Wie ich bereits an anderer Stelle hier berichtet habe, nehmen die Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung in Privatinsolvenzverfahren zu. Dies ergibt sich aus den Gesprächen mit Insolvenzrichtern und aus der zunehmenden Zahl von Klienten, die von mir nicht bei Einleitung des Insolvenzverfahrens beratet wurden, jedoch um Unterstützung bitten, wenn Gläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt haben.
Für die Gläubiger geht es darum, ihre Forderungen nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode doch noch durchsetzen zu können – bei den betreffenden Schuldnern geht es um ihr eigentliches Ziel des langwierigen Insolvenzverfahrens,
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