Ich habe hier bereits über die mit der geplanten Reform der Privat-Insolvenzverfahren einhergehende Verkürzung der Wohlverhaltensperiode und die Vorteile für Verschuldete berichtet. Im Rahmen der jetzt erfolgenden Stellungnahmen zum vorliegenden Referentenentwurf der Änderungen steigt die Kritik daran, dass die Verkürzung der Verfahrensdauer (zur Erlangung der angestrebten Restschuldbefreiung) wegen der geplanten Mindestquote von 25% in der Praxis kaum zum Tragen kommen wird. Wenn eine Quote von 25% erzielt werden kann, ist sowieso zu einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern zu raten,
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