Ein ganz wichtiger Punkt aber oft nicht genügend beachtet und informiert sind die sog. Obliegenheiten, bei deren Verletzung die Versagung der Restschuldbefreiung droht.
In der Praxis kann das bedeuten, dass das ganze Insolvenzverfahren – mit Wohlverhaltensperiode über einen Zeitraum von 6 Jahren – für den Schuldner sinnlos war. Denn aus Sicht des betroffenen Schuldners ist die Befreiung von den Schulden das Ziel.
Versagungsanträge nehmen zu
Nach meiner Erfahrung als Insolvenzanwalt gibt es oft Gläubiger, die sich mit den geringen Quoten verständlicherweise nicht abfinden wollen und versuchen,
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