Für diejenigen, die sich mit dem Marktgeschehen der Drogerien beschäftigen, ist es keine besonders große Überraschung, dass sich keine Sanierungslösung für die Drogeriekette Schlecker insgesamt finden ließ. Und natürlich werden etwas kurzsichtig vermeintliche Motive genannt: Die (an der FDP) gescheiterte Errichtung einer Transfergesellschaft (zur Umgehung des auch in Insolvenzverfahren geltenden § 613a BGB, wonach alle Arbeitnehmer bei Betriebsübergängen quasi einen Anspruch auf „Übernahme“ durch den Sanieret haben) und die mangelnde Bereitschaft oder Fähigkeit der „Schlecker-Familie“,
[...]