In der Begleitung von Unternehmern, Selbständigen oder ehemals Selbständigen stellt sich häufig die auf erstem Blick nicht zu beantwortende Frage, ob Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz die richtige Verfahrensart ist.
Aus der richtigen Bewertung und Einleitung des Insolvenzverfahren ergeben sich wichtige Konsequenzen.
Richtige Verfahrensart: Privatinsolvenz oder Unternehmensinsolvenz
Zunächst: Wenn es sich nicht um eine GmbH, AG, UG, e. V. handelt, sondern um ein Einzelunternehmen, einen Freiberufler (zB Arzt) oder um eine OHG, KG oder GbR, dann ist stets auch das „private Vermögen“
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