Von mir seit längerem beobachtete Praxis ist die Forderung einer Vorauszahlung von Fluggesellschaften, Hotels usw.. In Insolvenzverfahren berate ich Betroffene, die ihr Geld nicht wiedersehen, aber auch die bereits zum großen Teil bezahlte Leistung nicht mehr erhalten. Denn risikoreich eingegangene Vorauszahlungen für Reisen, Flüge oder Strom führen bei Insolvenz des betreffenden Zahlungsempfängers dazu, dass die Vorauszahlung „verloren“ ist.
Im Insolvenzverfahren muss die Gegenleistung (Flugreise, Stromlieferung, Reise…) nicht mehr gewährt werden – der Insolvenzverwalter freut sich über die Vorauskasse in der Insolvenzmasse für die Abrechnung seiner Vergütung und der Vorauszahlende geht im Zweifel mit einer durchschnittlichen 0-5% Quote nach einigen Jahren Insolvenzverfahren leer aus.
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