Freigabe eines Geschäftsbetriebes aus der Insolvenzmasse
Selbständige in der Insolvenz –Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, also Freiberufler und Einzelunternehmer, Gewerbetreibendes ohne GmbH fragen in ersten Beratungsterminen meist, wie es mit dem Geschäft, der Praxis, dem Geschäftsbetrieb in einem Insolvenzverfahren weiter geht.
Nach dem Insolvenzantrag wird ein Gutachter und vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und der Geschäftsbetrieb (die Praxis usw.) wird fortgeführt.
Nach (idR 3 Monaten) wird das Insolvenzverfahren eröffnet und punktgenau mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt oft eine sog.
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