Das Gesetzesvorhaben zur Reform der Privat-/Verbraucherinsolvenz schreitet voran: Aus dem Bundesjustizministerium war zu erfahren, dass inzwischen das Bundeskabinett im Juli den Entwurf zur Reform (hierüber habe ich u. a. hier bereits berichtet) verabschiedet hat.
Mit der geplanten Änderung der Insolvenzordnung für Privatinsolvenzverfahren wird die Verkürzung der Restschuldbefreiung/Wohlverhaltensperiode von bisher 6 auf 3 Jahre angestrebt; allerdings ist als Bedingung hierzu, die Erfüllung einer Mindestquote von 25%, weiterhin in Planung.
Es ist jedoch auch die Verschärfung von sog.
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