Altersvorsorge in der Insolvenz

Altersvorsorge betriebliche Insolvenz GmbHÜber den Schutz der Altersvorsorge von Selbständigen in der Insolvenz habe ich bereits hier berichtet.

Ein häufiges Streitthema in GmbH-Insolvenzverfahren ist auch die betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeiter/Geschäftsführer: Insolvenzverwalter lassen nichts unversucht, die Versicherer dazu zu bringen, die den Arbeitnehmer gebührenden Rückkaufswerte auf das Verwalteranderkonto zu zahlen.

In einem aktuellen Fall hat der Verwalter vermeintliche Insolvenz-Anfechtungsansprüche behauptet, um an die langjährig für die Altersversorgung angesparten heranzukommen. Die Versicherung wiederum hat vor Auszahlung die Freigabe seitens des Verwalter gefordert – der seinerseits seine Lästigkeitsposition nutzen wollte, um einen Stück vom Kuchen abzubekommen. Zwei Jahre hat der Insolvenzverwalter das ausgesessen, bis die Betroffene sich an mich gewandt hat – sie war inzwischen Rentnerin und wollte die wohlverdiente Versorgung in Anspruch nehmen.

Aus meiner Erfahrung als Prozessanwalt bei Insolvenzverwaltungen weiß ich aus Insiderkreisen, dass viele Insolvenzverwalter bewusst prozessfreudig sind, um darüber Erhöhungszuschläge für die Vergütung geltend zu machen, Prozessgebühren dazu zu verdienen.

Für die Gläubiger bleibt dann am Ende meist nicht mehr übrig als die übliche 1-6% Quote.

Nach aufwändiger Überzeugungsarbeit bei dem Versicherer (die Allianz) und schließlich in Auseinandersetzung mit der Rechtsabteilung, konnte ich davon überzeugen, dass die angesparten Versorgungsansprüche an die ehemalige Arbeitnehmerin ausgezahlt werden mussten und der Verwalter kein sog. Absonderungsrecht bzw. Verwertungsrecht hat.

Kurz: der Insolvenzverwalter hatte sich einer Lästigkeitsposition berühmt, die ihm gar nicht zustand – dennoch galt es, den Versicherer zu überzeugen, damit man nicht etwa hinterlegt (wenn 2 Parteien sich streiten, kann beim Gericht hinterlegt werden – ein langer Prozess folgt…).

Ich freue mich für die Mitarbeiterin des Unternehmens, die nun die ihr zustehende und lang angesparte Altersversorgung für sich verwenden kann.

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    Unser auf Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt Oliver Gothe berät Sie gerne.





    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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