Nachdem wie berichtet Anfang des Jahres 2012 ein erster Referenten-Entwurf zur Verkürzung des Verfahrens über die Restschuldbefreiung vorgelegt wurde, trudeln die Stellungnahmen der verschiedenen Verbände (von Inkasso bis Schuldnerberatungen) ein: Die Spannweite reicht von Ablehnung jeglicher Verkürzung von sechs Jahren auf drei Jahre Wohlverhaltensphase bis zur weiteren Verkürzung ohne die vorgesehene Mindestquote (25%) sowie Deckung der Verfahrenskosten.
Wesentlicher Dreh- und Angelpunkt dieser Diskussion ist, ob die Verkürzung zu einer Einschränkung für die Gläubiger führt und ob der Anreiz verstärkt wird,
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