Über die Risiken der sog. insolvenzsspezifischen Ansprüche gegenüber Geschäftsführer und Gesellschafter habe ich an verschiedenen Stellen (siehe auch hier im Ratgeber) berichtet. In der Praxis erlebe ich es immer öfter, dass Unternehmer sich mit neuen Firmen (unter Entledigung der „alten“ über ein Insolvenzverfahren) die Fortführung erhalten und dass hier Haftungsansprüche gegen den „Übernehmer/Erwerber aus Firmenfortführung“ aus § 25 HGB geltend gemacht werden können. Gläubiger, die im Insolvenzverfahren regelmäßig komplett mit ihren Forderungen ausfallen oder nur einige Prozent Quote nach vielen Jahren erhalten,
[...]