotenzahlungen nach vielen Jahren herauskommen.</p>
<p>Einzige Profiteure der Insolvenzverfahren in unserem System sind die Insolvenzverwalter nach deren Entnahme der Verg&#252;tung aus der Insolvenzmasse f&#252;r die Gl&#228;ubiger meist nicht viel &#252;brig bleibt.</p>
<p>Im <em>Schutzschirmverfahren</em> soll die Figur (vorl&#228;ufiger) Insolvenzverwalter nun erst einmal vor der T&#252;r bleiben: Unternehmer werden bereits bei drohender Zahlungsunf&#228;higkeit oder bei &#220;berschuldung die M&#246;glichkeit haben, innerhalb von drei Monaten in einem „Schutzschirmverfahren“ (d. i. Gl&#228;ubigerschutz) unter Aufsicht eines vorl&#228;ufigen Sachwalters und frei von Vollstreckungsma&#223;nahmen in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan auszuarbeiten.  Ziel ist, diesen anschlie&#223;end als Insolvenzplan umzusetzen. Die Insolvenzgerichte sollen den vom Schuldner vorgeschlagenen Experten/Rechtsanwalt als vorl&#228;ufigen Sachwalter einsetzen; auf Antrag ist das Gericht dazu verpflichtet, Zwangsvollstreckungen gegen den Schuldner zu untersagen oder einstweilen einzustellen. Zudem darf es im Schutzschirmverfahren weder einen vorl&#228;ufigen Insolvenzverwalter bestellen noch dem Schuldner die Verf&#252;gungsbefugnis &#252;ber sein Verm&#246;gen entziehen.</p>
<p>Die <em>Gl&#228;ubigerautonomie</em> soll insgesamt gest&#228;rkt werden. Deshalb ist es Ziel, bereits im Er&#246;ffnungsverfahren einen vorl&#228;ufigen Gl&#228;ubigerausschuss einzusetzen, der ein wichtiges Mitspracherecht auch bei der Auswahl des Insolvenzverwalters und der Anordnung der Eigenverwaltung haben soll. Die Eigenverwaltung und damit die Vermeidung eines Kontrollverlustes soll dann die Regel sein. Die Insolvenzgerichte werden gezwungen, sich ernsthafter als bisher mit den M&#246;glichkeiten der Eigenverwaltung auseinanderzusetzen. Wenn der Gl&#228;ubigerausschuss sie einhellig fordert, soll das Gericht hieran gebunden sein. Auch bei der Bestellung des Insolvenzverwalters, soll dieser vorl&#228;ufige Gl&#228;ubigerausschuss eingebunden werden: Vorgaben des Ausschusses zur Person des Verwalters sollen f&#252;r den Richter unter bestimmten Umst&#228;nden bindend sein.</p>
<p>Wie ich wiederholt ge&#228;u&#223;ert habe, sehen nicht nur die Perspektiven des betroffenen Unternehmens besser aus, wenn eine Insolvenzvermeidung sich umsetzen l&#228;sst – auch f&#252;r die Gl&#228;ubiger und deren Befriedigungsaussichten ist bei einer zuk&#252;nftig m&#246;glichen Regulierung/Sanierung unter einem Schutzschirm unter Vermeidung der Figur Insolvenzverwalter und der Wertevernichtung durch die dann sp&#228;ter abgerechnete Verg&#252;tung eine erhebliche Besserung zu den jetzt verbreiteten Zust&#228;nden zu erwarten.<br />
Schon jetzt erkundigen sich viele Unternehmer gezielt bei mir &#252;ber das neue Schutzschirmverfahren und hoffen auf eine f&#252;r alle Beteiligten konstruktive L&#246;sung zur Vermeidung einer Situation, wie sie regelm&#228;&#223;ig im bisherigen Insolvenzverfahren eintritt: Das Ende des Unternehmens, die Vernichtung von wirtschaftlichen Werten durch hohe Insolvenzverwalterverg&#252;tung und einige wenige Prozent Quote nach vielen Jahren f&#252;r die betroffenen Gl&#228;ubiger.</p>
<blockquote><p><span style="color: #808080;"><span style="text-decoration: underline;">LEITSATZ F&#220;R DIE PRAXIS:</span><br />
</span> Auch mit Einf&#252;hrung des Schutzschirmverfahrens wird sich wegen der Ausrichtung darauf, dass auch dann noch ein Insolvenzverfahren sich anschlie&#223;t (Ziel ist die Ausarbeitung eines Insolvenzplanes), nichts daran &#228;ndern, dass eine Sanierung unter Beteiligung der Gl&#228;ubiger mit Vermeidung eines Insolvenzverfahrens meist der beste Weg ist – auch f&#252;r die Gl&#228;ubiger und Gesch&#228;ftspartner.</p></blockquote>
<p>Wenn die Reform und damit das Schutzschirmverfahren und die Verbesserung der Gl&#228;ubigerrechte im Verfahren in Kraft tritt, werde ich hier&#252;ber und &#252;ber die Chancen dieser Neuerungen berichten.</p>
<blockquote>
<p style="padding: 0px; margin: 0px;"><strong><span style="color: #808080;">Haben Sie Fragen, Anregungen oder Kontaktanfragen?</span></strong></p>
<ul style="margin-top: 0px; margin-right: 0px; margin-bottom: 12px; margin-left: 0px; list-style-type: none; list-style-position: initial; list-style-image: initial; padding: 0px;">
<li style="margin-top: 12px; margin-right: 0px; margin-bottom: 5px; margin-left: 0px; padding-top: 0px; padding-right: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 32px; background-image: url(http://www.anwalt-friedrich.de/static/images/mail.png); background-position: 0px 1px; background-repeat: no-repeat no-repeat;"><a style="font-weight: bold; text-decoration: none; color: black;" href="http://www.anwalt-friedrich.de/de/kontakt/kontakt-formular.php"></a><a href="http://www.legitas.de/index.php?id=256"><span style="font-family: Georgia; font-size: x-small;"><span style="font-family: Georgia; font-size: small;">Kontaktformular</span></span></a></li>
</ul>
<li style="margin-top: 12px; margin-right: 0px; margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; padding-top: 0px; padding-right: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 32px; font-size: 1.2em; font-weight: bold; text-transform: uppercase; color: #7a644f; background-image: url(http://www.anwalt-friedrich.de/static/images/phone.png); background-repeat: no-repeat no-repeat;"><span style="font-family: Georgia; font-size: x-small;"><span style="font-family: Georgia; font-size: small;"><strong>040 &#8211; 348 378-88</strong></span></span></li>
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		<item>
		<title>Verbraucher-/Privatinsolvenz: Schuldnerberatung und Wartezeiten</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Oct 2011 11:35:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht &#38; Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldnerberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldenberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldnerberatung Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherinsolvenz]]></category>

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		<description><![CDATA[In meiner Praxis als wirtschafts- und insolvenzrechtlicher Berater werde ich &#252;berwiegend von Unternehmern um anwaltliche Beratung gebeten – zur Vermeidung oder bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens bis hin zur Vertretung bei insolvenzspezifischen Klagen der Insolvenzverwalter. In der letzten Zeit nehmen wir jedoch eine Zunahme der Mandate im Bereich der Verbraucherinsolvenz/Privatinsolvenz wahr: Die Hilfesuchenden beklagen, dass die Wartezeiten bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-1671" title="schuldnerberatung hamburg" src="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2011/10/schuldnerberatung-hamburg.gif" alt="schuldnerberatung hamburg" width="85" height="85" />In meiner Praxis als wirtschafts- und insolvenzrechtlicher Berater werde ich &#252;berwiegend von Unternehmern um anwaltliche Beratung gebeten – zur Vermeidung oder bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens bis hin zur Vertretung bei insolvenzspezifischen Klagen der Insolvenzverwalter.<br />
In der letzten Zeit nehmen wir jedoch eine Zunahme der Mandate im Bereich der Verbraucherinsolvenz/Privatinsolvenz wahr: Die Hilfesuchenden beklagen, dass die Wartezeiten bei den Schuldnerberatungsstellen mehrere Monate bis zu einem Jahr dauern und dass dort ein au&#223;ergerichtlicher Regulierungsversuch (zur Insolvenzvermeidung) eher &#8220;schematisch&#8221; abgehandelt wird. Viele wollen einen au&#223;ergerichtlichen Einigungsversuch mit besseren Erfolgsaussichten – der in vielen F&#228;llen wegen der verschwindend geringen Quoten im Insolvenzverfahren auch f&#252;r die Gl&#228;ubiger sinnvoll sein kann – und kein Rundschreiben an alle Gl&#228;ubiger &#8220;von der Stange&#8221;.</p>
<p>Nach meinen Feststellungen sind von einer drohenden Insolvenz s&#228;mtliche Berufsgruppen betroffen und nicht etwa nur Selbst&#228;ndige und arbeitslose Menschen. Vielen hoch verschuldeten Privatpersonen sind vor allem Kredite zur Immobilienfinanzierung zusammen mit unterschiedlichsten Fixkosten zum Verh&#228;ngnis geworden – Einkommensverlust bzw. Auftragsr&#252;ckg&#228;nge und mangelnde Zahlungsmoral der Kunden lassen die Schulden ansteigen. Bei Zahlungsr&#252;ckst&#228;nden setzt dann ein Wettlauf der Vollstreckungsgl&#228;ubiger ein bis hin zur wirtschaftlichen L&#228;hmung &#252;ber Einkommenspf&#228;ndungen oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (fr&#252;herer Offenbarungseid).</p>
<p>Der Weg zur Entschuldung ist im Verbraucherinsolvenzverfahren leider immer noch b&#252;rokratisch und angesichts der 6-j&#228;hrigen Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung langatmig. Bisherige – auch von mir unterst&#252;tzte – Reformversuche sind (noch) nicht umgesetzt worden. Die erhoffte Verk&#252;rzung der Zeit bis zur Restschuldbefreiung (<a href="http://www.insolvenz-news.de/verkuerzung-der-wohlverhaltensperiode-drei-jahre-restschuldbefreiung">aktuelles Gesetzesvorhaben im Justizministerium: Verk&#252;rzung auf 3 Jahre</a>) l&#228;sst auf sich warten, so dass weiterhin sowohl f&#252;r betroffene Verschuldete als auch f&#252;r die Gl&#228;ubiger der Versuch eines Schuldenvergleichs sehr zu empfehlen ist. Ich nehme sowohl auf Seiten der Verschuldeten als auch auf Seiten der Gl&#228;ubiger wahr, dass die Aktzeptanz f&#252;r eine <a href="http://www.insolvenz-news.de/insolvenz-insolvenzrecht-rechtsanwalt-anwalt-hamburg-fachbeitraege-insolvenz-fachanwalt-insolvenzrecht-insolvenzberatung-hamburg/schuldenvergleich-insolvenz-insolvenz-rechtsanwalt-insolvenzrecht-hamburg">vern&#252;nftige au&#223;ergerichtliche Regulierung</a> ohne Kosten eine Insolvenzverfahrens (und hierin zumeist ohne nennenswerte Quotenaussicht) gro&#223; ist.</p>
<blockquote>
<p style="padding: 0px; margin: 0px;"><strong>Haben Sie Fragen, Anregungen oder Kontaktanfragen?</strong></p>
<ul style="margin-top: 0px; margin-right: 0px; margin-bottom: 12px; margin-left: 0px; list-style-type: none; list-style-position: initial; list-style-image: initial; padding: 0px;">
<li style="margin-top: 12px; margin-right: 0px; margin-bottom: 5px; margin-left: 0px; padding-top: 0px; padding-right: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 32px; background-image: url(http://www.anwalt-friedrich.de/static/images/mail.png); background-position: 0px 1px; background-repeat: no-repeat no-repeat;"><a style="font-weight: bold; text-decoration: none; color: black;" href="http://www.anwalt-friedrich.de/de/kontakt/kontakt-formular.php"></a><a href="http://www.legitas.de/index.php?id=256"><span style="font-family: Georgia; font-size: x-small;"><span style="font-family: Georgia; font-size: small;"><span>Kontaktformular</span></span></span></a></li>
</ul>
<li style="margin-top: 12px; margin-right: 0px; margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; padding-top: 0px; padding-right: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 32px; font-size: 1.2em; font-weight: bold; text-transform: uppercase; color: #7a644f; background-image: url(http://www.anwalt-friedrich.de/static/images/phone.png); background-repeat: no-repeat no-repeat;"><span style="font-family: Georgia; font-size: x-small;"><span style="font-family: Georgia; font-size: small;"><span><strong>040 &#8211; 348 378-88</strong></span></span></span></li>
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		<item>
		<title>Insolvenz einer &#8220;f&#252;hrungslosen&#8221; GmbH und Insolvenzantragspflicht der Gesellschafter</title>
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		<pubDate>Mon, 24 Oct 2011 21:21:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht &#38; Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensinsolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[führungslose GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Führungslosigkeit GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzantragspflicht Gesellschafter]]></category>
		<category><![CDATA[§ 15a InsO]]></category>

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		<description><![CDATA[&#220;ber die Insolvenzantragspflicht des Gesch&#228;ftsf&#252;hrers und die damit im Falle einer Insolvenzverschleppung einhergehende Strafbewehrtheit und Haftung im Insolvenzverfahren aus §§ 15a InsO, 64 GmbHG habe ich bereits &#246;fter berichtet – auch &#252;ber die Auswege aus der Haftungsfalle (s. a. unter Insolvenzratgeber). Nun stellt sich f&#252;r die Gesellschafter einer GmbH bei der die oder der Gesch&#228;ftsf&#252;hrer (m&#246;glicherweise [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-1666" title="f&#252;hrungslose GmbH Insolvenzantragspflicht der Gesellschater" src="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2011/10/f&#252;hrungslose-GmbH-Insolvenzantragspflicht-der-Gesellschater.gif" alt="f&#252;hrungslose GmbH Insolvenzantragspflicht der Gesellschater" width="85" height="85" />&#220;ber die Insolvenzantragspflicht des Gesch&#228;ftsf&#252;hrers und die damit im Falle einer Insolvenzverschleppung einhergehende Strafbewehrtheit und Haftung im Insolvenzverfahren aus §§ 15a InsO, 64 GmbHG habe ich bereits &#246;fter <a href="http://www.insolvenz-news.de/geschaeftsfuehrer-einer-gmbh-geschaeftsfuehrerhaftung-insolvenzverschleppung">berichtet</a> – auch &#252;ber die <a href="http://www.insolvenz-news.de/insolvenz-insolvenzrecht-rechtsanwalt-anwalt-hamburg-fachbeitraege-insolvenz-fachanwalt-insolvenzrecht-insolvenzberatung-hamburg/geschaeftsfuehrer-haftung-insolvenzverschleppung-insolvenz">Auswege aus der Haftungsfalle</a> (s. a. unter Insolvenzratgeber).</p>
<p>Nun stellt sich f&#252;r die Gesellschafter einer GmbH bei der die oder der Gesch&#228;ftsf&#252;hrer (m&#246;glicherweise im Anbetracht der Erkenntnis einer Insolvenz) ihr Amt niedergelegt haben, die Frage, was zu tun ist, damit sie nicht selbst wegen einer Insolvenzverschleppung haften bzw. sich strafbar machen. Durch das sog. MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Verhinderung von Missbr&#228;uchen v. 01.11.2008) ist n&#228;mlich die Insolvenzantragspflicht versch&#228;rft, vor allem der Kreis der hier Verpflichteten erweitert worden: Im Fall der F&#252;hrungslosigkeit einer GmbH ist seitdem jeder Gesellschafter, im Fall der F&#252;hrungslosigkeit einer Aktiengesellschaft oder Genossenschaft jedes Mitglied des Aufsichtsrats &#8220;auch&#8221; insolvenzantragsverpflichtet, auf ihn geht die origin&#228;re Antragspflicht (des Gesch&#228;ftsf&#252;hrers) &#252;ber.</p>
<p style="padding-left: 30px;"><span style="color: #808080;">Zun&#228;chst: ich halte einen Gesch&#228;ftsf&#252;hrer, der in einer &#8220;insolvenznahen&#8221; Situation des von ihm gef&#252;hrten Unternehmens sein Amt niederlegt, um (wie naheliegt) sich seiner Pflichten in einem absehbaren Insolvenzverfahren zu entziehen f&#252;r schlecht beraten. Es besteht das gro&#223;e Risiko, dass der sp&#228;tere Insolvenzverwalter belegen kann, dass ein Insolvenzgrund (Zahlungsunf&#228;higkeit oder &#220;berschuldung) im Zeitpunkt der Niederlegung bereits eingetreten war. Zugleich ist – nach meiner eigenen Erfahrung – die Wirkung bei Insolvenzrichtern und Gutachtern (die regelm&#228;&#223;ig sp&#228;ter auch als Insolvenzverwalter eingesetzt werden) &#228;u&#223;erst negativ und f&#252;hrt geradezu zwingend zum Anfangsverdacht, dass der Gesch&#228;ftsf&#252;hrer sich seiner Verantwortlichkeit entziehen wollte und Motivation die eigene Erkenntnis der Insolvenz war. Anders als beim aktiven Einleiten des Insolvenzverfahrens ist auch in den Prozessen zur Gesch&#228;ftsf&#252;hrerhaftung die Wirkung bei den entscheidenden Richtern negativ; neben den Fakten geht es gerade auch bei der Frage des Insolvenzstichtages und eines unverschuldeten Verz&#246;gerns immer um eine Bewertung, bei der auch der Eindruck des Prozessgerichts von Bedeutung ist.<br />
Eine Amtsniederlegung oder Abberufung des Gesch&#228;ftsf&#252;hrers l&#228;sst zwar ab diesem Zeitpunkt die Antragsberechtigung entfallen, beseitigt jedoch nicht die zivil- und strafrechtliche Haftung f&#252;r eine bereits eingetretene Vers&#228;umnis der Antragspflicht.</span></p>
<p>Die Gesellschafter sollten – wenn die Gesch&#228;ftsf&#252;hrung abdankt oder nicht erreichbar ist (auch dies kommt tats&#228;chlich vor) – unmittelbar handeln und bei Anhaltspunkten sofort das Vorliegen einer Zahlungsunf&#228;higkeit oder &#220;berschuldung unter Einbeziehung des Steuerberaters pr&#252;fen und positivenfalls einen Insolvenzantrag stellen.</p>
<p>Hierbei m&#252;ssen alle Anforderungen der InsO eingehalten werden: Der Insolvenzantrag muss, wie auch die Strafandrohung des § 15a Abs. 3 InsO f&#252;r einen &#8220;nicht richtig&#8221; gestellten Antrag zeigt, den in § 13 InsO dargelegten Anforderungen gen&#252;gen. Die zus&#228;tzliche Einschaltung/Begleitung durch einen anwaltlichen, spezialisierten Berater ist ratsam. Erfahrungsgem&#228;&#223; ist in manchen F&#228;llen – auch bei gro&#223;en Unternehmen – nicht einmal klar, ob &#252;berhaupt eine oder eine wirksame Niederlegung des Gesch&#228;ftsf&#252;hrers seines Amtes vorliegt: J&#252;ngst habe ich etwa von einem anwaltlichen Vertreter eines Gesch&#228;ftsf&#252;hrers (der offenbar seinen Mandanten vor einem &#8220;Insolvenzverfahrenszugriff&#8221; sch&#252;tzen wollte, ihm aber voraussichtlich einen B&#228;rendienst erwiesen hat) einen umst&#228;ndlichen 4-seitigen Brief erhalten. Es wird lang und breit gerechtfertigt und um Verst&#228;ndnis gebeten, warum der Anwalt seinem Mandanten – Gesch&#228;ftsf&#252;hrer oder ehemaliger GF das ist hier die Frage – nicht empfehlen k&#246;nne, einen Insolvenzantrag zu stellen.<br />
Wie die &#8220;Eingangswirkung&#8221; dieses Vorgehens bei Gericht und dem Gutachter (sp&#228;teren Insolvenzverwalter) sich darstellt, wenn jetzt die Gesellschafter des f&#252;hrungslosen Unternehmens Insolvenzantrag stellen, kann ich mir bildlich vorstellen.</p>
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		<title>Haftung eines &#220;bernehmers bei Fortf&#252;hrung eines insolventen Unternehmens</title>
		<link>http://www.insolvenz-news.de/haftung-betriebsuebernahme-insolvenz</link>
		<comments>http://www.insolvenz-news.de/haftung-betriebsuebernahme-insolvenz#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 29 Sep 2011 11:05:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht &#38; Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Firmenfortführung Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[firmenkauf insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung Betriebsübernahme]]></category>
		<category><![CDATA[§ 25 HGB]]></category>

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		<description><![CDATA[In Insolvenzverfahren ist es eine weit verbreitete Praxis, dass das Anlageverm&#246;gen oder die Kunden einer insolventen Firma &#252;bernommen werden bzw. der Gesch&#228;ftsbetrieb &#252;ber eine andere Firma faktisch fortgef&#252;hrt wird. Gl&#228;ubiger haben in vielen F&#228;llen den berechtigten Eindruck, es werde munter &#252;ber eine neue Firma oder &#252;ber einen Dritten &#8220;so weitergemacht wie bisher&#8221; – nur: ohne [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-1659" title="§ 25 HGB Haftung Firmenkauf Insolvenz" src="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2011/09/§-25-HGB-Haftung-Firmenkauf-Insolvenz.gif" alt="§ 25 HGB Haftung Firmenkauf Insolvenz" width="85" height="85" />In Insolvenzverfahren ist es eine weit verbreitete Praxis, dass das Anlageverm&#246;gen oder die Kunden einer insolventen Firma &#252;bernommen werden bzw. der Gesch&#228;ftsbetrieb &#252;ber eine andere Firma faktisch fortgef&#252;hrt wird. Gl&#228;ubiger haben in vielen F&#228;llen den berechtigten Eindruck, es werde munter &#252;ber eine neue Firma oder &#252;ber einen Dritten &#8220;so weitergemacht wie bisher&#8221; – nur: ohne Schulden.</p>
<p>In diesen F&#228;llen kann sich f&#252;r die Gl&#228;ubiger, die wegen der Insolvenz mit ihren Forderungen ausgefallen sind, eine M&#246;glichkeit ergeben, doch noch an ihr Geld zu kommen: Denn nach § 25 HGB haftet das den Gesch&#228;ftsbetrieb fortf&#252;hrende Unternehmen f&#252;r deren Schulden.</p>
<p>Dieses Haftungsrisiko besteht dann nicht, wenn das Handelsgesch&#228;ft – etwa im Wege des sog. Asset-Deals – vom Insolvenzverwalter erworben wird. Bei einem &#220;bernahmeinteresse ist es also f&#252;r Unternehmer ratsam, mit dem Verwalter zu verhandeln, sich aber jedenfalls von einem unabh&#228;ngigen hier erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen.<br />
Bei der Anwendung des § 25 HGB sind jedoch einige besondere F&#228;lle zu ber&#252;cksichtigen, die nach meiner Erfahrung sowohl auf Seiten der &#220;bernehmer von insolventen Firmen als auch von Seiten der Gl&#228;ubiger, die &#252;ber diese Haftungsnorm noch ihre Forderungen eintreiben wollen, &#252;bersehen werden: Es muss kein &#8220;Erwerb&#8221; vorliegen, auch wenn es im Gesetzestext so hei&#223;t: Der BGH hat wiederholt best&#228;tigt, dass auch bei &#8220;faktischer&#8221;, also tats&#228;chlicher Fortf&#252;hrung ohne Vertrag eine Haftung entstehen kann. Jedoch muss ein fortf&#252;hrungsf&#228;higer Bestand, der den Kern des insolventen Unternehmens beinhaltet, bestehen. Dies ist dann nicht der Fall, wenn das insolvente Unternehmen bereits insolvenzbedingt faktisch eingestellt worden ist und deshalb der Insolvenzverwalter – der zur Verwertung verpflichtet ist – keine Bestandteile des Unternehmens verkaufen konnte.</p>
<p>In der Bewertung der Frage, ob der pr&#228;gende, wesentliche Kern des insolventen Unternehmens fortgef&#252;hrt wird, ist die umfassende Rechtsprechung zu beachten und Bewertung durch einen Fachmann zu raten. Die Rechtsprechung ist umfangreich und komplex; als Anhaltspunkt: in unseren Rechtsprechungsdatenbanken habe ich anl&#228;sslich eines aktuellen Falles bei Lexis-Nexis/Jurion 205 Treffer, also Entscheidungen recherchiert, bei beck-online sogar eine Trefferliste von 448 Entscheidungen.</p>
<p>Die wirtschaftliche Bedeutung Inanspruchnahme wegen Firmenfortf&#252;hrung aus § 25 HGB ist enorm: F&#252;r die Gl&#228;ubiger geht es darum, statt der l&#228;ppischen 2-4% (durchschnittlichen) Quote im Insolvenzverfahren die gesamte Forderung gegen eine solvente neue Firma vollst&#228;ndig durchzusetzen.<br />
F&#252;r den &#220;bernehmer eines Handelsgesch&#228;fts aus einer Insolvenz hinaus bzw. f&#252;r den Inhaber eines insolventen Unternehmens, der diese auf anderem Wege weiterf&#252;hren m&#246;chte, geht es um die Existenz – die fr&#252;hzeitige Beratung vor einer derartigen Transaktion ist daher sehr zu empfehlen.</p>
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		<title>Transparenz in Insolvenzverfahren: den Insolvenzverwaltern &#8220;auf die Finger schauen…&#8221;</title>
		<link>http://www.insolvenz-news.de/insolvenz-beratung-insolvenzverwalter</link>
		<comments>http://www.insolvenz-news.de/insolvenz-beratung-insolvenzverwalter#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 27 Sep 2011 11:27:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht &#38; Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzverwalter]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz Rechtsanwalt Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzberatung]]></category>

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		<description><![CDATA[In unterschiedlichsten Stadien bitten Unternehmen und Einzelunternehmer um wirtschaftsrechtliche Beratung: teilweise bereits vor Gr&#252;ndung eine Unternehmens oder erst dann, wenn Schwierigkeiten auftauchen. In der wirtschaftsrechtlichen Krisenberatung oder auch Insolvenzberatung reicht die zeitliche Spanne in der um anwaltliche Unterst&#252;tzung gebeten wird, bis zu dem Zeitpunkt, wenn ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt worden ist. Nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-1653" title="Beratung Insolvenz Anwalt Hamburg" src="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2011/09/Beratung-Insolvenz-Anwalt-Hamburg.gif" alt="Beratung Insolvenz Anwalt Hamburg" width="85" height="85" />In unterschiedlichsten Stadien bitten Unternehmen und Einzelunternehmer um wirtschaftsrechtliche Beratung: teilweise bereits vor Gr&#252;ndung eine Unternehmens oder erst dann, wenn Schwierigkeiten auftauchen. In der wirtschaftsrechtlichen Krisenberatung oder auch Insolvenzberatung reicht die zeitliche Spanne in der um anwaltliche Unterst&#252;tzung gebeten wird, bis zu dem Zeitpunkt, wenn ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt worden ist.</p>
<p>Nach meiner Erfahrung nehmen jedoch die F&#228;lle zu, bei denen unmittelbar nach dem ersten Kontakt mit dem Insolvenzverwalter bei Unternehmern und auch Privatpersonen der Eindruck entsteht, es wird nicht sorgf&#228;ltig gearbeitet, trotz Engagements enth&#228;lt ein motivierter Unternehmer keinerlei Informationen – es entsteht bei vielen betroffenen Menschen der Eindruck, dass im Massengesch&#228;ft vieler Verwalter einfach nicht sorgf&#228;ltig gearbeitet wird. Dieser Eindruck ist verbunden mit der Erkenntnis, dass der Insolvenzverwalter eigene Interessen im Insolvenzverfahren hat und nicht der Berater und Freund des betroffenen Unternehmers ist.</p>
<p>So auch wieder in einem aktuell mir geschilderten Fall, in dem der Insolvenzverwalter seit &#252;ber einem halben Jahr nicht einmal mit den Krankenkassen einer freiberuflichen Altenpflegerin abgerechnet hat. Nach den Schilderungen der Betroffenen sind die Patientenunterlagen an einen anderen Altenpfleger &#252;bergeben worden, der – so die zu &#252;berpr&#252;fende Vermutung – offenbar als Ausgleich f&#252;r die eigentlich dem Insolvenzverwalter obliegende Abrechnung auf eine Erweiterung seines Kundenkreises hoffte. Ein solcher Umgang mit Patientendaten w&#228;re nat&#252;rlich nicht akzeptabel und zu verfolgen. Der gleiche Insolvenzverwalter fordert jetzt im Nachhinein pf&#228;ndbare Gehaltsanteile der Betroffenen (sog. Insolvenzschuldnerin), da er die Einziehung beim (neuen) Arbeitgeber offenbar vers&#228;umt hat.</p>
<p>In derartigen F&#228;llen hilft etwas, was im Allgemeinen bei Insolvenzverfahren zu wenig beachtet wird: Transparenz. Das Instrument dazu ist die Einsicht in die Akten und vor allem auch der Berichterstattung des Insolvenzverwalters. Das wird leider immer noch zu wenig in Anspruch genommen. Wenn den Verwaltern mehr auf die Finger geschaut werden w&#252;rde – da bin ich mir sicher – w&#228;re dies mit einer Qualit&#228;tssteigerung bei der Insolvenzverwaltung verbunden.<br />
Und das ist angesichts meiner Erfahrungen und der von mir begleiteten F&#228;lle auch im Interesse der betroffenen Unternehmer und Gl&#228;ubiger sehr w&#252;nschenswert. W&#252;nschenswert ist dies auch aus Sicht von Insolvenzrichtern, wie mir j&#252;ngst auf einer Veranstaltung mitgeteilt wurde. Hierbei ging es um das Thema &#8220;<a href="http://www.insolvenz-news.de/haftung-des-insolvenzverwalter-insolvenzverwalterhaftung">Haftung des Insolvenzverwalters</a>&#8220;.</p>
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		<item>
		<title>Teldafax Insolvenz: Finanzamt hat m&#246;glicherweise seit 2009 von drohender Insolvenz gewusst</title>
		<link>http://www.insolvenz-news.de/teldafax-insolvenz-finanzamt</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Sep 2011 09:48:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht &#38; Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Anfechtung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Teldafax Insolvenz]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Finanzbeh&#246;rden wussten nach Berichten der S&#252;ddeutschen Zeitung offenbar schon fr&#252;h, dass Teldafax die Insolvenz droht. Gewarnt haben sie die Kunden nicht. H&#228;tten viele Verbraucher davor bewahrt werden k&#246;nnen, auf den Stromanbieter hereinzufallen?
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-1645" title="Teldafax Insolvenz" src="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2011/09/Teldafax-Insolvenz.gif" alt="Teldafax Insolvenz" width="85" height="85" />Wie bereits <a href="http://www.insolvenz-news.de/teldafax-insolvenz-anspruch-geschaedigte">hier</a> berichtet, gab es bereits im Oktober 2010 einen <a href="http://www.insolvenz-news.de/teldafax-insolvenz-anspruch-geschaedigte">Bericht des Handelsblatt &#252;ber finanzielle Schwierigkeiten bei Teldafax</a>. Nach Recherchen in einem <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/insolventer-energie-billiganbieter-teldafax-ohne-vorwarnung-in-die-stromfalle-1.1146220">Artikel der aktuellen Ausgabe der S&#252;ddeutsche Zeitung</a> (online unter <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/insolventer-energie-billiganbieter-teldafax-ohne-vorwarnung-in-die-stromfalle-1.1146220">www.sueddeutsche.de</a>) sei den zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden bereits im September 2009 bekannt gewesen, dass Teldafax &#8220;damals schon so gut wie pleite&#8221; war. Die S&#252;ddeutsche Zeitung nimmt Bezug auf einen Entwurf eines internen Pr&#252;fberichts im Hauptzollamt D&#252;sseldorf vom 25. September 2009, woraus sich alarmierende Ergebnisse ergeben h&#228;tten, wonach Teldafax so gut wie kein Verm&#246;gen und keine Perspektive hatte und bereits bilanziell &#252;berschuldet gewesen sei.</p>
<p>Die <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/insolventer-energie-billiganbieter-teldafax-ohne-vorwarnung-in-die-stromfalle-1.1146220">Journalisten der SZ fragen sich</a>, wieso bei derart alarmierenden Feststellungen nicht die Verbraucher etwa durch Einschalten der Staatsanwaltschaft wegen eines Verdachts auf Insolvenzverschleppung alarmiert worden sind und ob es den Steuerbeh&#246;rden wichtiger sei, eigene Au&#223;enst&#228;nde noch einzutreiben, statt &#8220;die B&#252;rger aufzukl&#228;ren&#8221;, also zu warnen. Bekanntlich haben in der Zeit bis zur Insolvenzantragstellung im Juni 2011 viele Menschen durch Vorauszahlungen – mit denen m&#246;glicherweise wie in einem Schneeballsystem die Liquidit&#228;tsl&#252;cken zeitweise geschlossen wurden – ihr Geld verloren: Auf eine halbe Milliarde Euro wird dieser Schaden der betroffenen B&#252;rger gesch&#228;tzt.</p>
<p>Die <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/insolventer-energie-billiganbieter-teldafax-ohne-vorwarnung-in-die-stromfalle-1.1146220">Feststellungen der SZ-Journalisten</a> sind nicht nur bedenklich im Hinblick darauf, dass viele der wechselnden Stromkunden m&#246;glicherweise nicht nur ihr Geld nicht verloren h&#228;tten, wenn staatsanwaltliche Ma&#223;nahmen gegen Teldafax angeregt worden w&#228;ren oder vom Finanzamt selbst Insolvenzantrag gestellt worden w&#228;re. Die Kenntnis einer Zahlungsunf&#228;higkeit bereits im September 2009 kann sogar dazu f&#252;hren, dass der Insolvenzverwalter gegen&#252;ber dem zust&#228;ndigen Finanzamt die dort erlangten Zahlungen anfechten wird. Eine Anfechtung ist n&#228;mlich nach § 133 InsO bis zu zehn Jahre vor dem Insolvenzantrag unter der Voraussetzung m&#246;glich, dass aus dem Unternehmen heraus mit Vorsatz, die &#252;brigen Gl&#228;ubiger zu benachteiligen, Zahlungen geleistet worden sind und der Empf&#228;nger (hier das zust&#228;ndige Finanzamt) Kenntnis hiervon hatte (siehe zu diesem Thema auch den <a href="http://www.insolvenz-news.de/teldafax-insolvenz-bayer-leverkusen-anfechtung">Bericht &#252;ber die m&#246;gliche Anfechtung gegen&#252;ber Bayer Leverkusen</a> wegen der noch geflossenen Sponsorengelder).</p>
<p>Letztlich w&#252;rde dies bedeuten, dass eine nachvollziehbare Hoffnung der Sachbearbeiter der handelnden Finanzbeh&#246;rden darauf, die Steuerschulden zur&#252;ckzufahren, von Beginn an mit dem in derartigen Situationen offenkundigen Anfechtungsrisiko behaftet war. Wenn aber ein Anfechtungsanspruch durchgesetzt werden sollte, w&#228;re ein doppelter Schaden zu beklagen: die verlorenen Vorauszahlungen der Stromkunden und der Ausfall f&#252;r die B&#252;rger. Sollten Steuergelder im Wege der Insolvenzanfechtung an den Verwalter zur&#252;ckgezahlt werden m&#252;ssen, wird hiervon zun&#228;chst die Verwalterverg&#252;tung bedient. Mit einer ma&#223;geblichen Quote f&#252;r die gesch&#228;digten Stromkunden ist dennoch nicht zu rechnen.<br />
Und die Finanz&#228;mter zahlen im Falle einer Anfechtung nicht &#8220;ihr&#8221; Geld zur&#252;ck, sondern das Geld der Steuerzahler. Deshalb m&#252;ssen die Beh&#246;rden fr&#252;hzeitig im Falle von Steuerr&#252;ckst&#228;nden die Rei&#223;leine ziehen – und das ist nach meinen Erfahrungen eigentlich auch die Devise der Finanz&#228;mter. Ob im Falle von Teldafax hiervon – und positivenfalls aus welchen Gr&#252;nden – abgewichen worden sein sollte, wird sich zeigen.</p>
<p>Nach <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/insolventer-energie-billiganbieter-teldafax-ohne-vorwarnung-in-die-stromfalle-1.1146220">Andeutungen im zitierten Artikel der S&#252;ddeutschen Zeitung</a> soll jedenfalls vom Teldafax-Vorstand im Herbst 2009 versucht worden sein, &#252;ber einen Bundestagsabgeordneten Einfluss auf den Fiskus zu nehmen.</p>
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		<title>Versagung der Restschuldbefreiung: Die vollst&#228;ndige Gl&#228;ubigerliste</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Sep 2011 12:00:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht &#38; Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Restschuldbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Gläubigerliste]]></category>
		<category><![CDATA[Gläubigerverzeichnis]]></category>
		<category><![CDATA[Versagung Restschuldbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[§ 290 InsO]]></category>

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		<description><![CDATA[Versagung der Restschuldbefreiung: Der BGH hat entschieden, dass wegen unvollst&#228;ndiger Angabe der Gl&#228;ubiger im sog. Gl&#228;ubigerverzeichnis die Restschuldbefreiung versagt werden kann]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-1639" title="Versagung Restschuldbefreiung Privatinsolvenz" src="http://www.insolvenz-news.de/wp/wp-content/uploads/2011/09/Versagung-Restschuldbefreiung-Privatinsolvenz.gif" alt="Versagung Restschuldbefreiung Privatinsolvenz" width="85" height="85" />Wie ich <a href="http://www.insolvenz-news.de/privatinsolvenz-antrag-auf-versagung-der-restschuldbefreiung-nehmen-zu">hier</a> bereits berichtet hatte, nehmen nach meinen Feststellungen die F&#228;lle der Versagung der Restschuldbefreiung in Privatinsolvenzverfahren zu.<br />
Die Versagung der Restschuldbefreiung auf Antrag eines Gl&#228;ubigers kann dazu f&#252;hren, dass die Gl&#228;ubiger ihre Forderungen dann gegen den Schuldner trotz abgeschlossenen Insolvenzverfahrens durchsetzen k&#246;nnen. F&#252;r den betroffenen Schuldner stellt dies einen der schlimmsten denkbaren F&#228;lle dar: Er hat dann zum einen das Insolvenzverfahren &#8220;umsonst&#8221; durchgef&#252;hrt und kann zum andern in den folgenden zehn Jahren kein erneutes Insolvenzverfahren durchlaufen (Sperrzeit). Es bleibt dann nur noch der in diesen F&#228;llen erfahrungsgem&#228;&#223; manchmal recht beschwerliche Weg der <a href="http://www.insolvenz-news.de/insolvenz-insolvenzrecht-rechtsanwalt-anwalt-hamburg-fachbeitraege-insolvenz-fachanwalt-insolvenzrecht-insolvenzberatung-hamburg/schnelle-restschuldbefreiung-im-insolvenzverfahren-schuldenfrei-privatinsolvenz-verbraucherinsolvenz">au&#223;ergerichtlichen Schuldenregulierung durch einen Gl&#228;ubigervergleich</a>.</p>
<p>Die h&#246;chstrichterliche Rechtsprechung ist nicht sehr milde mit den Insolvenzschuldnern. Es hat jetzt in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Restschuldbefreiung auch dann zu versagen ist, wenn letztlich trotz der fehlenden Angabe eines Gl&#228;ubigers keine Beeintr&#228;chtigung der Befriedigung der Insolvenzgl&#228;ubiger erfolgt ist. Der Versagungsgrund wegen nicht vollst&#228;ndiger Gl&#228;ubigerauflistung aus § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO greift folglich auch dann ein, wenn es im konkreten Fall nicht zu einer Gl&#228;ubigerbenachteiligung gekommen ist, weil der Gl&#228;ubiger beispielsweise anderweitig vom Insolvenzverfahren erfahren und seine Forderung noch rechtzeitig angemeldet hat (BGH, Beschluss vom 24.03.2011, AZ IX ZB 80/09).<br />
Diese aktuelle Entscheidung des BGH liegt in einer Linie mit einem vorherigen Urteil, in dem die Versagung der Restschuldbefreiung sogar (nach Auffassung des BGH zu Recht) in einem Fall erfolgt ist, in dem die Forderung des betreffenden Gl&#228;ubigers vom Insolvenzschuldner bestritten wurde (BGH, Beschluss vom 02.07.2009, AZ IX ZB 63/08). Auch streitige Forderungen m&#252;ssen also vom Insolvenzschuldner bei Antragstellung angegeben werden.</p>
<p>Nach meinen Feststellungen stellt die Versagung der Restschuldbefreiung wegen unvollst&#228;ndiger Angaben bei Insolvenzantragstellung neben dem Versto&#223; gegen die Erwerbsobliegenheit einen der h&#228;ufigsten F&#228;lle dar. Die anwaltliche Begleitung im fr&#252;hen Verfahrensstadium ist daher wirklich ratsam.</p>
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<li style="margin-top: 12px; margin-right: 0px; margin-bottom: 5px; margin-left: 0px; padding-top: 0px; padding-right: 0px; padding-bottom: 0px; padding-left: 32px; background-image: url(http://www.anwalt-friedrich.de/static/images/mail.png); background-position: 0px 1px; background-repeat: no-repeat no-repeat;"><a style="font-weight: bold; text-decoration: none; color: black;" href="http://www.anwalt-friedrich.de/de/kontakt/kontakt-formular.php"></a><a href="http://www.legitas.de/index.php?id=256"><span style="font-family: Georgia; font-size: x-small;"><span style="font-family: Georgia; font-size: small;"><span>Kontaktformular</span></span></span></a></li>
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