Nach der ersten Lesung im Bundestag zur Reform der Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz mit Verkürzung auf drei Jahre (hierüber habe ich hier berichtet) sind inzwischen in einer Sitzung des Rechtsausschusses verschiedene Sachverständige (von Schuldnerberater bis Insolvenzrichter) angehört worden.
Hier ist erheblich kritisiert worden, dass die Verkürzung auf 3 Jahre davon abhängig gemacht wird, dass 25% der Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlt werden; in der Praxis wurden laut Sachverständigen Hans-Ulrich Heyer, Richter am Amtsgericht/Insolvenzgericht Oldenburg an seinem Gericht im Jahr 2012 „nahezu 97 Prozent der Verbraucherinsolvenzen nur mit Hilfe der Verfahrenskostenstundung eröffnet.
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