Mein Mandant – ein Zahnarzt im Rentenalter, der weiterhin praktiziert – wandte sich hilfesuchend an mich, weil ihm die Restschuldbefreiung versagt wurde. Hintergrund: der Zahnarzt hatte trotz Vereinbarung mit dem Insolvenzverwalter, einen Geldbetrag abzuführen, keine Zahlung an die Insolvenzmasse geleistet.
Rentner in der Insolvenz
Ich habe den rechtlichen Standpunkt vertreten, dass eine solche Vereinbarung eines Verwalters (oft im eigenen Vergütungsinteresse) nicht maßgeblich ist, da auch nach Eintritt des Rentenalters alleine der (gesetzliche) Maßstab für Selbständige (auch Freiberufler wie Ärzte) relevant ist: nämlich ob eine Erwerbstätigkeit als Angestellter möglich gewesen ist (§ 295 Abs.
[...]