Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf 3 Jahre wird kommen
geschrieben von Oliver Gothe-Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht), Anwalt Hamburg am 7. April 2011 um 19:04Wie bereits hier und dort berichtet, ist seit längerem geplant, das Verbraucherinsolvenzverfahren zu verschlanken und insbesondere die – gemessen an einigen anderen europäischen Staaten – lange Wohlverhaltensperiode von aktuell sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Auf dem achten Deutschen Insolvenzrechtstag heute in Berlin hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihre Pläne für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform weiter [...]