Das Bundesarbeitsgericht (BAG Urt. v. 15.6.2010 – 3 AZR 334/06) hat jetzt entschieden, dass das sog. Bezugsrecht einer Direktversicherung (Betriebsrente) nicht auf den Insolvenzverwalter über geht, wenn der Betrieb in der Insolvenz verkauft wird.
Diese sog. Übertragende Sanierung ist der bei Verwaltern verbreitete Weg, ohne wirkliche Sanierung im Wege des Insolvenzplanes durch den Verkauf von Assets (oft den früheren Inhabern) den von den Verbindlichkeiten befreiten Betriebskern zu übertragen. Da diese Praxis verbreitet ist, wird das Urteil des höchsten Arbeitsgerichts BAG erfreulich vielen Arbeitnehmern ihre Altersvorsorge vor dem Zugriff des Verwalters retten.