Oft wenden sich Klienten an mich mit hohen Schulden beim Finanzamt – meistens geht es um hohe Belastungen aus Steuernachzahlungen oder Steuerschätzungen. So auch in einem aktuellen Fall, den ich jetzt im dritten Anlauf mit dem Finanzamt erfreulicherweise lösen konnte.
Die Schwierigkeit in dieser Angelegenheit war, dass der Klient und Steuerschuldner eine Eigentumswohnung besaß, die nur teilweise belastet und daher im Falle einer Zwangsversteigerung das Finanzamt von einer fast vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen ausging – so auch die Begründung des Finanzamt,
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