Unwirksamkeit einer “englischen Restschuldbefreiung”
geschrieben von Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg am 18. April 2012 um 12:04Die Wege des Privat-Insolvenzverfahrens in Deutschland sind oft steinig und immer lang: Die sog. Wohlverhaltensperiode bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung dauert (immer noch) 6 Jahre. Die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf 3 Jahre ist in Planung, wird aber an die Bedingung einer Mindestquote von 25% gekoppelt sein. Verbreitet werden von verschiedenen Dienstleistern daher schnelle EU-Insolvenzverfahren in [...]