Nach Insolvenzantrag der AWO Mobile soziale Dienste gGmbH am 12. Januar ist heute als vorläufiger Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm bestellt worden.
Unterdessen kritisiert die Gewerkschaft ver.di die Geschäftsführung der Awo in Ahrensburg. Wie berichtet hatte der Geschäftsführer Arp Kreßin die hohen Gehälter als (eine) Ursache der Insolvenz angeführt. Ver.di-Mitarbeiterin Sabine Hebenstein wird demgegenüber mit den Worten zitiert: „Der wirtschaftliche Niedergang ist eindeutig durch Fehlentscheidungen der Geschäftsführung verursacht“ (Hamburger Abendblatt, 15.1.2010).
Es ist dies leider kein Einzelfall, dass Gewerkschaften und
Geschäftsführung (oder weitere Beteiligte) sich die Schuld für eine Insolvenz gegenseitig in die Schuhe schieben. Für die Mitarbeiter ist zu befürchten, dass etwa im Wege einer übertragenden Sanierung – nach Ablauf des vorläufigen Insolvenzverfahrens im eröffneten Verfahren – die Vereinbarung eines geringeren Gehalts zur Bedingung für die Übernahme gemacht wird.