Wie fortlaufend auf InsolvenzNews berichtet (zum letzten Stand hier und dem Inhalt der geplanten Änderungen hier) ist geplant, das Privatinsolvenzverfahren, bzw. die Zeit der Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre zu verkürzen – wenn eine Mindestquote von 25% der Schulden erreicht wird.
Nach den mir vorliegenden Informationen geht das GesetzgebungsVerfahren jetzt voran:
Aktuell befindet sich der Entwurf bei dem Rechtsausschuss des Bundestages und es ist geplant,
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