Gläubigervergleich: frühzeitige Restschuldbefreiung aus dem Insolvenzverfahren heraus
geschrieben von Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg am 10. Januar 2012 um 14:01Wie sich noch nicht sehr weit herumgesprochen hat, gibt es über die in der Insolvenzordnung versteckte Norm § 213 InsO einen Weg, aus einem Insolvenzverfahren vorzeitig “auszusteigen” und eine Restschuldbefreiung früher/vorzeitig erteilt zu bekommen. Dieser Königsweg eines abgekürzten Insolvenzverfahrens funktioniert in vielen Fällen über einen Familienkredit/Sponsor – also eines Teilzahlungsangebots und einem Gläubigervergleich. Erfreulicherweise hat der [...]