Der Insolvenzantrag des Suhrkamp-Verlages (nun, der Geschäftsführerin Ulla Unseld-Berkéwicz) ist – „Schutzschirmverfahren“ hin oder her – ein regulärer Insolvenzantrag; gerichtet darauf, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Es wird gewissermaßen der Kontrollverlust für die Unternehmer gemildert, indem statt eines Insolvenzverwalters ein Sachwalter bestellt wird; die Geschäftsführung bleibt verfügungsbefugt – allerdings nach den Regeln der Insolvenzordnung.
Und die Regeln besagen unter anderem, dass spätestens drei Monate nach Insolvenzantragstellung das Insolvenzverfahren eröffnet werden muss. Das sog. Schutzschirmverfahren mündet – trotz Wortklauberei – letztlich im Insolvenzverfahren;
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