Haftung eines Übernehmers bei Fortführung eines insolventen Unternehmens
geschrieben von Oliver Gothe, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht), InsolvenzAnwalt - Schuldnerberatung Hamburg am 29. September 2011 um 12:09In Insolvenzverfahren ist es eine weit verbreitete Praxis, dass das Anlagevermögen oder die Kunden einer insolventen Firma übernommen werden bzw. der Geschäftsbetrieb über eine andere Firma faktisch fortgeführt wird. Gläubiger haben in vielen Fällen den berechtigten Eindruck, es werde munter über eine neue Firma oder über einen Dritten „so weitergemacht wie bisher“ – nur: ohne […]