In meiner Beratungspraxis stelle ich fest, dass immer mehr Gesellschafter und Geschäftsführer sich frühzeitig über eventuelle Risiken „für den Fall der Fälle“ etwa im Falle einer Krise ihres Unternehmens beraten lassen. Daneben nehmen auch die Fälle der Klienten zu, die sich nach bereits eingetretener Insolvenz ihrer GmbH im Fall einer Anfechtung durch den Insolvenzverwalter beraten und vertreten lassen.
Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen: Risiken für Gesellschafter einer GmbH
Im Zusammenhang mit einer Begutachtung für einen an verschiedenen Unternehmen beteiligten Investor stelle ich fest,
[...]