Ziel des Privatinsolvenzverfahrens/Verbraucherinsolvenzverfahrens ist für die betroffenen Überschuldeten die Restschuldbefreiung. Ich erlebe es häufig, dass die Betroffenen nicht gut über die sog. Obliegenheiten (Pflichten, die man einhalten muss, um die Restschuldbefreiung am Ende tatsächlich zu erhalten) unterrichtet sind; teilweise trotz Beratung bei einer Schuldnerberatungsstelle. Und so häufen sich meine Einsätze, wenn ein Restschuldbefreiungsantrag versagt wird bzw. ein Versagungsantrag gestellt wird.
Forderungsanmeldung Krankenkasse: Widerspruch?
Vorsorge ist besser als Nachsorge: wenn man gut informiert ist und einige Vorgaben der Insolvenzordnung einhält,
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