Wie fortlaufend auf INSOLVENZ-NEWS berichtet, ist die Verkürzung der Privatinsolvenzverfahren und Verbraucherinsolvenzverfahren auf drei Jahre geplant. Vor dem Bundestag und auch intern wurde diskutiert, ob für die Verkürzung auf 3 Jahre an die Bedingung der Erfüllung einer Mindestquote von zunächst geplanten 25% geknüpft wird. Der Entwurf ist gestern vor dem Rechtsausschuss beraten und es sind Änderungen entschieden worden:
Bedingung für die Verkürzung auf 3 Jahre nun 35% Quote
Nun hat der Rechtsausschuss in seiner gestrigen Sitzung entschieden,
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