Betriebsfortführung in der Insolvenz
geschrieben von Oliver Gothe, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht), InsolvenzAnwalt - Schuldnerberatung Hamburg am 28. Januar 2016 um 10:01Wenn Insolvenzantrag gestellt wird und der Geschäftsbetrieb noch läuft (also nicht stillgelegt ist bzw. liquidiert wird), wird in der Regel ein vorläufiger Insolvenzverwalter vom Insolvenzgericht bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter Das ist in fast allen Fällen ein sog. „schwacher“ vorläufiger Verwalter – diese Figur ist aus Sicht der Unternehmer (des insolventen Betriebs, aber gerade auch der […]